FAZ: Ungedeckte Leerverkäufe nicht verboten

Eine Presseschau mit Fabio De Masi

09.03.2021

FAZ: Ungedeckte Leerverkäufe nicht verboten

 

"Das EU-Verbot ungedeckter Leerverkäufe greift laut Bundesregierung bei der Gamestop-Aktie nicht. Die Bafin untersucht derweil, ob Dritte Einfluss auf den Handelsstopp hatten. (...)

Laut Bundesregierung hat der deutsche Broker Trade Republic am 28. Januar den Kauf von sechs Aktien von 17.45 bis 23 Uhr eingeschränkt, darunter Gamestop. Dies sei damit begründet worden, man habe einer möglichen Überlastung entgegenwirken und die Verbindung zum Handelsplatz stabilisieren wollen. Wie die Börse Hamburg auf eine Anfrage des Linken-Politikers Fabio de Masi bestätigte, gab es an diesem Tag tatsächlich ein technisches Problem mit dem elektronischen Handelssystem. Die Störung habe aber nur bis ungefähr 16.35 Uhr bestanden. (...)

Wie weiter aus den Antworten hervorgeht, kennt die Bundesregierung nicht das Volumen des Hochfrequenzhandels in Deutschland. Sie gibt lediglich an, dass sieben Unternehmen gegenüber der Bafin angezeigt hätten, Hochfrequenzhandel zu betreiben. Es sei beunruhigend, dass der Bundesregierung keine aktuellen Daten dazu vorlägen, so Fabio de Masi. „Diese Datenauswertung wäre unerlässlich, um den regulatorischen Handlungsbedarf zu identifizieren.“"