Fragen an die Bundesregierung in der Corona-Krise

Ein Fragenkatalog an die Bundesregierung

01.04.2020

A) Finanzmarkt

Leerverkäufe von Wertpapieren

  • Wie groß ist der Umfang gedeckter Leerverkäufe allein auf dem deutschen Finanzmarkt und wie hat sich der Wert in den letzten Wochen entwickelt (vgl. auch Berichterstattung über nennenswerte Leerverkäufe in europäischen Aktien)?
  • Wie haben sich Leerverkäufe insbesondere europäischer Staatsanleihen und Unternehmensaktien nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Krise entwickelt und ist hier aufsichtlich eine Zunahme zu erkennen?
  • Verfügt die Finanzaufsicht jenseits der offiziellen Meldepflichten über Informationen zu vermehrter Aktivität von Leerverkäufern auf deutschen FInanzplätzen bzw. für Werte deutscher Unternehmen (vgl. oben zitierte Berichterstattung)?
  • Sieht die Bundesregierung weiterhin - wie in der Antwort an den Finanzausschuss auf Ausschussdrucksache 19(7)-438 ausgeführt - keine Veranlassung zur Beschränkung von Netto-Leerverkaufspositionen (wie in Spanien, Italien, Frankreich, Österreich, Belgien und Griechenland)?
  • Wie positioniert sich die Bundesregierung dabei zu den weiterführenden Hinweisen der BaFin, nach denen indexbezogene Finanzinstrumente nicht unter das Leerverkaufsverbot fallen? Wie wird der in der Mitteilung der BaFin angesprochene Schwellenwert ermittelt und wie hoch ist zurzeit für entsprechende Indizes?

 

Dispo-Zinsen & Verbraucherschutz

  • Liegen der Bundesregierung Daten oder Schätzungen dazu vor, ob Verbraucher und Unternehmen durch die Corona-Krise verstärkt auf Dispo-Krediten zurückgreifen müssen und verfügt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über Daten oder Schätzungen hinsichtlich zusätzlich entstehender Kosten für Verbraucher und Unternehmen aus Dispozinsen?
  • Erwägt die Bundesregierung diese durch einen (temporären Dispo-Deckel), etwa auf 5 Prozent über EZB-Referenz, zu begrenzen bzw. einen solchen zu prüfen?
  • Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung Verbraucherinnen vor einem starken Anstieg von sog. Margin-Calls, wie er z.B. schon in der Schweiz zu verzeichnen ist, und damit verbundenen sehr hohen Nachforderungen geschützt werden (https://www.fuw.ch/article/ubs-hat-sich-in-krise-als-widerstandsfaehig-erwiesen/)? Wie will die Bundesregierung den Verbraucherschutz in Krisenzeiten bezüglich exorbitanter Nachforderungen von Kreditinstituten und Brokern infolge von "geplatzten" Optionsgeschäften oder Futures stärken, und ist an dieser Stelle nicht besser über ein grundsätzliches Verbot solcher Nachschusspflichten für Endverbraucher nachzudenken?

 

Finanzstabilität

  • Sieht die Bundesregierung Bedarf, vorsorglich einen Rettungsschirm für Banken zu errichten und über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) öffentliche Kapitalbeteiligungen durchzuführen (vgl. Vorschlag der Ökonomen Moritz Schularick und Sascha Steffen)?
  • Kann die Bundesregierung die von Seiten der EZB für die von ihr direkt beaufsichtigten systemrelevanten Banken beschlossenen Erleichterungen wie vorübergehende Kapitalerleichterungen und operative Flexibilität (hier und hier) quantifizieren und von wie vielen Banken wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen in Anspruch genommen und umgesetzt?
  • An welche Bedingungen sind die Kapitalerleichterungen gebunden und wie wird sichergestellt, dass die hieraus ergebenden Effekte zur Finanzierung der Realwirtschaft genutzt werden?
  • Ist in den Notfallstrategien der Banken das Risiko einer Pandemie vorgesehen und welche Maßnahmen sind hieran geknüpft, bzw. werden darunter diskutiert und von den Banken umgesetzt?
  • Hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung eine Absenkung des antizyklischen Kapitalpuffers bereits erwogen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  • Welche weitere Maßnahmen und Instrumente plant die Bundesregierung zu ergreifen, um etwaigen Liquiditätsengpässen zu begegnen und im Fall einer Kreditklemme zu reagieren, bzw. einer solchen vorzubeugen?
  • Liegen der Bundesregierung Daten oder Schätzungen vor hinsichtlich der Nachfrage nach USD-Liquidität im Nicht-Bankensektor in Deutschland? Wenn ja, wie hat sich diese seit Ausbruch der Corona-Krise verändert? Sieht die Bundesregierung hier Risiken der Refinanzierung entsprechender Akteure und wie plant sie damit umzugehen?
  • Welche Daten liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Risiken für die Finanzstabilität aus der derzeitigen Welle von Mittelabflüssen im Nicht-Finanzsektor vor?

 

B) Öffentliche Verschuldung / Finanzierung

Bund

  • Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den Tilgungsplan für die Nettoneuverschuldung aufgrund einer “Notsituation” im Rahmen der Schuldenbremse im Nachtragshaushalt auf 20 Jahre festgelegt anstatt die derzeit sehr günstigen Finanzierungsbedingungen für eine Streckung der Schuldenlast auf einen längeren Zeitraum - z.B. 50 Jahre wie durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen - zu nutzen?
  • Bestehen in der Bundesregierung bereits grundsätzliche Überlegungen zur Finanzierung der Krisenkosten jenseits von Nettoneuverschuldung, etwa durch ein Lastenausgleichsgesetz? Wenn ja, welche Elemente sind diesbezüglich in der Diskussion?
  • Mit Instrumenten welcher Laufzeit soll die im Nachtragshaushalt der Bundesregierung vorgesehene zusätzliche Nettoneuverschuldung emittiert werden und welche durchschnittlichen Finanzierungskosten prognostiziert die Bundesregierung dafür?

 

Länder/Kommunen

  • War bzw. ist die Bundesregierung im Austausch mit den Ländern bezüglich der Modalitäten (etwa Gestaltung Tilgungsplan) der Aussetzung der Schuldenbremsen auf Landes- und Bundesebene mit Blick auf eine einheitliche Definition der “Notsituation”? Hält die Bundesregierung eine uneinheitliche Handhabung für zielführend?
  • Die Kosten für etwaige Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz sind weitgehend von den Ländern zu tragen. Welche Verhandlungen gibt es dort mit den Ländern? Welche Position nimmt das BMF diesbzgl. ein?
  • Sind in weiteren Bereichen direkte Zuschüsse an die Länder im Rahmen der derzeitigen Krise vorgesehen oder wurden von den Ländern entsprechende Bitten an den Bund gerichtet?
  • Erwägt die Bundesregierung, den avisierten Altschuldenabbau für finanzschwache Kommunen umgehend als begleitendes Krisenbewältigungsinstrument in die Wege zu leiten, um die Handlungsspielräume gerade der stark verschuldeten Kommunen deutlich zu erweitern?
  • In welchem Korridor werden sich nach derzeitigen Schätzungen der Bundesregierung die Finanzlücken der Kommunen in Deutschland insbesondere durch Ausfälle bei Gewerbe- und Einkommensteuer aufgrund der Krise bewegen? Ist die Bundesregierung im Austausch mit den Ländern über eine mögliche einheitliche Entlastung der Kommunen, die haushaltsrechtliche Vorgabe so aussetzt, dass kontraproduktive Kürzungen vermieden werden und die Liquidität der Kommunen zur Bewältigung Krisenbekämpfungsmaßnahmen gesichert bleibt?

 

Europa

  • Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung sich gegen den Vorschlag gemeinsamer europäischer Anleihen (Corona-Bonds), wie bspw. von Ökonomen bzw. neun Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen, positioniert? Wie haben sich dazu jeweils alle anderen Mitgliedstaaten verhalten?
  • Bestünde nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich die Möglichkeit für die EIB, in großem einmalig Umfang Anleihen auszugeben und die damit erzielten Einnahmen in geeigneter Form an die Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Krisenkosten weiterzureichen? Wäre die Bundesregierung grundsätzlich offen für eine solche Option?
  • Welche Flexibilität besteht nach Auffassung der Bundesregierung bei einer möglichen Konditionalität von Hilfen durch den ESM? Wären hier Bedingungen denkbar, die ausschließlich oder schwerpunktmäßig an Verbesserungen bzw. Investitionen in das Gesundheitssystem der betroffenen Mitgliedstaaten anknüpfen?
  • Welche Vorschriften aus dem ESM-Statuten begründen die von der Eurogruppe unterstrichene Verpflichtung eines Mitgliedstaats, der Hilfen des ESM in Anspruch nimmt, zur mittelfristigen Einhaltung von Fiskalregeln inklusive entsprechender Haushaltskonsolidierung?
  • In welcher Form würde sich nach Auffassung der Bundesregierung ein mögliches neues Instrument des ESM (Rapid Liquidity Facility) von bestehenden Instrumenten wie den ECCL unterscheiden?
  • Welche Spielräume bestehen für die EZB derzeit (vor Neu-Emission im Rahmen des Nachtragshaushalts) noch zum weiteren Ankauf deutscher Staatsanleihen im Rahmen des angekündigten PEPP mit Blick auf die Begrenzungen des Anleihekaufprogramms und das verfügbare Angebote deutscher Anleihen (Kapitalschlüssel, issuer limit etc.)? Welcher Anteil der im Nachtragshaushalt der Bundesregierung vorgesehenen zusätzlichen Nettoneuverschuldung würde unter dieser Prämisse voraussichtlich durch das PEPP absorbiert?

 

C) Steuerliche Maßnahmen

  • Bundeszentralamt für Steuern und Generalzolldirektion sind angewiesen, bei von ihnen verwalteten Steuern, den Steuerpflichtigen "entgegenzukommen". Wie soll dies konkret aussehen und wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Betrugsmöglichkeiten im Rahmen der Umsatzsteuer dadurch nicht erleichtert werden?

  • Warum wurde bei den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus keine Verlängerungen der Abgabefristen für Steuererklärungen oder Steueranmeldungen aufgenommen?

  • Auf welche Höhe belaufen sich derzeit die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, differenziert nach Klassen der Zahlungshöhe?
  • In welchen Nicht-Regel-Fällen ist gemäß BMF-Schreiben ”Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus” nicht auf Stundungszinsen zu verzichten? Warum wird nicht generell auf Stundungszinsen verzichtet?
  • Welche Kriterien müssen vorliegen, damit Steuerpflichtige oder Vollstreckungsschuldner*innen als "nicht unerheblich betroffen" gelten? Wie definiert die Bundesregierung "nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bzw. Vollstreckungsschuldner"?
  • Prüft die Bundesregierung derzeit weitere steuerliche Maßnahmen gegen die Auswirkungen der derzeitigen Krise und wenn ja, welche?

 

D) Unternehmensfinanzierung

Förderbanken in Europa

  • Wie hoch ist gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzliche verfügbare Kreditvergabekapazität der EIB? Ist es zutreffend, dass diese lediglich im einstelligen Milliardenbereich liegt?
  • Ist die Bundesregierung im Austausch mit den übrigen Anteilseignern der EIB über eine mögliche Kapitalerhöhung zur Ausweitung der Kreditvergabekapazität der Bank? Falls ja, welcher Rahmen ist für die Bundesregierung vorstellbar bzw. wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
  • Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Möglichkeit, der EZB eine stärkere Stützung zusätzlicher Anleiheemission der EIB zu ermöglichen, um dadurch europaweite Kreditvergabekapazitäten zu erhöhen?
  • Welche der EU-Mitgliedstaaten verfügen über eine staatliche Förderbank, ähnlich der KfW und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung deren derzeitige Kreditvergabekapazitäten?

 

Liquiditätsversorgung

  • Wie bewertet die Bundesregierung die trotz erhöhter Besicherung durch die KfW/Bund abhängig von der Bonität der Kreditnehmer teils signifikant hohen Zinssätze (bis 6 Prozent) bei KfW-Förderkrediten mit Blick auf die Lasten der Kreditnehmer in der aktuellen Krise und die Tatsache, dass Liquiditätsunterstützungen bei nicht nach der Krise nachholbaren Umsätzen eine dauerhafte Erhöhung der Verschuldung der Kreditnehmer bedeuten? Plant bzw. Prüft die Bundesregierung hier zusätzliche Maßnahmen?
  • Wie verteilen sich die Zinssätze bzw. Preisklassen im derzeitigen KfW-Portfolio vor der Krise? Wie hoch sind die Zinseinnahmen der KfW jährlich?
  • Wie hohe Zinseinnahmen prognostiziert die Bundesregierung aus den erweiterten Kreditmöglichkeiten in der derzeitigen Krise für die KfW?
  • Wie viele zusätzliche Anträge welcher Kreditformen und durch Unternehmen welcher Größe und Branche sind bisher in der aktuellen Krise bei der KfW eingegangen und bewilligt wurden?

 

Soforthilfe Kleinstunternehmen, Selbstständige, Freiberuflerinnen

  • Sind Direktzuschüsse für Unternehmen zwischen 11 und 250 Beschäftigten angedacht bzw. sollen die bereits diskutierten Notfallfonds der Bundesländer (zwischen 50 bis 100 Beschäftigte) auch durch Mittel des Bundes unterstützt werden?
  • Prüft die Bundesregierung derzeit weitere nicht-rückzahlbare oder nur begrenzt rückzahlbare Maßnahmen für KMU und Selbstständige jenseits zehn Beschäftigter?
  • Sieht die Bundesregierung Unterstützung für größere Vereine mit erheblichen Fixkosten vor, die aufgrund der Krisenbekämpfung extreme Einnahmeeinbrüche haben?
  • Wird versucht, mit den Bundesländern in zentralen Eckpunkten eine einheitliche Regelung zu treffen, oder sollen in den Ländern jeweils unterschiedliche Zuschussmodelle für KMU gelten und welche Wirkung hätte ein solcher “Flickenteppich”, bei dem der Standort eines KMU über den Zuschuss und damit die ökonomische Existenz des Unternehmens wesentlich mitentscheidet?
  • Wann wird die Bund-Länder Vereinbarung zur Auszahlung der Direktzuschüsse (50 Mrd. Euro) stehen, und können die Mittel zum 1. April fließen bzw. ist angedacht, mögliche Vorauszahlungen zu leisten in einem Schnellverfahren durch die Bundesländer, die dann später durch die Bundesmittel ausgeglichen werden?
  • Wie werden die Bundesmittel mit den Mittel der Bundesländer und deren Notfallfonds kombiniert? In welchen Ländern sind sie nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzend, werden sie gegengerechnet, schließen sie sich aus?
  • Wird im Hinblick auf die bereits laufende Umwidmung und Nutzung von Produktionskapazitäten für die Anfertigung von medizinischen Schutzkleidungen, Masken, Desinfektionsmittelen, Bestandteilen von Testkits etc. die Zertifizierung und Akkreditierung (Zulassungsverfahren) umgehend erteilt bzw. werden die zuständigen Stellen vom Bund/den Ländern prioritär angewiesen, genau in diesen Bereichen ihre Prüfverfahren beschleunigt und sorgfältig genug umzusetzen?

 

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)

  • Sind bereits Unternehmen mit der Bitte um Beteiligung, vergleichbar der im WSF vorgesehenen Instrumente, an die Bundesregierung herangetreten? Wenn ja, wie viele Unternehmen und aus welchen Branchen?
  • Anhand welcher konkreten Kriterien soll über den Einsatz von WSF-Instrumenten im Einzelfall entschieden werden?
  • Welche Bedingungen für Unterstützung entsprechend der WSF-Instrumente sieht die Bundesregierung im Detail vor bzw. welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung hierzu diskutiert?
    • Ist angedacht, für die Unternehmen Aktienrückkäufe bzw. Dividendenzahlungen ganz zu untersagen?
    • Ist angedacht, für die Unternehmen Bonuszahlungen einzuschränken oder zu untersagen?
    • Ist angedacht, für die Unternehmen die Vergütung von Vorständen zu begrenzen?
  • Wie plant die Bundesregierung “umfassende Garantien” zu definieren, welche nach Beschluss des Haushaltsausschusses vom 25. März ebenso wie Rekapitalisierungsmaßnahmen dazu führen sollen, dass keine Dividenden, Boni oder Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen von Unternehmen ausgereicht werden, die durch den WSF gestützt werden?
  • Sollen nach Planung der Bundesregierung alle Instrumente des WSF an Bedingungen geknüpft sein oder nur Eigenkapitalbeteiligungen?
  • Ist bei staatlichen Beteiligung angedacht, operative Entscheidungen zu beeinflussen, bspw. um Lieferketten neu zu strukturieren und krisensicherer zu machen oder bei akuten Engpässen die Produktion auf kritische Güter (Medizinprodukte, Ver- und Entsorgung etc.) umzustellen (etwa bei Automobilkonzernen, Maschinen- und Anlagenbau) oder für die Versorgung mit zu nutzen (Fluglinien, Hotelbetten und gastronomische Kapazitäten etc.)?
  • Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine wie beschlossen begrenzte parlamentarische Beteiligung bei den Aktivitäten des WSF für zweckdienlich?
    • Warum soll das Parlament keine direkte Mitsprache bei den Bedingungen der WSF-Instrumente erhalten?
    • Warum sind im Vergleich zum SoFFin geringere Informationspflichten gegenüber dem Bundestag und Bundesrat über Beginn, Verlauf und Entscheidungen der staatlichen Engagements vorgesehen?
  • Plant oder prüft die Bundesregierung Maßnahmen - ggf. im Zusammenhang mit dem WSF - um feindliche Übernahmen von durch die Krise in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen durch Private Equity Fonds oder andere aggressive Investoren zu erschweren oder auszuschließen?

 

E) Stabilisierung Konsum / Einkommen

  • Welche Maßnahmen zur konjunkturellen Belebung werden derzeit in der Bundesregierung für die Zeit nach der unmittelbaren Infektionsbekämpfung geprüft (vgl. https://de.reuters.com/article/deutschland-virus-konkunktur-idDEKBN21B20M)?
  • Wird die Bundesregierung dabei auch allgemeine oder auf gewisse Bevölkerungsgruppen begrenzte “Konsumschecks” prüfen?
  • Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die derzeitige Krise auf das Gleichgewicht der Leistungsbilanz Deutschlands?

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