Appell zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

Die Superreichen nicht erbschaftsteuerfrei stellen!

13.10.2015

Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegierung des Betriebsvermögens – dazu zählen auch große Aktienpakete – sei übermäßig, weil auch sehr große und größte Vermögen regelmäßig nahezu steuerfrei übertragen werden können.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer droht abermals verfassungswidrig zu sein. Vererbtes oder verschenktes Betriebsvermögen soll auch künftig weitgehend von der Steuer befreit bleiben. Bis zu einer Erbschaft oder Schenkung von 26 Millionen Euro, bei „Familienunternehmen“ bis 52 Millionen Euro, soll regelmäßig ein völlig steuerfreier Vermögenserwerb möglich sein.

Erst bei noch größeren Vermögenswerten soll eine – zudem großzügige und umgehungsanfällige – Bedürfnisprüfung klären, wie weit die Erben oder Beschenkten die Steuer auch aus ihrem sonstigen, nicht begünstigten Privatvermögen bezahlen können. Wenn sie dieser Prüfung und daraus folgender Besteuerung entgehen wollen, können sie alternativ eine verminderte Besteuerung wählen. Diese soll erst oberhalb von 26 bzw. 52 Millionen Euro einsetzen und langsam ansteigen. Erst bei einer Schenkung oder einem Erbe in Höhe von über 116 Millionen Euro, bei „Familienunternehmen“ 142 Millionen Euro, soll sie einen Höchstsatz von in den meisten Fällen nur 19,5 Prozent erreichen.

Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sollen nach diesen Plänen des Finanzministeriums nur um höchstens vier Prozent, etwa 200 Millionen Euro, steigen. Bei einer angemessenen Besteuerung wären Mehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro jährlich möglich, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Im Gegenteil: Die Länder und Kommunen könnten damit dauerhaft viele Zehntausende zusätzliche Arbeitsplätze in öffentlichen Bedarfsfeldern finanzieren.

Wir fordern, dass künftig auch die Multimillionäre und Milliardäre entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen werden. Wir appellieren: Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Erbschaftsteuerreform muss grundlegend überarbeitet werden. Auch Erbschaften und Schenkungen von großen Betriebsvermögen müssen angemessen besteuert werden.

 

Hier kann man den Appell unterzeichnen.

Zum "Aufruf: Große Erbschaften und Schenkungen stärker besteuern" auf der DGB-Seite.