Deutschland erneut im Visier der Schiedsgerichte

10.02.2020

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 08.01.2020 auf die Kleine Anfrage „Schiedsverfahren gegen Deutschland im Rahmen des Energiecharta-Vertrags" (BT-Drs. 19/16418) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

 

Zusammenfassung/Kontext:

Deutschland wird auf Basis des internationalen Energiecharta Vertrags von dem schwedischen Konzern Vattenfall vor einem Schiedsgericht (ICSID) auf Milliarden-Zahlungen wegen des Atomausstiegs verklagt. Eine weitere Klage droht Deutschland durch den österreichischen Konzern STRABAG wegen einer Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit der ab 2017 die bis dato geltenden Festsätze für Einspeisung von Windstrom durch niedrigere, marktbasierte Preise ersetzt wurden.

Details zu dem Verfahren stehen laut Bundesregierung noch nicht fest. Das Unternehmen hatte aber augenscheinlich kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung und es könnten abermals hohe Kosten auf Deutschland zukommen.

 

O-Ton Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„In Staaten mit funktionierendem Rechtssystem haben Schiedsgerichte nichts verloren. Wenn Konzernprofite über dem Gesetz stehen, zerfällt die Demokratie. Die Bundesregierung sollte auf eine Reform des Energiecharta-Vertrags drängen, um Milliardenklagen wie von Vattenfall oder STRABAG zu unterbinden.“

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • STRABAG wandte sich erstmals im April 2016, noch vor Verabschiedung der EEG-Novellierung, mit Hinweis auf die mögliche Beeinträchtigung seiner Investitionen an die Bundesregierung. Im Juni 2017 leitete das Unternehmen ein formelles außergerichtliches Konsultationsverfahren ein, welches Grundlage für das spätere Schiedsverfahren. Laut Bundesregierung stellte das Unternehmen allerdings keine konkreten Forderungen und führte die Konsultationen ab März 2018 nicht mehr fort. Im September 2019 reichte STRABAG beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank (ICSID) eine Schiedsanzeige ein (Antwort 1).
  • Eine Klageschrift für das Schiedsverfahren liegt noch nicht vor, die Bundesregierung hat daher noch nicht rechtlich Stellung bezogen. Derzeit wird die Konstituierung des Schiedsgerichts verhandelt (Antworten 2-5).
  • STRABAG hat die Klagesumme bisher noch nicht beziffert (Antwort 6).
  • Die bisherigen Kosten im STRABAG-Verfahren belaufen sich auf knapp 200 000 Euro (Antwort 7).
  • Die Verfahren gegen STRABAG und Vattenfall sind derzeit die einzigen beiden Schiedsgerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Antwort 7).