Friedrich Merz unterliegt im Rechtsstreit gegen Fabio De Masi

Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein Urteil im Rechtsstreit Fabio De Masi vs Friedrich Merz verkündet. Das Gericht hat Unterlassungsansprüche von Herrn Merz abgewiesen und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.

18.11.2021

Dazu kommentiert der frühere Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Fabio De Masi:

"Es ist Sache der CDU, wer ihr Vorsitzender wird. Aber ich würde keiner Volkspartei empfehlen, ihr Schicksal in die Hand eines früheren Amtsrichters zu legen, der offenbar nicht einmal mit juristischen Urteilsvermögen gesegnet ist und bereits an einem B-Promi der Linken wie mir scheitert. Wenn das die Nachwuchshoffnung der CDU ist, kann man nur viel Glück wünschen!"

 

Zum Hintergrund:
Der Bewerber um den CDU-Vorsitz, Herr Merz, hatte dem früheren stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Fabio De Masi, eine Klage wegen eines Tweets angedroht und davon zunächst Abstand genommen, nachdem das Gericht ihr keine Erfolgsaussichten beigemessen hatte.

Der Tweet lautete:

"Friedrich #Merz auf einem Bierdeckel. 1997 votiert er gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung, wenn sie in der Ehe stattfindet. 2000 fordert er Rente ab 70, 2004 Abschaffung Kündigungsschutz und 2006 klagt er gegen Veröffentlichung Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Noch Fragen?"

 

Der Anwalt von Herrn De Masi hatte diesem daraufhin empfohlen, eine negative Feststellungsklage zu führen, um ihn vor zukünftigen Unterlassungsansprüchen des Herrn Merz vor anderen Gerichten zu schützen. Daraufhin hat Herr Merz Widerklage erhoben. Damit ist er nun gescheitert.

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  • Urteil Landesgericht Frankfurt am Main