PANA-Ausschuss: Journalisten bestätigen Linke-Forderungen

Eine Pressemitteilung von Fabio De Masi

27.09.2016
Jachthafen Panama

"Die Geldwäscherichtlinie bleibt löchrig, Whistleblower brauchen dringend echten Schutz in der EU und ohne wirksame Sanktionen gegen Banken und andere Vermittler von Briefkastenfirmen, gibt es keinen Ausweg aus dem offshore-Dschungel. Mit diesen Aussagen haben Journalisten des Netzwerks ICIJ unsere Kernforderungen unterstrichen", kommentiert Fabio De Masi (DIE LINKE.) die erste formelle Anhörung des Untersuchungsausschusses zu den Panama Papers des Europäischen Parlaments (PANA) mit Journalisten des internationalen Konsortiums investigativer Journalisten (ICIJ). Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses weiter:

"Die Verschleierung von Geldern in Steuerparadiesen mit Hilfe von legalen Scheindirektoren wird auch durch die Überarbeitung der anti-Geldwäscherichtlinie der EU nach den Panama Papers nicht verboten. Dies ist skandalös und wird dem Briefkasten-Kartell weiter rege Kundschaft bescheren. Auch sind die Grenzwerte für die Ermittlung von letztlichen Eignern (beneficial owners) mit 25% Anteil an einer Firma viel zu hoch, um Missbrauch zu vermeiden. Diese Kritik teilten die vor dem Ausschuss berichtenden Journalisten genauso wie das vernichtende Urteil über den mangelhaften Schutz von Hinweisgebern wie Antoine Deltour und Raphaël Halet, die ab Dezember wieder in Luxemburg vor Gericht stehen."

De Masi abschließend: "Wer nicht vor der eigenen Haustür kehrt, braucht Steuerparadiese in der Karibik nicht anzugreifen. Die EU und die Mitgliedstaaten brauchen endlich starke Regeln gegen Geldwäsche und Steuertricks. Dies schließt auch härtere Strafen für Banken und andere Vermittler ein, die das Verschleiern von Geldern als Geschäft im großen Stil betreiben. Ohne Unternehmensstrafrecht und angemessene Personalausstattung der Behörden, lässt sich der Rechtsstaat hier an der Nase herum führen."

Unser ausführliches Briefing mit Kritik am Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der 4. Anti-Geldwäsche Richtlinie können Sie hier runterladen.