Trumps Zuckerbrot und Peitsche

Ein Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau über Donald Trumps Steuerreform und was Deutschland, Frankreich & Co sich davon abschauen könnten.

19.02.2018

US-Steuerpolitik: Von Donald Trump lernen

Der US-Präsident macht Steuerpolitik für die Reichen, sagen seine Kritiker. Das stimmt, ist aber nicht die ganze Wahrheit. Ein Gastbeitrag von Fabio de Masi, Steuer- und Finanzexperte der Linksfraktion im Deutschen Bundestag.

US-Präsident Donald Trump beschenkte zu Weihnachten Superreiche und die Wall Street: Senkung der Einkommensteuer insbesondere für die reichsten zehn Prozent, faktische Abschaffung der Erbschaftsteuer sowie massive Kürzungen der Unternehmenssteuern.

Dazu kommt eine reduzierte Einmalsteuer von acht bis 15,5 Prozent statt 35 Prozent auf Bundesebene für die knapp drei Billionen Dollar an unversteuerten Auslandsgewinnen, die Apple und Co. dank EU-Steueroasen wie Irland oder den Niederlanden und Nullsteuerländern wie Bermuda angehäuft haben.

Ergebnis: Kurssprünge an der Börse in Erwartung heftiger Gewinnausschüttungen, bis zu zwei Billionen Dollar Steuerausfälle über zehn Jahre beim Staat und internationaler „Steuerkrieg“.

Was „America First“ auch bedeutet

Doch die Reform ist nicht so schlicht wie mancher Tweet von Donald Trump, denn „America First“ bedeutet auch: unkonventionelle Mittel gegen Gewinnverschiebung durch US-Konzerne und Investitionspeitsche durch zeitlich befristete Abschreibungsregeln.

So bekommen die US-Steuerbehörden neue Waffen gegen die Verschiebung von Gewinnen durch US-Konzerne an die Hand, zum Beispiel eine Kopie der deutschen Zinsschranke, die die Gewinnverschiebung durch Zahlung fiktiver Kreditzinsen an Konzerntöchter in Steueroasen einschränkt.

Zudem werden Überweisungen an verbundene Unternehmen im Ausland, die besonders oft für das konzerninterne Verschieben von Gewinnen genutzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Quellensteuer von zehn Prozent belegt. Damit fallen Steuern auf konzerninterne Finanzströme bereits an, bevor diese aus den USA abfließen und im Zielland womöglich überhaupt nicht besteuert werden.

Patent- und Lizenzgewinne in Niedrigsteuerländern werden potenziell der Besteuerung in den USA unterzogen und es werden Regeln gegen hybride Steuergestaltungen eingeführt. Bei letzteren machen Konzerne zum Beispiel fiktive Zinsen in einem Land als Verluste geltend, obgleich die Zinseinkünfte im Zielland als Dividenden eingestuft werden und unversteuert bleiben.

Zuckerbrot und Peitsche könnten kurzfristig funktionieren

Das Bundesfinanzministerium vermutet gerade bei diesen interessanten Aspekten nun Verstöße gegen internationale Handels- und Steuerregeln. Dies ist im Detail zu prüfen. Doch der US-Ansatz, nationale Maßnahmen gegen Steuertricks von Konzernen einzuführen, ist richtig. Denn die internationale Steuerdiplomatie hinkt wegen der vielen Veto-Spieler den Tricks der Konzerne hinterher.

Wahr ist allerdings auch: Die USA gehen mit der Reform zwar teilweise gegen abfließende Gewinne aus dem eigenen Land vor, verteidigen aber gleichwohl ihre Position als größte Steueroase der Welt. Die Hunderttausenden Briefkastenfirmen in Delaware und Nevada bleiben geschützt und viele Schlupflöcher für Steuertricks der US-Konzerne bestehen fort. Den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten zwischen Staaten untergraben die USA weiterhin.

Zuckerbrot und Peitsche könnte jedoch kurzfristig funktionieren. Denn die Steuersenkungen für Auslandsgewinne, die Sanktionen sowie die großzügigeren Abschreibungsregeln schaffen Anreize, Kapital in den USA kurzfristig zu reinvestieren.

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