Neue Entwicklungen zu Cum/Ex

30.10.2019

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 21.08.2019 auf die Kleine Anfrage „Cum/Ex – Neue Entwicklungen und Versicherungssektor" (BT-Drs. 19/12690von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, einer auf die Antwort der Bundesregierung Bezug nehmende schriftliche Einzelfrage vom 13.09.2019 sowie der Antwort der Europäischen Zentralbank vom 19.09.2019 zu Rückstellungen von europäischen Großbanken wegen Cum/Ex- oder vergleichbaren Geschäften.

 

Zusammenfassung/Kontext:

Cum/Ex und vergleichbare Geschäfte haben in Deutschland Milliardenschäden für die Allgemeinheit verursacht. Auch andere EU-Staaten haben viel Geld verloren. Vorherige Anfragen hatten die (juristischen) Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals in Deutschland, die Handlungsfähigkeit der Behörden, steuergetriebene Geschäfte in Zukunft zu unterbinden und die internationale Dimension des Skandals untersucht.

Trotz gegenteiliger Medienberichte hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, in Deutschland würden Cum/Ex-Geschäfte nicht mehr stattfinden. Sie prüft allerdings mittlerweile entgegen vorheriger Aussagen einen Maßnahmenkatalog um Geschäfte mit Steuertricks wie bei Cum/Ex in Zukunft zu unterbinden. Hierbei geht es z.B. um Schritte zur Verbesserung der Überwachung der Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer.

Weiterhin offen ist, in welchem Ausmaß in dem Steuerskandal Geschäfte aus der Vergangenheit bereits verjährt sind. Die Bundesregierung schildert lediglich die formalen Bestimmungen zur Verjährungsunterbrechung, nicht aber ob diese mit hinreichend Personal bei den Behörden und entsprechendem Ermittlungswillen auch in allen Fällen rechtzeitig zur Anwendung kamen. Aktuell laufen Ermittlungen in 499 Verdachtsfällen über 5,4 Mrd. Euro. Fünf kleinere Banken allein haben Rückstellungen i.H.v. 528 Mio. Euro gebildet. Sieben deutsche Großbanken unter Aufsicht der EZB haben für Cum/Ex-Geschäfte Rückstellungen i.H.v. 113 Mio. Euro gebildet und 790 Mio. Euro bereits beglichen.

Trotz Berichten über entsprechende Razzien verfügt die Bundesregierung bzw. die Finanzaufsicht über keine Erkenntnisse zur Verwicklung von Versicherungsgesellschaften in Cum/Ex-Geschäfte. Sie argumentiert, dass Akten entsprechender Gesellschaften für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ausgewertet wurden. Es ist aber fraglich, warum gerade Cum/Ex-Geschäfte dort hätten dokumentiert werden sollen. Gegen von der BaFin überwachte Banken wurden bisher nur in 15 Fällen konkrete Maßnahmen ergriffen.

 

Dazu erklärt Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

"Selbst kleinere Institute haben Rückstellungen von hunderten Millionen Euro wegen drohenden Cum/Ex-Strafen gebildet. Öffentliche Banken belegen Spitzplätze. Das widerspricht ihrem Auftrag, das Gemeinwohl zu unterstützen. Die Bundesregierung duckt sich hinter den Möglichkeiten weg, Verjährungs­fristen zu strecken bzw. zu unterbrechen. Es bleibt jedoch fraglich, ob dies in allen Fällen innerhalb der erforderlichen Fristen geschehen ist und ob in den Ländern hinreichend Personal vorgehalten wird. Die BaFin hat im Cum/Ex-Skandal auch bei der Versicherungsaufsicht versagt und Akten abgeheftet, statt Ermittlungen durch eigene Analysen zu unterstützen."

 

Ergebnisse im Einzelnen (PDF)