Lux Leaks: Linke klagt gegen EU-Kommission

Rechtsgutachten

13.01.2016

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament kommt zu dem Ergebnis, dass die Weigerung der EU-Kommission, zentrale Dokumente aus der Ratsarbeitsgruppe Unternehmensbesteuerung (Code of Conduct Group) zu veröffentlichen, gegen EU-Recht verstößt. Das Gutachten wurde vom Völker- und Europarechtler Prof. Andreas Fischer-Lescano (Direktors des Zentrums für europäische Rechtspolitik der Universität Bremen) sowie Nele Austermann (Universität Bremen) verfasst. Demnach hat die EU-Kommission die Einschränkung der Informationsrechte nicht hinreichend begründet.
 
Der Europaabgeordnete und Koordinator der Linksfraktion im Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE), Fabio De Masi, klagt nun in erster Instanz vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Er wird dabei von Prof. Fischer-Lescano vertreten. De Masi kommentiert die Klage:
 
"Bad Cop, Good Cop ist nicht mehr. Die EU-Kommission kann sich nicht weiter hinter den Mitgliedsstaaten verstecken.  Diese haben kein Recht, der Kommission vorzuschreiben, ob sie ihre Protokolle von der Ratsarbeitsgruppe zur Unternehmensbesteuerung veröffentlicht oder nicht. Als Abgeordnete konnten wir bisher zudem viele Dokumente nur in einem Leseraum einsehen. Die EU-Kommission lies Informationen zu fast der Hälfte aller 28 Mitgliedsstaaten schwärzen. Das ist mehr Geheimniskrämerei als beim TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA.“
 
De Masi abschließend: „Bei den Dokumenten geht es nicht um das Steuergeheimnis von Privatmann Herrn Müller, sondern um die Steuertricks von Juncker und Co. Es reicht nicht wenn die Mitgliedsstaaten gemütliche Vertraulichkeit verabreden. Dies muss in jedem Einzelfall gut begründet werden und das haben weder Kommission noch Mitgliedsstaaten getan. Daher ziehen wir nach Luxemburg vor das EuG bzw. den EuGH - im Interesse der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die jährlich um hunderte Milliarden Euro geprellt werden!"

Das Rechtsgutachten von Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI) und Nele Austermann kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Eine kleine Presseschau zum Rechtsgutachten können Sie hier einsehen.

The legal opinion of Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI) und Nele Austermann can be downloaded here. Go to the english version of this press release.