Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 12.08.2019 auf die Kleine Anfrage „Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall" von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

20.08.2019

Zusammenfassung:

Laut Völkerrecht ist der Weltraum Erbe der Menschheit und darf nicht zu Hoheitsgebiet einzelner Staaten erklärt werden. Nach allgemeinrechtlicher Auffassung gilt dies auch für Privatpersonen (Art. II, Weltraumvertrag, 1967). Technologischer Fortschritt und die Ressourcenverknappung auf der Erde haben nun die privatwirtschaftliche Nutzung des Weltraums – zur Raumfahrt wie zur Rohstoffgewinnung – auf die politische Agenda gebracht. So haben die USA und Luxemburg 2015 und 2017 nationale Weltraumgesetze erlassen. Darin wird die Möglichkeit privatrechtlichen Eigentums im Weltraum in Aussicht gestellt sowie das Weltall zu amerikanischem Verwaltungsraum erklärt. Beides ist nach Auffassung von Rechtswissenschaftlern aber nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. Angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung wird in Deutschland ebenfalls ein Weltraumgesetz gefordert.

Die Bundesregierung baut auf internationale Zusammenarbeit im Umgang mit der Kommerzialisierung und dem Rohstoffabbau im All. Sie interpretiert den umstrittenen Art. II des Weltraumvertrags (1967) ebenfalls dahingehend, dass private Rechtsträger kein Eigentum über im Weltall geschürfte Rohstoffe erlangen können. Nationale Weltraumgesetze sollten nach Auffassung der Bundesregierung international vereinbarte Regelungen und Standards über kommerziellen Abbau von Rohstoffen im Weltraum zur Grundlage haben. Da diese bisher nicht existieren, lässt sich annehmen, dass auch die Bundesregierung das amerikanische und das luxemburgische Gesetz als nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sieht. Diese Auffassung wird in der Antwort nicht explizit genannt.

Grundsätzlich befindet die Bundesregierung die Kommerzialisierung der Raumfahrtindustrie als förderungswürdig. Als Instrument lehnt die Bundesregierung jedoch öffentliche Subventionen – wie in den USA – ab. Im Hinblick auf die amerikanische Dominanz in der Luft- und Raumfahrt, spricht sich die Bundesregierung für die Etablierung eines Investitionsfonds zur Förderung wettbewerbsfördernder Maßnahmen in der Luft und Raumfahrt aus. EU-Projekte zur Förderung von Forschung und Entwicklung des Luft- und Raumfahrtsektors sind Galileo mit EGNOS, Copernicus, SSA (Space Situational Awareness), GovsatCom. Zusätzliche Raumforschung findet im Kontext des derzeitigen Horizon 2020 statt. Bisher hat die EU allerdings keinen Fokus auf das Thema Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall gelegt.

Die Bundesregierung schätzt die Rentabilität für eine sich wirtschaftlich lohnende Gewinnung von Rohstoffen im Weltraum gering ein. Die Pläne für ein nationales Weltraumgesetz sind nach Angaben der Bundesregierung nicht weit fortgeschritten. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung die Eckpunkte für ein Weltraumgesetz, ein erster Entwurf soll in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode vorgestellt werden. Die bisherigen Aufträge bei öffentlichen Raumfahrtprojekten an die Industrie sind zu 74 Prozent an kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) gegangen.

 

O-Ton Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung auf ein internationales Regelwerk setzt, um die Erforschung und Nutzung des Weltraums voranzutreiben. Ein deutsches Gesetz zum Weltraum darf nicht in Konflikt mit dem Völkerrecht geraten und den USA und Luxemburg einen Vorwand für die Privatisierung des Alls liefern. Die Bundesregierung meint, es müssten auch Anreize für die Erschließung von Rohstoffen durch Unternehmen oder technologisch führende Staaten geschaffen werden. Doch das Weltall ist ein Erbe der Menschheit und Weltraumbergbau muss völkerrechtlich allen Menschen dienen. Weltraumbergbau sollte daher - wenn überhaupt - nur unter Regie der Vereinten Nationen stattfinden."

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Aus Sicht der Bundesregierung sind Staaten für nationale Tätigkeiten einschließlich nichtstaatlicher Rechtsträger im Weltraum völkerrechtlich verantwortlich. Damit bekräftigt die Bundesregierung eine Interpretation des Art. II des Weltraumvertrages, wonach die Weltraumgesetze zur Erlangung von privatrechtlichem Eigentum über die Schürfung von Rohstoffen im All völkerrechtwidrig sind (Frage 6).

  • Die Bundesregierung nimmt keine explizite rechtliche Bewertung des amerikanischen und luxemburgischen Weltraumgesetzes vor. Grundsätzlich sollte aber jedes nationale Weltraumgesetz international vereinbarte Regelungen und Standards über kommerziellen Abbau von Rohstoffen im Weltraum zur Grundlage haben. Diese Antwort lässt vermuten, dass die Bundesregierung die Gesetze ebenfalls als unvereinbar mit dem völkerrechtlichen Rahmen ansieht, da dieser nationale Hoheitsansprüche und die Erlangung von Eigentum verbieten. (Frage 2).

  • Auch hinsichtlich der Absichtsbekundungen zu einer verstärkten bilateralen Zusammenarbeit zwischen den USA und Luxemburg besteht die Bundesregierung auf die Errichtung eines international abgestimmten Regimes zur Regelung der Ausbeutung von Ressourcen auf Himmelskörpern. Von einer expliziten Kritik der amerikanisch-luxemburgischen Absichtsbekundungen sieht sie auch in dieser Antwort ab (Frage 3).
  • Die Frage, warum die Bundesregierung den Mondvertrag von 1979 nicht ratifiziert hat, begründet die Bundesregierung damit, dass die weitere Entwicklung einer etwaigen Ausbeutung von Weltraumressourcen und der Gesichtspunkte der Stärkung multilateraler Zusammenarbeit für eine etwaige Unterzeichnung bestimmend sind (Frage 8).
  • Zum Vorschlag der Haager Arbeitsgruppe „Hague International Space Resources Governance" (HISRG), als Grundlage für mögliche weitere lnternationalisierungsbemühungen zeitlich und örtlich begrenzte „Prioritätsrechte" zur Suche und zum Abbau von im Weltraum befindlichen Ressourcen einen internationalen Registrar zu schaffen, möchte die Bundesregierung sich nicht äußern, da die Arbeit noch nicht abgeschlossen ist. Grundsätzlich sei aber der UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums die für die Anwendung und Weiterentwicklung des Weltraumvölkerrechts zuständige multilaterale Institution und somit das primäre Forum für die Erarbeitung eines internationalen Regimes (Frage 10).

 

Pläne/Fortschritte auf EU-Ebene:

  • Förderung Auf EU-Ebene (Frage 11):

Projekte auf EU-Ebene zur Förderung der Forschung und Entwicklung des Luft- und Raumfahrtsektors sind Galileo mit EGNOS, Copernicus, SSA (Space Situational Awareness), GovsatCom. Für sie sind im mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2021 bis 2027 ca. 16 Mrd. Euro veranschlagt. Bisher hat die EU allerdings keinen Fokus auf das Thema Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall gelegt.

Das Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 hält ebenfalls Mittel für die nächsten Jahre bereit. Dabei werden sowohl Mittel zur Forschung im Raumfahrttechnologiebereich (im Cluster „Digital, Industry and Space" der Säule Il) als auch für zivile Luftfahrt (Partnerschaftsprogramm SESAR) bereitgestellt.

  • Die Vorbereitungen für die Ministerkonferenz der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) Ende November 2019 und der Fortführung des European Exploration Envelope Programmes sind in der Antwort auf Frage 12 ausgeführt.

 

Pläne/Fortschritte auf nationaler Ebene:

  • Die Förderung der Kommerzialisierung soll nicht durch Subventionen erfolgen. Für die Förderungsansätze der Bundesregierung wird auf folgendes Papier verwiesen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pubikationen/Studien/bmwi-new-space-geschaeftsmodelle-an-der-schnittstelle-von-raumfahrt-und-digitaler-wirtschaft.html (Frage 1).
  • Die Pläne für ein nationales Weltraumgesetz sind nach Angaben der Bundesregierung nicht weit fortgeschritten. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung die Eckpunkte für ein Weltraumgesetz, danach soll es Konsultationen mit verschiedenen Stakeholdern geben. Ein erster Entwurf soll in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode vorgestellt werden (Frage 15).
  • Die Bundesregierung äußert sich nicht explizit zum Weltraumbergbau als Zukunftssektor. Dennoch wird ein Interesse also Industrienation an diesem Sektor bekundet (Frage 22).
  • Die Beteiligung von KMUs an Raumfahrtprojekten lag 2018 bi 61 Mio €, das macht 5 Prozent der Mittel, die an die Industrie geflossen sind. Betrachtet man die Anzahl der industriellen Empfänger, so waren ca. 74 Prozent kleine und mittlere Unternehmen (Frage 23).
  • Die Haushaltsmittel zur Förderung der zivilen Raumfahrt seit 2015 sind insgesamt um ca. 10 Prozent auf 1597 Mio. € angewachsen (tabellarische Übersicht Frage 24).
  • Hinsichtlich dem in der chinesischen Industriepolitik-Strategie „Made in China 2025" genannte Ziel, chinesische Beteiligungen an Firmen u. a. aus dem Schlüsselsektor Luft- und Raumfahrt auch im Ausland zu stärken fordert die Bundesregierung die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zur Volksrepublik China, insbesondere durch die Modernisierung des WTO-Regelwerks und den Abschluss eines EU-China Investitionsabkommens (Frage 28) .
  • Die Vergabe von Aufträgen zur Förderung der US-Raumfahrt und Monderkundung durch die US-amerikanische Regierung an die US-Raketenanbieter „Blue Origin" und „SpaceX" stärkt nach Auffassung der Bundesregierung die amerikanische Dominanz. Sie spricht sich eindeutig für die Etablierung eines Investitionsfonds zur Förderung wettbewerbsfördernder Maßnahmen in der Luft und Raumfahrt (Frage 29).
  • Die Bundesregierung schätzt die Chancen für eine wirtschaftlich lohnende Gewinnung von Rohstoffen aus dem Weltraum aktuell als gering ein (Frage 31).

Presse:

Berichte zur Kleinen Anfrage finden Sie hier.