FAZ: Bund sieht keine Verjährung im Steuerstrafrecht

Das Bundesfinanzministerium sieht keinen Grund zur Eile. Die Aufarbeitung der rechtlich umstrittenen Aktiengeschäfte beschäftigt immer mehr Staatsanwälte. Einige der Beschuldigte sitzen sogar im fernen Australien. Eine Presseschau mit Fabio De Masi

24.01.2020

FAZ: Bund sieht keine Verjährung im Steuerstrafrecht

"Der Bund geht nicht davon aus, dass die strafrechtliche Verfolgung der umstrittenen Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag („Cum-Ex“) an einer Verjährung scheitert. „Der Bundesregierung ist derzeit nicht bekannt, dass es Strafverfahren betreffend Cum-Ex-Gestaltungen wegen eingetretener Verjährung eingestellt wurden oder dass in laufenden Strafverfahren die Verjährung einzutreten droht“, antwortet das Bundesfinanzministerium an Fabio De Masi, finanzpolitischen Sprecher der Linken-Fraktion im Bundestag.

In dem Schreiben vom 22. Januar, das der F.A.Z. vorliegt, widerspricht das Finanzministerium der Ansicht von Ermittlern aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatten auf einer Pressekonferenz im September 2019 darauf hingewiesen, man können nicht ausschließen, dass weitere Komplexe aufgedeckt werden, bei denen Beteiligte wegen Verjährung davonkämen.

In Köln ermitteln die Ankläger in Dutzenden von Komplexen gegen mehr als 400 Beschuldigte wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung. Solche Straftaten verjähren innerhalb von zehn Jahren, die Hochzeit der Cum-Ex-Trades dauerte von 2006 bis 2011. Dazu verweist das Bundesfinanzministerium nun auf die frühere Antworten auf eine kleine Anfrage der Linken: Einer Verlängerung der Verjährung bedürfe es schon gar nicht. So sähe das Steuerstrafrecht eine „deutliche Verschärfung“ gegenüber dem allgemeinen Strafrecht vor. Durch verschiedene Handlungen, etwa Vernehmungen als Beschuldigter, könne eine Frist nach Vorgabe der Abgabenordnung auf bis zu 20 Jahre verlängert werden. (...)"