Handelsblatt: Der Bundesgerichtshof bestätigt: Aktiengeschäfte zulasten der Steuerzahler waren strafbar

Eine Presseschau mit Fabio De Masi

28.07.2021

Handelsblatt: Der Bundesgerichtshof bestätigt: Aktiengeschäfte zulasten der Steuerzahler waren strafbar

 

"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Folgen für die Finanzbranche. Finanzminister Scholz steht in der Kritik. (...)

De Masi bezeichnete das BGH-Urteil als „Ohrfeige“ für Scholz. „Der Finanzminister traf sich als Erster Bürgermeister von Hamburg mehrfach mit dem Beschuldigten Warburg-Bankier Olearius. Nur Gerichte haben am Ende eine Verjährung der Cum-Ex-Tatbeute der Warburg Bank zum Schaden Hamburgs unterbunden“, sagt De Masi.

Scholz habe damals Olearius aufgefordert, ein Schriftstück der Warburg Bank dem damaligen Finanzsenator und heutigen Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher zu übermitteln. „Im engen zeitlichen Zusammenhang mit diesen Treffen änderte die Finanzverwaltung ihre Linie und wollte auf den Einzug der Tatbeute verzichten“, kritisiert De Masi. (...)"

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