Die „Big Four“ in Deutschland

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 05.06.2019 auf die Kleine Anfrage „Rolle und Regulierung von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" (BT-Drs. 19/10767) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

06.06.2019
Logos der Big Four

Zusammenfassung:

Die weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften („Big Four“) Deloitte, Ernst & Young (EY), KPMG und PricewaterhouseCoopers (PwC) erwirtschaften einen Jahresumsatz von 120 Milliarden Euro und beraten 89 Prozent der 160 größten deutschen Aktienunternehmen. Ihre Macht- und Marktkonzentration kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Seit den Luxemburg Leaks ist bekannt, dass sie aggressive Steuersparmodelle vermarkten und in Deutschland prüften sie Banken im Cum-Ex-Skandal. Interessenskonflikte bestehen durch die gleichzeitige Prüfung und Beratung von Unternehmen sowie durch die Beratung der öffentlichen Hand bei Gesetzesvorhaben und von Unternehmen, die diese Gesetze anwenden.

Die Bundesregierung verfügt trotz ihrer dominanten Stellung in der Wirtschaft in vielen Bereichen über keine Informationen über die Big Four, etwa hinsichtlich des Marktanteils oder etwaigen Gesetzesverstößen. Sie erkennt an, dass die Big Four Steuergestaltungsmodelle global vermarkten und verbreiten, sieht aber keinen weiteren Regulierungsbedarf. Verstöße gegen die Regulierung von Prüfungsgesellschaften hat es in Deutschland einmal in 10 Jahren gegeben, aber auch hier sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Das Europaparlament fordert wie internationale Experten die Trennung von Beratungs- und Prüfgeschäft. Cum-Ex-Geschäfte haben die Big Four in vier Fällen vor 2012 an die BaFin gemeldet.

Interessenskonflikte mit der öffentlichen Hand sieht die Bundesregierung nicht, obwohl die Big Four seit 2008 153 Aufträge von der Bundesregierung erhalten haben, fast 60 Prozent davon zwischen 2016 und 2018. Allein seit März 2018 haben sich Staatssekretäre des BMF 10 Mal mit den Big Four getroffen. Für ihre Aufsichtsratsmandate lassen sie sich bei den Unternehmen schulen. Etliche Bundesunternehmen werden von PwC geprüft.

O-Ton Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Die Big Four verfügen über große Marktmacht, sind mit der Regierung vernetzt und prüfen bzw. beraten in allen großen Konzernen. Ob Cum-Ex oder Luxemburg Leaks, immer waren die Big Four dabei. Dies schafft Interessenskonflikte. Das Europaparlament fordert die Trennung von Beratungs- und Prüfgeschäft und Großbritannien diskutiert gar die öffentlich-rechtliche Wirtschaftsprüfung. Auch Deutschland muss daher handeln.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen zu dem Marktanteil bzgl. Wirtschaftsprüfung und unterschiedlicher Beratungstätigkeiten der Big Four in Deutschland (Antwort 1).
  • Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass durch die Big Four in Deutschland Marktmacht missbraucht worden wäre (Antwort 2). Das Bundeskartellamt hat keine kartell- bzw. wettbewerbsrechtlichen Verfahren gegen die Big Four durchgeführt (Antwort 3).
  • Von den Aktiengesellschaften an denen der Bund mittel- oder unmittelbar beteiligt ist, wurden 2013-2018 jeweils 12-15 Firmen von den Big Four geprüft. Ca. 80% der Prüfungen entfielen dabei auf PwC (Antwort 4).
  • Die Bundesregierung erkennt an, dass internationale Beratungsfirmen Strategien zur aggressiven Steuervermeidung verbreiten und unterstützen. Ihr liegen keine Zahlen zu etwaigen fiskalischen Effekten auf Deutschland daraus vor (Antwort 5).
  • Die Bundesregierung sieht trotz den Enthüllungen diverser „Steuerleaks“ und der jeweils prominenten Rolle der Big Four darin aktuell keinen gesetzgeberischen oder regulatorischen Handlungsbedarf von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Sie erkennt grundlegend das Risiko von Interessenskonflikten durch die Gleichzeitigkeit von Beratung und Abschlussprüfung an, hält aber die gesetzlichen Vorschriften dagegen für ausreichend. Die Auswirkungen der EU-Abschlussprüferreform von 2014 werden analysiert und von der EU-Kommission evaluiert. Insbesondere sieht die Bundesregierung – entgegen der bestehenden Forderungen des Europaparlaments – keine Notwendigkeit einer grundsätzlichen Trennung von Beratungs- und Prüfungsgeschäft (Antworten 6 / 12 / 13 / 15).
  • Der Bundesregierung liegen aufgrund der Länderkompetenz für den Steuervollzug und die Strafverfolgung keine Informationen zu Ermittlungen gegen die Big Four wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder anderer Vergehen vor (Antwort 7 & 8).
  • Die BaFin wurde in insgesamt sechs Fällen von Beschäftigten der Big Four zu Cum-Ex Geschäften informiert. Dies geschah je einmal in den Jahren 2009 und 2010 sowie viermal im Jahr 2011 (Antwort 10). Die Tagesschau hatte im März 2019 berichtet, dass die Firma KPMG spätestens im Jahr 2010 über umfangreiches Wissen zu den Cum-Ex-Geschäften verfügte, dies auf Druck von Kunden aber nicht in öffentlichen Prüfberichten als Risiko vermerkte.
  • In den letzten zehn Jahren hat es in Deutschland nur einen Verstoß eines Unternehmens der Big Four gegen die Regulierung von Wirtschaftsprüfungsunternehmen gegeben. Wegen Verstößen gegen das Verbot der Selbstprüfung wurden die Verantwortlichen mit Bußen zwischen 10.000 und 20.000 Euro belegt (Antwort 16).
  • Interessenskonflikte bzgl. der öffentlichen Hand aus der gleichzeitigen Beratung öffentlicher Stellen und der Mitarbeit an Gesetzen sieht die Bundesregierung nicht (Antworten 17 / 18).
  • Nach Angaben der Bundesregierung sind Mitarbeiter der Big Four nur in einem Beratungsgremium der Bundesregierung vertreten (je ein Mitarbeiter von EY, KPMG und PwC), dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee des BMJV (Antwort 19).
  • Seit Antritt der aktuellen Bundesregierung haben 10 Treffen von Staatssekretären des BMF mit Firmen der Big Four stattgefunden. Keins dieser Treffen hatte Cum-Ex oder vergleichbare Geschäfte zum Thema (Antwort 9). Informationen zu Treffen aus vorherigen Legislaturperioden liegen der Bundesregierung nicht vor (Antwort 20).
  • Nach Angaben der Bundesregierung ist kein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung oder der Leitungsebene eines Ressorts für ein Unternehmen der Big Four tätig und war auch kein Mitglied der aktuellen Bundesregierung oder der Leitungsebene eines Ressorts zuvor für ein Unternehmen der Big Four tätig (Antworten 21 / 22).
  • Unter der Ägide von Minister Sigmar Gabriel im BMU, BMWi und AA wurden keine Aufträge an die Firma Deloitte vergeben (Antwort 23). Sigmar Gabriel ist nach seiner Zeit als Minister in den Beirat der Firma berufen worden.
  • Von 2008 bis 2019 hat die Bundesregierung mindestens 153 Beratungsaufträge an Unternehmen der Big Four vergeben. 58% aller Aufträge (89 Aufträge) aus diesem Zeitraum entfielen auf die Jahre 2016 bis 2018. 52% (79) aller Aufträge entfielen allein auf PwC, 23% (35) auf EY, 18% (27) auf KPMG und 8% (12) auf Deloitte. Unter den Ressorts entfielen die meisten Aufträge (40 / 26%) auf das BMI, gefolgt vom BMVI (33 / 22%) und dem BMF (31 / 20%). (Antworten 24 / 25)

 

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