Presseschau: Leiharbeit in der EZB
Die EZB sieht sich EU-Direktiven im Arbeitsrecht nicht verpflichtet, da diese nur für Mitgliedstaaten gälten. Diese Antwort auf eine Anfrage von Fabio De Masi wird aufgegriffen in der Berichterstattung über prekäre Arbeitsverhältnisse innerhalb der EZB.
neues deutschland, 20.03.2015
" [...] Bemerkenswert ist, dass die EZB dabei ihren Leiharbeitern nicht mal vollständig die Rechte aus der EU-Leiharbeitsrichtlinie gewährt. Während in Deutschland, wo die Direktive durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) umgesetzt wurde, Leiharbeitern in Entleihbetrieben das Recht haben, sich auf intern ausgeschriebene Stellen zu bewerben, wird ihnen dies in der EZB verweigert. Das Argument des Managements: Die Richtlinie gelte nur für die EU-Mitgliedstaaten, nicht aber für die EU-Institutionen selbst. Die entsprechende Direktive werde »nicht direkt von der EZB angewandt, weil sie sich an die Mitgliedstaaten richtet«, heißt es auch in einer Antwort von EZB-Präsident Mario Draghi auf eine Anfrage des Europa-Abgeordneten Fabio de Masi (LINKE) vom Herbst 2014. [...] "
Der lesenswerte Artikel "Leuchttürme der Prekarisierung" von Jörn Boewe erschien im nd vom 20.03.2015 und ist vollständig online abrufbar.