DGB Position zum Investitionsschutz

Die DGB Position zum Investitionsschutz in TTIP & anderen internationalen Verträgen

02.03.2016
Freihandelsabkommen TTIP

Die Diskussion über Schiedsgerichte und Investorenschutz hat sich im Zuge der EU-Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) entwickelt und die geplanten Regeln zum Schutz aus ausländischer Investoren wurden zu einem der Hauptkritikpunkte an den Freihandelsabkommen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund nimmt nun Stellung zum Investitionsschutz bei TTIP aber zu Investorenschutzmechanismen in anderen internationalen Verträgen. Das Fazit der beiden Autoren des Positionspapiers lautet:

"Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen Regelungen zum Investitionsschutz in Abkommen zwischen Staaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen ab. Die EU und auch die USA sowie Kanada, die Vertragspartner der Abkommen TTIP und CETA, schützen Ei-gentumsrechte umfänglich. Das hohe Maß an gegenseitigen transatlantischen Direktinves-titionen zeigt, dass Investoren sich nicht in ihrer Investitionssicherheit bedroht sehen.
Auch der Kommissionsvorschlag für ein neues Investitionsschutzkapitel für TTIP und CETA stellt aus gewerkschaftlicher Sicht keine Lösung der damit verbundenen grundsätzlichen Probleme dar. Eine Sonderrolle für ausländische Investoren und die zunehmende Verlage-rung des Investorenschutzes auf die internationale Ebene ist kritisch zu sehen, weil lediglich Investorenrechte und deren Durchsetzung geregelt werden, nicht aber Investorenpflichten.
Der Schutz von Eigentumsrechten in Deutschland zum Beispiel ist hingegen eingebettet in ein Rechtssystem, das auch das Sozialstaatsprinzip etc. kennt (siehe Punkt I 1.) Damit ein-her geht unsere Forderung, dass CETA überarbeitet werden muss. Denn selbst Reformen in TTIP bewirken wenig, wenn CETA in seiner jetzigen Form bestehen bleibt. Da ein Großteil der US-Firmen auch einen Sitz in Kanada haben, würden ihnen über CETA ebendiese um-strittenen Rechte zugesprochen werden. CETA in seinem jetzigen Zustand ist unter ande-rem auf Grund dieses Investitionsschutzkapitels aus gewerkschaftlicher Sicht nicht zustim-mungsfähig und seine Ratifikation muss abgelehnt werden.

Aus Sicht des DGB muss international viel stärker der Fokus auf Investorenpflichten – etwa zur Einhaltung und Förderung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards, wie sie in ande-ren internationalen Foren erarbeitet wurden – gelegt werden und weniger auf die Auswei-tung von Investorenrechten. Die internationale Durchsetzung von menschenwürdigen Ar-beitsbedingungen und die Förderung von Menschenrechten im wirtschaftlichen Kontext sind Handlungsfelder, für die verbindliche Mechanismen geschaffen werden sollten.[...]" (S.8f)

Das Positionspapier "Investitionsschutz in TTIP & anderen internationalen Verträgen" des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 2.März 2016 kann hier als PDF heruntergeladen werden.