Deutschland ist Geldwäscheparadies im Immobilienmarkt

Eine Presseschau mit Fabio De Masi zur Geldwäsche im Immobilienmarkt

08.06.2018

8. Juni 2018, Wirtschaftswoche, S. 32: Keine Ahnung, wem das gehört

"Deutschland gilt als Geldwäscheparadies: Weil kaum Kontrollen existieren und sich die Behörden gegenseitig behindern, können Kriminelle ungehindert Milliarden in Wohnungen und Büros investieren. (...)

Die Ermittler scheitern oft schon im Ansatz bei ihren Versuchen, den Ursprung des (Schwarz-)Geldes lückenlos aufzuklären. Diese Lückenlosigkeit aber ist Voraussetzung, um Geldwäschedelikte nachzuweisen. "Aufgrund der Vielzahl rechtlicher Gestaltungsoptionen für in- und ausländische juristische Personen", räumt das Bundesfinanzministerium umständlich ein, "ist die Möglichkeit zur Verschleierung von Mittelherkunft und zugehöriger Eigentumsverhältnisse im Immobiliensektor grundsätzlich als hoch zu bewerten." Da nützt auch das Ende 2017 eingeführte Transparenzregister herzlich wenig, in dem Unternehmen ihre tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten, also Eigentümer, notieren müssen. Sobald die Spur ins Ausland führt, lässt sie sich leicht verwischen. Deshalb will sich das Bundesfinanzministerium nun für einen entsprechenden internationalen Austausch stark machen.

Aber schon auf nationaler Ebene ist es schwer genug, verdächtige Spuren zu verfolgen. Es gibt hierzulande keine Möglichkeit, die dezentral gehüteten Grundbücher systematisch nach verdächtigen Verträgen zu durchforsten, die Transaktionspreise bleiben zwischen Käufer, Verkäufer und Notar geheim. Das Grundbuch habe vor allem die Funktion, Immobilientransaktionen "rechtssicher zu ermöglichen", antwortet die Bundesregierung auf eine kritische Anfrage der Linken im Bundestag. Ob das Geld für diese Geschäfte aus kriminellen Quellen geflossen ist, interessiert die Grundbuchämter nicht. Wer nachfragt, wird mit dem Hinweis auf den Datenschutz abgespeist. Von "Schutzmauern für das Milliarden-Monopoly am Immobilienmarkt" spricht der linke Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi. (...)

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfolgung von Geldwäschern seien vorhanden - so können die Fahnder seit dem vergangenen Jahr Vermögen einziehen, wenn der Verdacht auf Straftaten besteht. Allerdings weigerten sich die Staatsanwaltschaften bisher, beobachtet ein Kriminalbeamter aus Süddeutschland, das neue Instrument einzusetzen; zu unvertraut scheint der Justiz die damit verbundene Beweislastumkehr zu sein. Schade, findet der Abgeordnete De Masi, dessen Vater aus Italien stammt. Für ihn ist eine Umkehr der Beweislast bei dubiosen Deals schon deshalb notwendig, da "sonst Heerscharen von Staatsanwälten jahrelang hinterherhecheln"."