GDL-Streik: Streikrecht schützen

Pressemitteilung von Fabio De Masi

07.10.2014
Fabio De Masi

„Die Große Koalition will über die gesetzliche Tarifeinheit das verfassungsgemäße Streikrecht brechen. Das Streikrecht muss gelten - auch für Berufs- und Spartengewerkschaften wie die GDL“, erklärt der Europaabgeordnete für Nordrhein-Westfalen Fabio De Masi (DIE LINKE) anlässlich der heute beginnenden Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Debatte um die Tarifeinheit.

De Masi weiter: "2010 hat das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben wonach in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Gültigkeit haben sollte. Bis dahin konnten Unternehmen den Flächentarifverträgen entgehen, wenn sie mit einer Gewerkschaft ihres Vertrauens einen Haustarifvertrag abschlossen. Letztere hatten bis zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts als spezielle Verträge Vorrang vor dem Flächentarifvertrag.

Jedoch haben sich Tendenzen zur Aufsplitterung der Beschäftigten weiter verschärft. Auch weil die über die Agenda 2010 forcierte Lohnzurückhaltung und Schwächung der Gewerkschaften Unzufriedenheit bei Berufsgruppen mit hoher Sanktionsmacht förderte. Piloten, Ärzte und Lokführer streiken vermehrt für ihre Interessen, leider oft ohne ihre besondere Kampfkraft auch für das Bodenpersonal, die Krankenschwester und die Beschäftigten in den Bahn-Werkstätten einzusetzen.

Die Tarifeinheit kann nur von den Gewerkschaften auf der Basis politisch verbesserter Rahmenbedingungen selbst erkämpft werden, nicht aber durch Änderungen des Tarif- und Streikrechts seitens der Politik. Das aber plant die Große Koalition in ihrem Vorschlag einer gesetzlichen Tarifeinheit. DIE LINKE wendet sich strikt gegen jegliche Bestrebungen, durch Beschneidungen des Streikrechts die Tarifeinheit in den Betrieben wieder herstellen zu wollen und lehnt daher den Vorschlag der Bundesregierung ab.