Konzerntransparenz: EU-Kommission verkauft Mogelpackung

Eine Pressemitteilung von Fabio De Masi

12.04.2016
Luxusjacht

"Die unter dem öffentlichen Druck durch Panama Leaks zu Stande gekommenen Nachbesserungen der Kommission sind Augenwischerei. So können Konzerne weiter dunkle Flecken in der Berichterstattung für ihre Steuertricks nutzen", kommentiert der Europaabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE.) und Koordinator der Linksfraktion im Sonderausschuss zu Steuervermeidung die Vorschläge der Kommission zur begrenzten öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung für Unternehmen (country-by-country reporting, CBCR).

De Masi weiter: "Das Prinzip ist simpel. Weist ein Konzern einfache Kennzahlen wie Umsatz, Gewinn, Beschäftigte und das Netz an Tochterfirmen für jedes Land aus, werden Gewinnverschiebungen sichtbar. Das haben die Konzernlobbyisten in Brüssel verhindert. Die Pläne der Kommission sehen Details nur für die EU vor. Aktivitäten in Steueroasen sollen auf Basis einer EU-Liste hinzukommen. Diese ist allerdings bisher gescheitert, da die Steueroasen ihre Schutzpatrone mobilisieren und z.B. Großbritannien seine Kronkolonien deckt. Ein ähnlicher Versuch der OECD versandete schon 2009. Die Steueroasen der USA, wie Delaware und Nevada, bleiben genauso im Dunkeln wie andere Staaten, die aus politischen Gründen auf keine schwarze Liste kommen. Entwicklungsländer, die massiv durch Gewinnverschiebung ausbluten, sind von Informationen ausgeschlossen. Wenn nur einige Steueroasen unversehrt bleiben, wandern die Steuertrickser eben dorthin. Zudem würden durch den hohen Grenzwert von 750 Millionen Euro 85% aller Multis gar nicht erst von der Regelung betroffen."

De Masi abschließend: "Die Lippenbekenntnisse zu Steuer-Transparenz müssen ein Ende haben. Ohne klare Regeln werden die Konzerne weiter die Allgemeinheit bestehlen. Neben Transparenz braucht es EU-einheitliche Mindeststeuern, um den Dumpingwettbewerb zu beenden. Bis dahin müssen die Mitgliedsstaaten unilateral die Abzugsfähigkeit von Zins- und Lizenzkosten einschränken und allgemeine Quellensteuern auf Konzernzahlungen in Niedrigsteuerländer erheben."