»Bargeldkontrollen gegen Geldwäsche«

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 11.02.2019 auf die Kleine Anfrage „Bargeldkontrollen und Geldwäsche bei Zoll und Bundesbank" (BT-Drs. XXX) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

04.03.2019
Geldwäsche

Zusammenfassung/Kontext:

Bargeldbeträge über 10 000 Euro müssen bei der Ein- oder Ausfuhr in Europa deklariert werden. Der Zoll kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Da grenzüberschreitende Banküberweisungen im Regelfall unproblematisch sind, liegt eine zweifelhafte Herkunft (Korruption, Steuerhinterziehung, andere Kriminalität) bei großen Mengen „im Koffer“ transportierten Bargelds nahe. Bei Verdachtsmomenten kann der Zoll Bargeld temporär festhalten, um weitere Untersuchungen durchzuführen.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Bargeldkontrollen des Zolls in Deutschland kaum zur Abschöpfung von Geldern aus dubioser Herkunft beitragen. In lediglich zehn Fällen innerhalb von acht Jahren wurden durch den Zoll Gelder eingezogen. Selbst vorläufig gesichert wurden Beträge in deutlich weniger als 1% aller angezeigten Ein- und Ausfuhren von Bargeld. Die geografische Verteilung der Bargeldtransfers nach und aus Deutschland weist demgegenüber auf erhebliche Risiken hin, da Geld vielfach in Länder wie Iran, Libyen, Aserbaidschan, Schweiz, Russland und China fließt oder von dort kommt.

Auch bei der Emission von Bargeld durch die Bundesbank herrscht in den letzten Jahren weiter ein starkes Wachstum, wobei 70% der in Deutschland in Umlauf gebrachten Euros ins Ausland gehen (Monatsbericht März 2018, S. 51-52). Dieses Wachstum ist auch deswegen erstaunlich, weil national wie international bargeldloses Zahlen im normalen Geschäftsverkehr immer einfacher wird. Obwohl die europäische Polizeibehörde Europol Bargeld bei Geldwäsche weiterhin eine große Rolle zuschreibt, kommt dieser Faktor in den entsprechenden Analysen der Bundesbank laut Bundesregierung nicht vor.

 

O-Ton Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Wer mit Geldkoffer reist und Immobilien bar bezahlt, hat meistens Dreck am Stecken. Der Zoll sichert viel zu wenig Bargeld, auch wegen fehlenden Personals. Die Bundesbank analysiert Geldwäscherisiken nur unzureichend. Das exzessive Bargeldwachstum in Deutschland ist Treibstoff der Schattenwirtschaft.“

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Die Anzahl der Baranmeldungen beim Zoll schwankte zwischen 2010 und 2017 im Bereich zwischen ca. 19 000 (2010) und ca. 34 000 (2012/13) und lag zuletzt bei etwa 25 000. Die angemeldeten Volumina liegen zwischen 40 und 60 Mrd. Euro jährlich, wovon laut Bundesregierung 90% auf gewerbliche Bargeldtransporte (z.B. für Banken) entfallen (Antwort 1).
  • Die anmeldenden Nationalitäten sind zwischen 2013 und 2017 relativ konstant geblieben und weisen auf Bargeldverkehr mit mehreren Ländern (Iran, Libyen, Aserbaidschan, Schweiz, Russland, China, Ägypten, Nigeria) hin, die ein hohes Risiko für Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und teilweise sogar Terrorfinanzierung aufweisen (Antwort 1).
  • Zwischen 2010 und 2018 hat der Zoll pro Jahr in jeweils weniger als 200 Fällen (meist deutlich unter 1% der Gesamtfälle) Bargeld beim Grenzübertritt aufgrund von Verdachtsmomenten für eine deliktische Herkunft vorläufig sichergestellt. Die Sicherstellungen betrugen in den letzten Jahren jeweils ca. 8 Mio. Euro jährlich. In diesen Fällen (sowie in einigen weiteren Fällen, wo keine Sicherung verdächtiger Gelder erfolgte) wurden durch den Zoll Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die FIU abgegeben. Dauerhaft eingezogen wurden Gelder in den letzten 8 Jahren nur in insgesamt 10 Fällen und mit einem Gesamtvolumen von knapp 11 Mio. Euro. Seit 2013 wurden in nur zwei Fällen Geldern in Höhe von insgesamt 786 000 Euro eingezogen (Antwort 2).
  • Eine Abklärung der deklarierten Beträge auf ihre Herkunft durch den deutschen Zoll mittels einer Abfrage bei den Financial Intelligence Units (FIUs) dieser Länder findet jedoch nicht statt, weil es ausweislich der Antwort der Bundesregierung hierfür entweder keine bilateralen Regelungen gäbe oder eine solche Abklärung diese Personen der Gefahr hoher Freiheitsstrafen einschließlich der Todesstrafe aussetzen würde (Antwort 5).
  • Bußgelder im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Bargeldtransfers wurden zwischen 2011 und 2018 jährlich zwischen 2000 und 3000 verhängt. Diese beliefen sich insgesamt auf 5 bis 10 Mio. Euro jährlich und somit auf etwa 2000 bis 3000 Euro im Durchschnitt. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die Bußgelder nach den entsprechenden zugrundeliegenden Vergehen aufzuschlüsseln (Antwort 3).
  • Die Bundesbank hat zwischen 2010 und 2018 jedes Jahr zwischen 25 und 40 Mrd. Euro an Bargeld an internationale Sortenhändler herausgegeben. 85 bis 95% der Summen flossen dabei an europäische Händler (Antwort 7). Bei Analysen zur internationalen Nutzung des von der Bundesbank ausgegebenen Bargelds wird dessen mögliche Nutzung zum Zwecke der Geldwäsche nicht betrachtet (Antwort 10). Eine technisch mögliche Erfassung von Seriennummern auf Geldscheinen bei Ausgabe und Rücklauf zwecks besserer Analyse der Verwendung von durch die Bundesbank ausgegebenem Bargeld findet ebenfalls nicht statt, wird aber erwogen (Antwort 11).
  • Die Bundesbank hat zwischen 2014 und 2018 jährlich in ca. 20 bis 60 Fällen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Bargeldeinlieferungen abgegeben. Ein Drittel bis ein Sechstel der Meldungen bezog sich bis 2018 auf Einzahlungen in DM (Antwort 8).