Geldwäscheaufsicht der BaFin bei Instituten mit Freistellung nach § 2 KWG
06.07.2021
Die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut.
O-Ton Fabio De Masi
Die Finanzaufsicht verstößt offensichtlich selbst gegen das Geldwäschegesetz und die Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU. Das könnte für Deutschland angesichts der FATF Prüfung gefährlich werden! Die Aufsichtslücke muss umgehend geschlossen werden! Die BaFin muss das Geldwäschegesetz einhalten, und sicherstellen, dass Finanzinstitute die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse in ihren eigenen Risikoanalysen berücksichtigen. Sonst bleibt die Nationale Risikoanalyse reine Symbolpolitik, um die OECD und die EU Kommission ruhig zu stellen.
Presse
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