Panama Papers: Die EU muss vor der eigenen Tür kehren

Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption in Europa: Mein Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau ein Jahr nach der Enthüllung der Panama Papers

23.08.2017

Die Panama Papers offenbarten Briefkastenfirmen der Superreichen, Mächtigen und Kriminellen. Diese verschleierten mit der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca ihre Identität durch Scheindirektoren der Firmen – etwa für Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption sowie Terrorfinanzierung. Denn die Konzentration von Vermögen schafft kriminelle Energie. Der isländische Premier und der spanische Industrieminister traten zurück. Gegen die Gründer der Kanzlei Mossack Fonseca wird wegen Geldwäsche ermittelt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gar den Datensatz der Panama Papers erworben.

Im renommierten Schattenfinanzindex des Netzwerkes Steuergerechtigkeit befindet sich Deutschland unter den „Top Ten“ – noch vor Panama. Der Anti-Mafia-Staatsanwalt von Palermo, Roberto Scarpinato, meint gar, wäre er ein Mafioso, würde er in Deutschland investieren.

Deutschland ist ein Paradies für Geldwäsche im Immobiliensektor – etwa über den Erwerb und Verkauf von Anteilen an Objektgesellschaften – wie Immobilien von Supermärkten. Damit lässt sich die Grunderwerbsteuer umgehen. Es fehlt ein Firmenstrafrecht, damit Staatsanwälte nicht vor den Anwälten von Deutscher Bank & Co. kapitulieren und Vorstände einfacher haftbar werden. Beim Umsatzsteuerbetrug dominieren wenige Akteure. Solche Karusselle dienen auch der Terrorfinanzierung. Banken unter Kontrolle des „Islamischen Staates“ haben etwa weiter Zugang zum Swift-System für internationale Transaktionen.

In Deutschland offenbarten die Panama Papers Geschäftsbeziehungen von Deutsche Bank sowie der Hamburger Berenberg Bank. Berenberg feuerte zwei Mitarbeiterinnen. Diese hatten die Geschäftsführung und die Finanzaufsicht Bafin bereits 2013 auf zweifelhafte Kunden der Bank aufmerksam gemacht. Der Geschäftsführende Gesellschafter der Berenberg Bank, Hans-Walter Peters, stieg hingegen zum Präsident des Bundesverbandes der deutschen Banken auf. Berenberg bedachte 2016 CDU und SPD mit Spenden über 100 000 und 51 000 Euro.

Auch die entscheidenden Reformen stehen weiter aus. Dabei ist ein gerechtes internationales Steuersystem ebenso möglich wie effiziente Maßnahmen gegen schmutziges Geld – auf europäischer wie auf nationaler Ebene.

Die vom Europäischen Parlament angestrebte Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie wäre ein Fortschritt. Das Parlament will zugängliche Register über die wahren Eigentümer von Briefkastenfirmen und Trusts. Damit ließen sich falsche Angaben in den Registern und dubiose Finanzströme aufspüren.

Schlupflöcher, wie die Möglichkeiten Scheindirektoren als Inhaber von Firmen zu registrieren, will das Parlament schließen. Die Schwellenwerte, ab denen ein wirtschaftlich Berechtigter ausgewiesen wird, würden sinken. Steuervergehen würden in den Vortatenkatalog für Geldwäsche aufgenommen.

Hierdurch hätten Ermittler hierzulande schärfere Instrumente gegen grenzüberschreitende Straftäter. Es käme zur Schaffung von zentralen Immobilienregistern in den EU-Staaten. Das Parlament strebt in den Verhandlungen auch Sanktionen an. Firmen könnte bei wiederholten Verstößen die Geschäftslizenzen entzogen werden.

Der Widerstand gegen diese Reformen kommt auch aus Deutschland. Bei der Umsetzung der geltenden Anti-GeldwäscheRichtlinie hat Finanzminister Wolfgang Schäuble entgegen der Empfehlungen seiner Beamten auf ein öffentliches Register der Inhaber von Briefkastenfirmen verzichtet. Viele Regierungen wollen den aktuellen Vorschlag des Europäischen Parlaments gegen Geldwäsche aufweichen. Dabei erleichtern die Register Banken die Gesetzestreue. Die Deutsche Bank bildete 2016 alleine 2,4 Milliarden Euro an Rückstellungen wegen Rechtsstreits.

Natürlich müssen weitere Maßnahmen gegen Steueroasen und Schattenfinanzplätze folgen: Dies umfasst die Kündigung von zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen. Unternehmen und Finanzdienstleistern in der EU muss untersagt werden, in solchen Oasen Geschäfte zu tätigen. Finanzflüsse aus und in Steueroasen wären mit saftigen Quellensteuern zu belegen.

Der Europäische Gerichtshof hat Strafsteuern auf Finanzflüsse von Unternehmen in Steueroasen innerhalb der EU unter Verweis auf die Niederlassungsfreiheit erschwert (Cadbury- Schweppes-Urteil). Die EU-Staaten sollten daher klar regeln, dass der Binnenmarkt nicht die Durchsetzung des nationalen Steuerrechts beschränkt. Die EU muss endlich vor der eigenen Tür kehren.

Fabio De Masi ist Europaabgeordneter für die Linke und im „Panama-Papers-Untersuchungsausschuss“ zu Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.

Der Artikel kann hier online auf der Webseite der Frankfurter Rundschau gelesen werden.