Börsen-Zeitung: Opposition ventiliert Untersuchungsausschuss zu Wirecard

Eine Presseschau mit Fabio De Masi

01.09.2020

Börsen-Zeitung: Opposition ventiliert Untersuchungsausschuss zu Wirecard, 01.09.2020, S.12

 

"Heute geht die zweite Sondersitzung des Finanzausschusses zu dem mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard zu Ende. Sollten die Fragen der finanzpolitischen Sprecher der Oppositionsparteien zu dem milliardenschweren Bilanzskandal danach immer noch nicht beantwortet sein, steuert die Affäre wohl auf einen Untersuchungsausschuss unter AfD-Vorsitz zu. Am Montag fand der erste Teil der zweiten Sitzung des Ausschusses zu dem Thema zwar erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dessen ungeachtet machten die Wortführer der Fraktionen im Ausschuss schon früh und in aller Öffentlichkeit deutlich, dass das Interesse des Parlaments an der Affäre nach den zwei Sitzungstagen in dieser Woche noch lange nicht erledigt sein dürfte. (...)

"Wir bekommen nicht die Unterlagen, die wir brauchen", beklagte Fabio De Masi (40), finanzpolitischer Sprecher der Linken, die begrenzten Möglichkeiten im Rahmen der Sondersitzung. Doch De Masi ist optimistisch, dass er schon bald von den Möglichkeiten eines Untersuchungsausschusses Gebrauch machen kann. Er habe bereits eine Flasche Rotwein gewettet, dass die Grünen am Ende mit FDP und Linke ein Mandat für den Untersuchungsausschuss beschließen werden. (...)

Doch Toncar und De Masi sind sich einig, dass ein Untersuchungsausschuss nicht an einem Vorsitz der AfD scheitern darf. 

Kein Vorsitz-Automatismus "Das kann kein Argument dafür sein, dass der Bundestag seine Ermittlungsbefugnisse im größten Betrugsfall der deutschen Geschichte nicht ausübt", sagte Toncar der "Berliner Zeitung". Es gehe darum, die Rechte des Parlaments wahrzunehmen. Nur weil die AfD das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorsitz habe, gebe es keinen Automatismus, jeden Vorschlag auch zu wählen. De Masi erklärte, dass es keine Pflicht gebe, einen AfD-Kandidaten zu bestätigen, sollte dieser etwa nicht "die charakterliche Eignung" haben, um die Integrität der Ermittlungen sicherzustellen."