Gastbeitrag: EU attackiert Mitbestimmung in Unternehmen

Gastbeitrag von Fabio De Masi und Alexander Ulrich auf EurActiv

23.01.2017
Fabio De Masi, Alexander Ulrich
EuGH in Luxemburg

Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern droht Ungemach aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll auf Antrag des Berliner Kammergerichtes über die Vereinbarkeit des deutschen Mitbestimmungsgesetzes von 1976 – der Vertretung von Beschäftigten in Aufsichtsräten – mit dem Europarecht befinden (Fall Erzberger).

Geklagt hat ein Kleinaktionär des Touristik-Konzerns TUI. Ihm könnte gelingen, woran die deutschen Arbeitgeber in einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einst scheiterten: Die Entsorgung der Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland. Es geht aber nicht nur um Deutschland, sondern um 18 EU-Mitgliedsstaaten, in denen Beschäftigte Vertreter in Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte entsenden können.

Beim Fall Erzberger wird verhandelt, ob eine Diskriminierung von Arbeitnehmern bei ausländischen Konzerntöchtern vorliegt, weil nur die inländischen Arbeitnehmer die Vertretung im Aufsichtsrat wählen können. Sollte sich diese Argumentation durchsetzen, handelt es sich um einen dramatischen Präzedenzfall. Jedwede Gesetzgebung zu Gunsten von Beschäftigten, die an der Landesgrenze Halt macht, ließe sich somit unter Verweis auf die Binnenmarktfreiheiten beseitigen. Man beachte ferner, dass nicht etwa TUI-Angestellte im EU-Ausland geklagt haben, sondern dass die Klage von einem inländischen Aktionär geführt wird.

Ließe sich der Konflikt nicht schlichtweg beheben, indem eben die deutschen Mitbestimmungsgesetze auf die Beschäftigten von ausländischen Konzernteilen ausgeweitet werden? Vorsicht: Dies wäre rechtlich höchst problematisch. Deutschland kann im Ausland kein Recht durchsetzen und somit auch keine freien und fairen Wahlen garantieren. Zumal das vorlegende Berliner Kammergericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen bereits ausgeschlossen hat, das Mitbestimmungsgesetz durch eine Auslegung zu retten, die eine EU-weite Ausdehnung der Wahlen vorsieht. Würde auch der Bundesgerichtshof dieser Auffassung folgen, wären Konzerne mit Beschäftigten im EU-Ausland verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter aus den Aufsichtsräten zu entfernen. Offenkundig entspräche das mehr den Interessen des Managements und von Aktionären als jenen der TUI-Beschäftigten im EU-Ausland.

Schon die Vorlage durch das Berliner Kammergericht erschien hanebüchen. Noch skandalöser aber ist die Eingabe der EU-Kommission an den EuGH, in der sie sich auf die Seite der Kläger schlägt. Nicht einmal die deutschen Arbeitgeberverbände würden die nötige Phantasie aufbringen, um wie die Kommission über Kunstgriffe die Rechtswidrigkeit der Mitbestimmung zu behaupten. Auch sie reagierten daher auf den Vorstoß der Kommission irritiert. 

Es ist dennoch unangebracht, die Eingabe der Kommission als unbedeutend abzutun. Im Gegenteil: In einer Mehrheit der Vorabentscheidungsverfahren folgte der EuGH den Eingaben der Kommission. Die Kommission ist daher dringend aufgefordert, ihre Stellungnahme in der von Deutschland beantragten mündlichen Anhörung am 24. Januar zu revidieren. Der EuGH ist aufgefordert, die Klage abzuweisen.

Darüber hinaus brauchen wir endlich Maßnahmen gegen die Überdehnung der Grundfreiheiten und des Wettbewerbsrechtes gegenüber den Prinzipien einer sozialen Demokratie. Ein erster Schritt wäre die Verankerung einer sozialen Fortschrittsklausel in den EU-Verträgen, die soziale Grundrechte und auch die Tarifautonomie vor den „Freiheiten“ des Binnenmarktes und dem Europäischen Richterecht schützt. Sollte das Europarecht vom EuGH bemüht werden, um weit in nationale Rechtsordnungen auszugreifen, müssen die demokratischen Verfassungen in den Mitgliedsstaaten geschützt werden. Die Rechtsprechung des EuGH wäre dann nicht mehr rundweg in Deutschland anzuerkennen.

MdEP Fabio De Masi (DIE LINKE.) ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

MdB Alexander Ulrich ist Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für die Angelegenheiten der EU des Deutschen Bundestages 

Der Artikel erschien am 24.01.2017 auf EurActiv.de