Hamburger Abendblatt: Warburg soll 56 Millionen Euro Steuern nachzahlen

Geldinstitut wehrt sich gegen Bescheid. Hamburger Finanzbehörde reagiert erst auf Druck aus Berlin

17.01.2020
Die Hamburger Warburg Bank

Hamburger Abendblatt: Warburg soll 56 Millionen Euro Steuern nachzahlen

"Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen zweifelhafter Finanzgeschäfte der Hamburger Privatbank M.M. Warburg geraten nun Hamburgs Finanzbehörden unter Verdacht: Diese sollen erst auf Veranlassung des Bundesfinanzministeriums Maßnahmen ergriffen haben, um eine Steuerschuld des Bankhauses in Millionenhöhe einzutreiben. Diese Steuerschuld wäre andernfalls verjährt, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach habe das Finanzamt der Hansestadt bereits im Oktober 2016 festgestellt, dass M.M. Warburg Nachzahlungen in Millionenhöhe leisten müsse. Allerdings sei die Steuerforderung erst gegen Ende 2017 ergangen, nachdem sich das Bundesfinanzministerium eingeschaltet habe. (...)

Der Hamburger Bundestagsabgeordnete der Linken Fabio De Masi erhebt in diesem Zusammenhang den Vorwurf, dass das Bankhaus aufgrund seiner engen gesellschaftlichen Vernetzung in Hamburg und seiner guten Kontakte in Hamburgs Politik lange Zeit von Steuernachforderungen verschont geblieben sei. "Das ist absurd", heißt es dazu aus der Finanzbehörde. Weder habe es den Versuch der politischen Einflussnahme auf die Arbeit der Steuerbehörden gegeben, noch seien Hamburger Finanzbeamte für so etwas empfänglich. "Herr De Masi setzt eine Behauptung in die Welt, die er durch nichts belegen kann und die eine Beleidigung für die 3500 Finanzbeamten in der Stadt ist", sagte ein Behördensprecher. Warum Hamburg mit seiner Steuerforderung gegen Warburg aber so lange wartete, bis der Fall beinahe verjährt war, dazu wollte der Sprecher nichts sagen. "Zu konkreten Fällen äußern wir uns nicht. Das unterliegt dem Steuergeheimnis." Auf eben dieses Steuergeheimnis beruft sich auch das Bundesfinanzministerium. "Zu einzelnen Steuersachverhalten können wir keine Auskunft geben", sagte ein Ministeriumssprecher. Er fügte jedoch hinzu, dass das Ministerium durchaus die Länder anweisen könne, bestimmte Steuerforderungen einzutreiben."