Interview: "EZB bekam wohl Zweifel wegen ihres Vorgehens"

Fabio De Masi im Interview mit der jungen Welt

09.03.2017

Das Interview mit Johannes Supe erschien am 10.03.2017 in der Druckausgabe der jungen Welt auf Seite 2 und kann online abgerufen werden. Wir dokumentieren das Interview hier aus presserechtlichen Gründen in Auszügen:

Sie, Herr De Masi, wollen an Unterlagen der Europäischen Zentralbank herankommen, genauer: An eine von der EZB in Auftrag gegebene Untersuchung, ob das Vorgehen der Bank im Jahr 2015 rechtens war (siehe jW vom 9. März). Damals hatte das Geldinstitut die griechische Regierung dazu gedrängt, weitere Kürzungen zu beschließen. Führen Sie bitte genauer aus, was die EZB tat.

Die EZB sagte der griechischen Regierung in etwa folgendes: »Wenn ihr bei Löhnen und Renten nicht kürzt und kein neues Rettungspaket akzeptiert, dann drehen wir euren Banken den Euro ab.« Zuerst wurden die griechischen Banken damals in die für sie teurere »Notfalliquidität« gedrängt. Diese wird zwar über die nationale Zentralbank gewährt, die EZB kann sie aber drosseln. So wurde Unsicherheit geschaffen, die Menschen versuchten in der Folge ihre Euro von den Banken abzuheben.

Sie verlangen nun den Einblick in ein Rechtsgutachten, in dem diese Vorgänge analysiert wurden. Was hat es damit auf sich?

Offenbar bekam die Europäische Zentralbank selber Zweifel wegen ihres Vorgehens. Denn es obliegt der EZB, die Wirtschaft mit Geld zu versorgen und auch die Banken zu beaufsichtigen. Aber sie darf nicht in die Wirtschaftspolitik eines Landes hineinregieren. Also beauftragte die EZB eine private Anwaltskanzlei, um in Erfahrung zu bringen, ob sie ihr geldpolitisches Mandat überschritten hat.

Aushändigen will man Ihnen das Gutachten nicht. Gehört es nicht zu Ihren Rechten als Abgeordneter, in solche Dinge Einsicht nehmen zu können, um die EZB besser beaufsichtigen zu können?

Das habe ich auch gedacht, bevor ich in das Europäische Parlament gewählt wurde. (Lacht.) In bestimmten Bereichen gibt es Informationsrechte. Die EZB argumentiert aber, dass dieses Gutachten durch das Anwaltsprivileg geschützt ist, es gelte die Schweigepflicht. Tatsächlich ist es aber so: Die Kanzlei dürfte ohne Zustimmung der EZB nichts herausgeben, die EZB kann aber selbstverständlich das Papier veröffentlichen. 

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Können Sie gegen die EZB also juristisch vorgehen?

Bevor wir klagen können, müssen wir erst einmal eine sogenannte Informationsfreiheitsanfrage an die EZB stellen. Innerhalb von 15 Tagen muss das Institut dann antworten. Gianis Varoufakis und ich haben uns dazu entschieden, daraus eine Kampagne zu machen. Wir werden diese Anfrage mit jenen Tausenden Unterschriften einreichen, die wir nun sammeln. Wird das Begehren abschlägig beschieden, können wir vor das Gericht der Europäischen Union ziehen, eine Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs. Die Verhandlung dort kann zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Was erhoffen Sie sich davon?

Die EZB ist nicht nur gegen Griechenland auf diese Weise vorgegangen. Ganz ähnlich verfuhr man mit Irland und Zypern. Wenn wir jetzt rausfinden, dass sogar von der EZB beauftragte Experten zu dem Schluss kommen, dass dieses Vorgehen nicht legal ist, dann hat die Zentralbank ein Problem. Zukünftig könnte jede Regierung, die so erpresst wird, vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

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