Wie Baerbocks Aussenministerium Assange schadete

Berliner Zeitung

26.07.2024

Berliner Zeitung

Auswärtiges Amt: „Vermeidet, Assange als Journalisten zu bezeichnen“

Als Kanzlerkandidatin hatte Baerbock noch die „sofortige Freilassung“ Assanges gefordert. Dann wurde die Grünen-Politikerin Außenministerin und äußerte sich nur noch zögerlich zu dem Fall. Man habe „keinen Zweifel daran, dass die britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet“, hieß es immer wieder aus ihrem Haus.

Der Europaabgeordnete Fabio De Masi vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gab sich damit nicht zufrieden und beantragte im August 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) „jedwede interne Kommunikation innerhalb des Auswärtigen Amtes, die sich auf die Auslieferung von Julian Assange und/oder die Positionierung des Auswärtigen Amtes bzw. der Außenministerin Annalena Baerbock zur Auslieferung von Julian Assange bezieht“. Erst nach mehreren Monaten und einer Untätigkeitsklage wurden ihm diese Dokumente zugestellt, die nun der Berliner Zeitung vorliegen.

Die mehrere Hundert Seiten umfassenden Dokumente enthalten brisante Informationen über die rechtliche Bewertung der Freilassung Assanges durch das Auswärtige Amt. In einer internen Mail zwischen Mitarbeitern des Ministeriums vom 28. Juni 2022 wird festgestellt, dass es für Assange im Falle eines Prozesses vor einem amerikanischen Gericht von Vorteil wäre, als Journalist anerkannt zu werden. Dies würde seine Chancen auf Freilassung erhöhen.

Tatsächlich war dies ein viel diskutierter und entscheidender Punkt im Fall Assange.Presseverbände argumentierten zur Verteidigung des Australiers, dass er Journalist sei. Die USA hingegen stuften Assange als Kriminellen ein, da er als Journalist nur schwer hätte verurteilt werden können. Denn die Hürden für Richter, einen Journalisten nach dem amerikanischen Spionagegesetz zu verurteilen, sind relativ hoch.

Aus einer E-Mail vom 3. Mai 2023 geht jedoch hervor, dass das Auswärtige Amt die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, drängte, genau dies nicht zu tun. Konkret diskutieren die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, wie sich die Menschenrechtsbeauftragte zum Tag der Pressefreiheit äußern soll. In der besagten Nachricht ist von einem „konstruktiven Austausch“ die Rede, der zu einem „Wording“ geführt habe, das „vermeidet, Assange als Journalisten zu bezeichnen“.

Obwohl das Auswärtige Amt also wusste, wie wichtig die Bezeichnung „Journalist“ für die Freilassung Assanges war, sollte diese Formulierung vermieden werden.