­­­Geld stinkt?

Fotograf: Genevieve ENGEL Urheberrecht: © European Union 2018 - Source : EP

Am 9. Juni 2024 wurde ich als Spitzenkandidat des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in das Europäische Parlament gewählt. Ich gehörte zuvor bereits zwischen 2014 und 2017 dem Europäischen Parlament und zwischen 2017 und 2021 dem Deutschen Bundestag an.

2021 trat ich aufgrund von politischen Differenzen mit meiner früheren Partei (DIE LINKE) nicht erneut zur Bundestagswahl an und war selbstständig als Autor, Zeitungskolumnist, Redner und Berater von Filmprojekten tätig. Darüber hinaus habe ich mich ehrenamtlich als Fellow bei der NGO Finanzwende und als Gastforscher am Financial Innovation Hub der Universität Kapstadt engagiert. Zwischen März 2024 und bis zum Mandatsantritt im Europäischen Parlament war ich überdies in Teilzeit Vorstandsreferent des BSW im Bundestag. 

Geld stinkt?

Abgeordnete verdienen im Vergleich mit einem Durchschnittsverdiener sehr viel Geld. Das Problem ist dabei nach meiner Auffassung aber nicht so sehr die schiere Höhe der Abgeordnetenbezüge, sondern dass die Volksvertreter ihre Diäten erhöhen, während sie ständig Gesetze beschließen, die weiten Teilen der Bevölkerung die Löhne drücken und die Renten kürzen. Daher sollte die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sein (ohne Automatismus bei Erhöhungen) und den Empfehlungen einer hinreichend unabhängigen Kommission folgen. Dann werden sich Politiker häufiger überlegen, ob sie mit vermeintlichen Arbeitsmarktreformen die Löhne drücken und sich somit selbst das Einkommen kürzen.

Ursprünglich war die Abgeordnetenvergütung dafür gedacht, dass etwa Arbeiter dieselben Möglichkeiten haben, ihr Mandat wahrzunehmen wie Industrielle und vermögende Abgeordnete. Es gibt jedoch etliche Abgeordnete, die hohe Nebenverdienste beziehen, etwa weil sie die Interessen von Banken oder Unternehmen vertreten. Häufig werden diese Nebeneinkünfte – zum Beispiel bei Anwälten – mit der Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit nach der politischen Karriere begründet. Ich meine, wer der Bevölkerung dient, sollte zumindest keine Nebenverdienste erwirtschaften, die die eigentlichen Abgeordnetenbezüge übersteigen – und diese auf Euro und Cent offenlegen. Zudem streite ich für ein gerechtes Steuersystem, das hohe Einkommen wie mein eigenes stärker heranzieht und kleine und mittlere Einkommen entlastet.

Parteispenden von Unternehmen sind zu verbieten. Ebenso braucht es Höchstgrenzen für Spenden von Privatpersonen. Von CDU bis GRÜNE: Sie alle erhielten Spenden von Banken, der Automobil- oder der Versicherungsindustrie. Parteien sollten sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, Kleinst-Spenden und der Wahlkampfkostenvergütung finanzieren. Dies würde auch die Materialschlacht bei Wahlkämpfen bremsen.

Meine Finanzen

Ich informiere auf dieser Seite nach bestem Wissen und Gewissen über meine Einkünfte und auch meine wesentlichen Ausgaben sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Hier können Sie meinen Steuerbescheid von 2015, von 2016, von 2017, von 2018, von 2019, von 20202021 sowie 2022 einsehen (Erläuterung für 2021 wurde eine neue Version eingestellt, da der Steuerbescheid nach Einspruch meiner Steuerberaterin zu meinen Gunsten geändert wurde). Zusätzlich zu den in Deutschland gezahlten Steuern sind bis einschließlich des Jahres 2017 EU-Steuern angefallen. Seit dem Jahr 2017 ist zudem bis einschließlich des Jahres 2021 Zweitwohnsitzsteuer in Berlin entrichtet worden. Mein letzter Zweitwohnsitzsteuerbescheid findet sich hier.

Mit dem erneuten Einzug in das EU-Parlament 2024 bin ich verpflichtet, rückwirkend für die letzten drei Jahre meine finanziellen Interessen auf der Homepage des EU-Parlaments offenzulegen. Viele Abgeordnete erteilen nur sehr grobe Auskünfte (etwa das gesamte Einkommen als Selbstständiger ohne Nennung der Auftraggeber).

Ich veröffentliche daher hier zusätzlich und freiwillig meine Auftraggeber/Zahlungen während meiner Selbstständigkeit für die Jahre 2022/2023. Wo noch kein Steuervorbescheid vorliegt, handelt es sich um vorläufige Angaben. Die Angaben für 2024 werden spätestens zum Jahresbeginn 2025 eingestellt. Bis dahin werde ich vorläufige Angaben veröffentlichen, da etwa ein laufendes Buchprojekt noch nicht abgeschlossen ist.

Europäisches Parlament

Diät und Aufwandsentschädigung

Das monatliche Gehalt eines MdEP beträgt 10.377,43 EUR brutto. Die Dienstbezüge betragen 38,5 Prozent des Grundgehalts eines Richters des Europäischen Gerichtshofes. Dies entspricht 8.089,63 EUR netto nach Abzug von EU-Steuern und Versicherungsbeiträgen (Stand: 1.1.2024).

Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Parlaments. Da die Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Abgaben erheben können, hängen die endgültigen Nettobeträge von der Steuerregelung des Herkunftslandes des MdEP ab. Mein Einkommen wird in Deutschland nachversteuert. Das Netto-Gehalt beträgt dann je nach individueller steuerlicher Situation zwischen 6 000 und 7000 Euro.

Tagespauschale

Zusätzlich erhalten Europaabgeordnete eine Tagespauschale zur Finanzierung der Ausgaben für die verschiedenen Arbeitsorte (Hotelübernachtungen, Verpflegung etc.) bzw. die dreifache Haushaltsführung, da sie keine Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen können. Diese beträgt 350 Euro pro Sitzungstag (die Sitzungswoche dauert jeweils von Montag bis Donnerstag). Es fallen daher bei voller Anwesenheit 1400 Euro etwa dreimal im Monat an. Nach meiner Überzeugung ist die Tagespauschale zu hoch.

Nimmt ein Mitglied an den Abstimmungstagen im Plenum an mehr als der Hälfte der namentlichen Abstimmungen nicht teil, wird die Vergütung halbiert, auch wenn das Mitglied anwesend ist. Bei Sitzungen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, beträgt die Aufwandsentschädigung 175 € (ebenfalls vorbehaltlich der Unterzeichnung eines Verzeichnisses), wobei die Übernachtungskosten gesondert erstattet werden.

Allgemeine Kostenvergütung

Diese steuerfreie Entschädigung ist zur Deckung der Ausgaben im Wahlmitgliedstaat bestimmt, z. B. für die Verwaltung der Büros der Abgeordneten, für Telefon- und Postgebühren sowie für die Anschaffung, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telematikgeräten. Die Zulage wird halbiert, wenn die Abgeordneten ohne triftigen Grund nicht an der Hälfte der Plenarsitzungen eines Parlamentsjahres (September bis August) teilnehmen. Im Jahr 2024 beläuft sich diese Vergütung auf 4 950 EUR pro Monat.

Ich war in der Legislaturperiode 2014 bis 2019 der einzige deutsche Europaabgeordnete, der Journalisten Einblick in die Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung gewährte. Dies werde ich auf Anfrage weiterhin tun.

Sach- und Geldleistungen

Neben der Kostenpauschale haben Abgeordnete Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Europäischen Parlaments in Brüssel und Straßburg.

Mitarbeiter

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können ihre Assistenten im Rahmen eines vom Parlament festgelegten Budgets selbst auswählen. 

Im Jahr 2024 beträgt der Höchstbetrag 28 696 EUR pro Abgeordneten. Die Abgeordneten erhalten dieses Geld nicht: Es wird zum Teil als Gehalt an Assistenten ausgezahlt, die die Anforderungen erfüllen und einen gültigen Vertrag haben, und zum Teil an die zuständigen Einkommensteuerbehörden. 

Assistenten mit Arbeitsort in den Heimatmitgliedstaaten der Abgeordneten werden von qualifizierten Zahlstellen (zB Steuerberatern) betreut, die für die Einhaltung der Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften Sorge tragen. Weiterhin haben Praktikanten die Möglichkeit, entweder in den Räumlichkeiten des Parlaments oder im Wahlmitgliedstaat ein Praktikum zu absolvieren.

Es gibt verschiedene Kategorien von Assistenten.

Akkreditierte Assistenten, die in Brüssel, Luxemburg oder Straßburg arbeiten, sind direkt beim Parlament angestellt. Die Abgeordneten können drei, unter bestimmten Umständen auch vier akkreditierte Assistenten einstellen. Mindestens 25 % der Zulage für parlamentarische Assistenz sind für akkreditierte Assistenten vorgesehen.

Lokale Assistenten unterstützen die Abgeordneten in dem Mitgliedstaat, in dem sie gewählt wurden. Die Verträge für diese Assistenten werden von zugelassenen Zahlstellen verwaltet, die die Einhaltung der Sozialversicherungs- und Steuervorschriften garantieren. Lokale Assistenten können entweder einen Arbeitsvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag haben.

Praktika können entweder im Parlament oder in dem Mitgliedstaat, in dem das betreffende Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt wurde, absolviert werden.

Die Gesamtausgaben für örtliche Assistenten und Praktikanten dürfen 75 % der Zulage für parlamentarische Assistenz nicht überschreiten. Die Ausgaben für Dienstleistungserbringer dürfen jedoch 25 % der Zulage nicht überschreiten.

Weitere Informationen zur Vergütung finden Sie hier.

Für juristische Personen, die Dienstleistungen erbringen, und für Zahlstellen sind vergleichbare Höchstbeträge festgelegt worden.

Mehrere Abgeordnete können sich zu einer Gruppe zusammenschließen, um einen oder mehrere akkreditierte oder örtliche Assistenten einzustellen. Sie entscheiden dann untereinander, wie sie die Kosten aufteilen.

Die Abgeordneten dürfen keine engen Verwandten als Assistenten beschäftigen. Ihre Assistenten dürfen keine externen Tätigkeiten ausüben, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

Die Namen oder Firmennamen aller Assistenten werden für die Dauer ihres Vertrags auf der Website des Parlaments veröffentlicht, es sei denn, sie erhalten aus hinreichend begründeten Gründen des Schutzes ihrer Sicherheit eine Ausnahmeregelung.

Reisekosten

Die meisten Sitzungen des Europäischen Parlaments, wie Plenartagungen, Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen, finden in Brüssel oder Straßburg statt. Gegen Vorlage der entsprechenden Belege werden den Abgeordneten die tatsächlichen Kosten für ihre Reisetickets für die Teilnahme an diesen Sitzungen erstattet, und zwar bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Flugpreises der Business-Class (oder eines vergleichbaren Tarifs), des Bahntarifs erster Klasse oder von 0,58 € pro km für Fahrten mit dem Auto (bis zu einer Entfernung von 1 000 km), zuzüglich einer von der Entfernung und der Dauer der Reise abhängigen Pauschalvergütung zur Deckung der sonstigen Reisekosten (wie Autobahngebühren, Übergepäckgebühren und Reservierungsgebühren).

Deutsche Abgeordnete erhalten eine Netzkarte der Deutschen Bahn AG für die 1. Klasse. Ebenso erhalten Abgeordnete eine belgische Netzkarte. Zusätzlich können deutsche Abgeordnete neben dem Fahrdienst des Europäischen Parlaments in Brüssel und Straßburg auch den Fahrdienst des Deutschen Bundestages im Berliner Stadtgebiet nutzen.

Ich fliege innereuropäisch grundsätzlich Economy (Ausnahme: Wenn Economy nicht mehr verfügbar ist und keine alternative Flugverbindung existiert).

Sonstige Reisekosten

Die Abgeordneten müssen häufig innerhalb und außerhalb des Mitgliedstaates, in dem sie gewählt wurden, reisen, sowohl in Ausübung ihres Amtes als auch zu anderen Zwecken (z. B. zur Teilnahme an einer Konferenz oder an einem Arbeitsbesuch).

Für Tätigkeiten außerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, können den Abgeordneten die Reise- und Unterbringungskosten sowie die damit verbundenen Ausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4 886 € erstattet werden. Für Tätigkeiten innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, werden nur die Reisekosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag erstattet, der von Land zu Land festgelegt wird.

Altersentschädigung

Die ehemaligen Abgeordneten haben Anspruch auf ein Ruhegehalt ab dem 63. Lebensjahr (im Bundestag ab dem 67. Lebensjahr). Das Ruhegehalt beträgt 3,5 % der Abgeordnetenentschädigung für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats und ein Zwölftel dieses Betrags für jeden weiteren vollen Monat des Mandats, jedoch nicht mehr als 70 % der Abgeordnetenentschädigung insgesamt. Die Kosten für diese Pensionen werden aus dem Haushalt der Europäischen Union bestritten. (Ich habe bis zum Jahr 2024 aus den sieben Jahren als Abgeordneter etwa 2000 Euro monatliche Pensionsansprüche erworben.)

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf die Erstattung von zwei Dritteln ihrer Ausgaben für medizinische Versorgung. Bis auf die Höhe des Erstattungsanteils gelten hier im Einzelnen die gleichen Regeln und Verfahren wie für die Beamten der EU. Ansonsten witrd ein Zuschuss zur Krankenversicherung von bis zu 400 Euro monatlich gewährt. 

Übergangsgeld

Am Ende ihrer Amtszeit haben die MdEP Anspruch auf ein Übergangsgeld in Höhe eines Monatsgehalts pro Jahr ihrer Amtszeit, höchstens jedoch für zwei Jahre. Wenn ein ehemaliges MdEP ein anderes Amt übernimmt, wird das neue Gehalt mit dem Übergangsgeld verrechnet. Hat das MdEP gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente, kann es nicht beide erhalten und muss sich für eine der beiden entscheiden.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und wurde zuletzt im Jahr 2023 überarbeitet. Er legt als Leitprinzipien fest, dass die Mitglieder ausschließlich im öffentlichen Interesse handeln und ihre Arbeit mit Desinteresse, Integrität, Offenheit, Sorgfalt, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Achtung der Würde und des Ansehens des Europäischen Parlaments ausführen.

Der Verhaltenskodex definiert Interessenkonflikte und die Art und Weise, wie die Abgeordneten damit umgehen sollten, und er enthält Vorschriften über die Offenlegungspflichten, die Tätigkeiten ehemaliger Abgeordneter und den Beratenden Ausschuss für das Verhalten der Abgeordneten.

Der Verhaltenskodex verpflichtet die Mitglieder außerdem, eine detaillierte Erklärung über ihre privaten Interessen, eine Vermögenserklärung und gegebenenfalls eine Erklärung über die Kenntnis von Interessenkonflikten abzugeben. Darüber hinaus verpflichtet der Verhaltenskodex die Mitglieder, alle geplanten Sitzungen mit Interessenvertretern, die unter das Transparenzregister fallen, und mit Vertretern von Behörden aus Drittländern zu veröffentlichen, auch wenn sie an ihre Assistenten delegiert wurden. Die Mitglieder sind zudem verpflichtet, ihre Teilnahme an von Dritten organisierten Veranstaltungen zu melden, wenn die Erstattung ihrer Reise-, Unterbringungs- oder Aufenthaltskosten oder die direkte Zahlung dieser Kosten ganz oder teilweise von einem Dritten übernommen wird. Die von den Mitgliedern in ihren Erklärungen gemachten Angaben können auf den individuellen Profilseiten der Mitglieder eingesehen werden, mit Ausnahme der Vermögenserklärung, die nicht öffentlich ist.

Die Abgeordneten müssen auch Geschenke, die sie im Rahmen der Vertretung des Parlaments in amtlicher Eigenschaft erhalten haben und die einen ungefähren Wert von mehr als 150 EUR haben, unter den in den Durchführungsmaßnahmen zum Verhaltenskodex festgelegten Bedingungen angeben. Solche Geschenke werden in das Register der Geschenke eingetragen. Gegen jedes Mitglied, das gegen den Verhaltenskodex verstößt, kann der Präsident eine Sanktion verhängen. Diese Strafe wird vom Präsidenten im Plenum verkündet und auf der Website des Parlaments an prominenter Stelle veröffentlicht.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Ich spende abgesehen von den unterstehenden Zuwendungen regelmäßig ad hoc (etwa Veranstaltungskosten für politische Organisationen, Fahrtkosten für Bedürftige u.ä.). Hinzu kommen selbstverständlich private Ausgaben wie Miete für mehrere Wohnsitze und Verpflegung (Familien- und Kindesunterhalt etc). Insgesamt machen diese fixen Ausgaben etwa 4000 Euro monatlich aus.

  • Mitgliedsbeitrag BSW 1040 Euro Monatsbeitrag (ab erster Parlamentsdiät)
  • Deutsche Parlamentarische Gesellschaft 300 Euro Jahresbeitrag
  • Europäische Parlamentarische Gesellschaft 50 Euro Jahresbeitrag
  • Gewerkschaftsbeitrag ver.di (wird angepasst nach Mandatsbeginn auf ca. 100 Euro Monatsbeitrag)
  • Finanzwende 10 Euro monatlich
  • Keynes Gesellschaft 5 Euro monatlich
  • Fördermitgliedschaft FC St. Pauli 10 Euro monatlich
  • Mitgliedsbeitrag FC Bundestag 20 Euro monatlich
  • Neven Subotić Stiftung 30 Euro monatlich
  • Club Alpino Italiano (Italienischer Alpenverein Sektion Verona) 54 Euro jährlich
  • Mafia Nein Danke e.V. Mitgliedschaft 10 Euro jährlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Parteivorstand des BSW
  • Berliner Steuergespräche e.V., Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Digital Euro Association, Mitglied des Expertengremiums, ehrenamtlich

Vermögen & Nebeneinkünfte

Ich habe mich vor meinem Wiedereinzug ins EU-Parlament von allen Finanzanlagen getrennt, um Interessenkonflikte auszuschließen. 

Nach meinem Ausscheiden aus dem Bundestag hatte ich etwa 31.000 Euro in indexbasierte ETFs und Gold investiert (21.000 Euro zu je 7.000 Euro Anteilen in ETFs, 10.000 Euro in Gold). Es handelte sich dabei um folgende ETFs iShares Global Clean Energy UCITS ETF, FTSE Developed Asia Pacific ex Japan UCITS ETF, Lyxor MSCI World UCITS ETF sowie eine Mischung von 10.000 Euro in Krügerrand Münzen und Goldbarren bei der Sparkasse Pforzheim/Cawl. Diese Finanzanlagen wurden 2024 alle liquidiert, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unterbrechung meiner Selbstständigkeit bzw. meinen Europawahlkampf zu finanzieren.

Ich habe darüber hinaus nach meiner Mandatszeit im Januar 2022 einen gebrauchten Mercedes 450 SLC 1980 Oldtimer in Südafrika für ca. 175 000 Südafrikanische Rand (ca 10 000 Euro) erworben. Nach einigen Reparaturen ist ein Marktwert von etwa 15 000 Euro zu erwarten. Ich verfüge darüber hinaus über ein Gemälde einer Parlamentsprügelei des Künstlers Moritz Stumm ("Rechter Haken, linker Haken") im Wert von ca. 5400 Euro. 

Ich werde im Jahr 2024 bei Abgabe meines Buchmanuskripts etwa 25 000 Euro vom Rowohlt-Verlag beziehen. Das Buch wurde hauptsächlich in meiner Zeit nach Ausscheiden aus dem Bundestag erstellt. Darüber habe ich nach Ausscheiden aus dem Bundestag eine TV-Produktion zum Wirecard-Skandal inhaltlich beraten. Die Produktion wurde jedoch zunächst nicht verwirklicht. Die Produzentin hat mich noch vor meinem Mandatsantritt für eine Zusammenarbeit erneut angefragt und ich werde voraussichtlich Nebeneinkünfte aus diesem Projekt im Umfang von etwa 25 000 Euro beziehen.

Mitgliedschaften

  • Partei BSW 
  • Gewerkschaft Ver.di
  • Deutsche Parlamentarische Gesellschaft
  • Parlamentarisches Netzwerk der Weltbankgruppe sowie des Internationalen Währungsfonds
  • Global Tax Transparency Summit
  • Keynes Gesellschaft
  • FC St. Pauli
  • Mitglied des FC Bundestag (Fußballmannschaft der Abgeordneten)
  • Club Alpino Italiano (Italienischer Alpenverein Sektion Verona)

Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag

Ich habe mich nach meiner Zeit im Deutschen Bundestag als "Finanzdetektiv" & Autor betätigt.

Ich verfasste regelmäßige Kolumnen für Finance Forward (Capital), die Berliner Zeitung und arbeite an einem Buch, das Rowohlt-Verlag Anfang 2025 erscheinen wird.

Aus Transparenzgründen teile ich Auftraggeber mit von denen ich nach Ausscheiden aus dem Bundestag finanzielle Entschädigungen erhalten habe. Eine genaue Auflistung meiner Auftraggeber für das Jahr 2022 und 2023 befindet sich auf dieser Seite im Downloadmenü. Für das Jahr 2022 liegt ein Steuerbescheid vor, der auf dieser Homepage eingestellt wurde.

So beriet ich etwa die Sperl TV Produktions GmbH zur Entwicklung eines Drehbuchs. Seit Juni 2022 bis zu meiner Kandidatur als Spitzenkandidat des BSW zur Europawahl war ich regelmässiger Kolumnist der Tageszeitung Berliner Zeitung sowie des Magazins für die neue Finanzwelt Finance Forward (Capital). Zwischen Juni 2022 und Mai 2023 wurde ich von der parteinahen Rosa Luxemburg Stiftung mit englischssprachigen Publikationen zum Thema "Digitaler Kapitalismus: Technologiekonzerne im Finanzsektor in Afrika" in einem Werkvertrag betraut und habe für das Hamburger Bildungswerk der Stiftung oder die internationale Abteilung Honorare für Seminare erhalten. Die Ergebnisse des Werkvertrages sind hier dokumentiert. Darüber hinaus habe ich Zeitungskolumnen zu den Ergebnissen der Studien verfasst. Seit Oktober 2022 bin ich zudem als Autor für ein Buch zu Finanzskandalen beim Rowohlt-Verlag unter Vertrag.

Darüber hinaus hielt ich Gastvorträge und wirke an Konferenzen mit. In diesem Rahmen bezog ich nach meinem Ausscheiden aus dem Bundestag Honorare. Dies betraf etwa Honorare der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung (Thema Finanzskandale) sowie von Eintracht Frankfurt (Thema digitales Payment) und vom Branchenverband Bitkom (Thema Wirecard-Skandal) oder KPMG (Thema Geldwäschebekämpfung). Weiterhin habe ich auch an Forschungsprojekten etwa der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg (Thema Rolle der Big Four) oder des Zentrums für verantwortungsbewusste Digitalisierung (Podcast zu Chancen und Risiken von Fintechs und digitalem Euro) mitgewirkt sowie beim Bundesverband der Compliance Manager gesprochen und hierfür Honorare bezogen.

Im Jahr 2022 erzielte ich Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 76 646 Euro zwischen März und Dezember 2022. Zuvor bezog ich 20 026 Euro Übergangsgeld des Bundestages. Im Jahr 2023 erzielte ich Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 61 369 Euro. Im Jahr 2024 unterbrach ich meine selbstständige Tätigkeit wegen des Europawahlkampfes und erzielte nur noch Einnahmen von 3 616,45 Euro sowie (Stand 5. Juli 2024) Bruttoeinnahmen von 11 341,24 Euro aus abhängiger Beschäftigung in Teilzeit als Vorstandsreferent des BSW im Bundestag (7807,64 Euro netto). Für die 2. Jahreshälfte 2024 werden noch Honorare über etwa insgesamt 50 000 Euro aus Buch- und Filmprojekten erwartet.

Ich erzielte zudem 2022 Kapitalerträge über 118 Euro, im Jahr 2023 erzielte ich Kapitalerträge über 315,84  Euro aus folgenden ETFs: Vanguard FTSE, ISHSII-GL. Clean Energy und MUF-AMUNDI MSCI World sowie Barclaycard Tagesgeld-Konto. Alle ETFs wurden mittlerweile liquidiert, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Meine Kapitalerträge 2024 betrugen 11,80 Euro.

Meine genauen Auftraggeber sind im Downloadmenü einzusehen.

Seit Dezember 2021 bis zu meiner Kandidatur war ich zudem ehrenamtlicher Fellow für die Themen Finanzkriminalität und digitale Finanzmärkte bei der Nichtregierungsorganisation Finanzwende. Seit Januar 2022 war ich Research Associate am Financial Innovation Hub der School of Economics der University of Cape Town.

Hinweis: Für die Erstellung der Angaben zu den Vergütungen im Europäischen Parlament wurden teilweise Textbausteine aus dem Internetangebot des EP genutzt und übersetzt.