EU-Geldwäsche Richtlinie: Licht und Schatten

Eine Pressemitteilung von Fabio De Masi zur Überarbeitung der vierten anti-Geldwäsche-Richtlinie

17.12.2017
Geldwäsche

„Der öffentliche Zugang zu Registern der Eigentümer von Firmen - gegen den Widerstand der Bundesregierung -  ist ein Erfolg. Jedoch bleiben erhebliche Schlupflöcher für Strohmänner unangetastet und die Öffentlichkeit wird somit weiter auf Leaks angewiesen sein“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE.) die Einigung des Europaparlaments und des Rats der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf eine Überarbeitung der vierten anti-Geldwäsche-Richtlinie. Der Finanzexperte und frühere stellvertretende Vorsitzende des Panama Papers Untersuchungsausschusses im Europaparlament, der kürzlich von der International Tax Review in das renommierte Ranking der Global Tax 50 aufgenommen wurde, weiter:

„Trusts bleiben nicht öffentlich, können aber auf Antrag eingesehen werden. Banken und Anwaltskanzleien können jedoch weiter Strohmänner statt der wahren Eigner angeben. Ein öffentliches Unternehmensregister macht aber nur Sinn, wenn es auch korrekte Informationen vorhält.

Darüber hinaus verhinderte die Bundesregierung zentrale Grund- und Immobilienregister - obwohl oder weil der Immobiliensektor ein Umschlagsplatz für schmutziges Geld und fragwürdige Share Deals ist. Ohne Sanktionen für Banken und Anwälte wird das Geschäft mit Schattenfinanzplätzen weiter florieren. So sollen weder schwere Steuerstraftaten verbindlich als Vortaten definiert werden und somit eine Meldepflicht auslösen, noch wirklich empfindliche Strafen verhängt werden.“