Wie der neue Bundeskanzler zu Religion und Glaube steht
Sonntagsblatt
»So stimmte Friedrich Merz 1997 als Bundestagsabgeordneter gegen einen Antrag, der Vergewaltigung in der Ehe mit Vergewaltigung außerhalb der Ehe gleichstellen wollte. Bis dahin galt sie innerhalb der Ehe nur als Nötigung. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands hatte bei ihrer damaligen Bewertung offenbar ein anderes christliches Menschenbild vor Augen als Merz: Sie befürwortete den neuen Straftatbestand im Gegensatz zu ihm. [...]
Die häufig geäußerte Interpretation, Merz habe damit gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt, weist dieser selbst zurück. Im Jahr 2021 versuchte er beim Landgericht eine Unterlassungserklärung und einstweilige Verfügung gegen den damaligen Linken-Politiker Fabio de Masi (heute BSW) zu erwirken, weil dieser in einem Tweet den entsprechenden Vorwurf erhoben hatte. De Masi weigerte sich jedoch nach eigenen Angaben, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, das zuständige Gericht habe auch die einstweilige Verfügung abgelehnt, Merz daraufhin seinen Antrag zurückgezogen.«