Deutsche Gründlichkeit? Warum die Bundestagswahl überprüft werden sollte

Berliner Zeitung

10.03.2025

»Das BSW scheiterte mit 4,972 Prozent so knapp wie noch keine Partei an der 5-Prozent-Hürde. Doch dies scheint bei näherer Überprüfung nicht einmal sicher. Daten sind ein öffentliches Gut. Dies gilt erst recht für den demokratischen Wahlakt. Parteien haben das Recht, sogenannte Wahl- und Zählfehler in den Wahllokalen zu beanstanden. Jedoch werden die Daten aus den Wahllokalen, die man braucht, um Probleme zu erkennen, von etlichen Bundesländern erst dann zur Verfügung gestellt, wenn die Wahlprüfungen bereits abgeschlossen sind. Dies ist ein offenkundiger Rechtsverstoß.

Laut dem deutschen Wahlrecht sind zudem nur Parteien vom Bundestag ausgeschlossen, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen (Ausnahmen gelten für die dänische Minderheit sowie bei der Erzielung von drei Direktmandaten). Beim BSW ist jedoch fraglich, ob wir tatsächlich an der 5-Prozent-Hürde gescheitert sind. Daher ist bei einem so knappen Wahlergebnis eine Überprüfung zwingend.«

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