Korruption deutscher Unternehmen in Südafrika

10.02.2020

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 02.01.2020 auf die Kleine Anfrage „State capture in Südafrika – Korruptionsvorwürfe gegen deutsche Unternehmen" (BT-Drs. 19/16297) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

 

Zusammenfassung/Kontext:

Die Kampagne #UniteBehind kämpft mit der Kampagne #FixOurTrains für eine Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in Südafrika, die hauptsächlich von Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen genutzt wird. In Teilen ist der prekäre Zustand der Infrastruktur durch Korruptionsskandale bedingt an denen nach Berichten auch deutsche Unternehmen beteiligt sein könnten.

Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Informationen und hat bisher keine Rechtshilfeersuchten von südafrikanischen Behörden erhalten. Sie hat sich aber über ihre Auslandsvertretungen in Südafrika mit dort präsenten deutschen Unternehmen zu dem Thema ausgetauscht. Auch steht sie im Kontakt mit #UniteBehind.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erarbeitet zurzeit einen Vorschlag für eine bessere Sanktionierung von Unternehmen, um auch Verstöße wie Korruption im Ausland besser juristisch belangen zu können

 

O-Ton Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Südafrika muss diejenigen vor Gericht bringen, die Korruption und Finanzkriminalität befördern. Dies erfordert ein rasches Handeln der südafrikanischen Regierung, um grenzüberschreitende Unterstützung bei der Verfolgung der Geschäftsführung von Vossloh zu beantragen. Der Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Februar ist eine wichtige Gelegenheit, diese Fragen zu erörtern.

Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, bei der Verfolgung von Korruption, die in Südafrika von Unternehmen mit Sitz in Deutschland begangen wird, zu helfen. Deutschland hat kein Unternehmensstrafrecht. Nur Menschen, nicht Unternehmen können zur Verantwortung gezogen werden. Aber die Erlöse aus der Korruption können abgeschöpft werden. Die Gewinne aus der Korruption müssen an die Bevölkerung Südafrikas zurückgezahlt werden, anstatt die Taschen der Aktionäre zu füllen.

Meine Möglichkeiten, das Thema im deutschen Parlament weiter zu verfolgen, sind begrenzt, solange die südafrikanischen Behörden nicht handeln. Ich bin jedoch gerne bereit, NGOs wie #UniteBehind bei der Einleitung rechtlicher Schritte in Deutschland zu unterstützen.“

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Der Bundesregierung sind Medienberichte über Korruptionsvorwürfe gegenüber deutschen Unternehmen bekannt, die dem Komplex „state capture“ zuzuordnen sind. Der Bundesregierung liegen sonst weder eigene Erkenntnisse noch Erkenntnisse zu strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen in diesem Zusammenhang vor (Antworten 1-2).
  • Es hat keine Rechtshilfeersuchen aus Südafrika an Deutschland in diesem Zusammenhang gegeben (Antworten 3-4).
  • Die Bundesregierung tauscht sich über ihre Auslandsvertretungen in Südafrika mit deutschen Unternehmen sowie mit Vertretern der südafrikanischen Regierung, Parteien und Nichtregierungsorganisationen zu dem Thema Korruption aus (Antwort 5).
  • Auch mit der Kampagne UniteBehind fand ein Treffen statt, wurde schriftliche korrespondiert und besteht weiter Gesprächsbereitschaft (Antwort 6).
  • Eine Form des Unternehmensstrafrechts ist derzeit in der Bundesregierung in Erarbeitung (Antwort 8).