Presseschau: Brüssel sagt strengen Blick auf Bankerboni zu

02.02.2015

In der Börsenzeitung vom 28. Januar greift Detlef Fechtner eine schriftliche Anfrage von Fabio De Masi zum Thema Bankerboni auf.

Im Artikel heißt es, "Die EU-Kommission hat auf Anfrage aus dem EU-Parlament versichert, sie habe im Blick, dass die europäischen Vorgaben für die Begrenzung von Banker-Boni in der EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV) eingehalten werden. Daran waren in der Vergangenheit immer wieder Zweifel aufgekommen - insbesondere in Bezug auf die Vergütungspraxis britischer Institute. "Die EU-Kommission wird auch weiter darüber wachen, dass keine Mechanismen zur Umgehung der CRD-Vergütungsbestimmungen eingeführt werden", erklärte die EU-Behörde in Antwort auf eine Anfrage des Europaabgeordneten Fabio De Masi (Linke)." (...)

Die schriftliche Anfrage im Wortlaut:

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-008698/2014

an die Kommission

Artikel 130 der Geschäftsordnung

Fabio De Masi (GUE/NGL)

Betrifft: Umgehung der EU Regelung zur Beschränkung von Bonuszahlungen im Banksektor

Untersuchungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Umsetzung der Richtllinie 2013/36/EU (Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen), die im Oktober 2014 veröffentlicht wurden, zeigen, dass eine große Zahl europäischer Banken versucht, die Regelungen zur Deckelung von Bonuszahlungen im Banksektor zu umgehen.

1. Inwiefern wird die Kommission auf die von der EBA veröffentlichten Erkenntnisse reagieren und mit welchen konkreten Schritte will die Kommission sicherstellen, dass die Intention der Regulierungsvorschriften nicht unterlaufen wird?

2. Zu welchem Zeitpunkt wird die EBA eine Folgestudie erstellen, um die Veränderung des Verhaltens der Finanzinstitute in dieser Frage zu bewerten?

3. Plant die Kommission oder die EBA, eine Auslegung der aktuellen Rechtsgrundlage zu ermöglichen, welche es Finanzinstituten unter gewissen Umständen erlaubt, mehr als 200% des Grundgehalts als Bonus zu zahlen?

Die Antwort der EU-Kommission auf die schriftliche Anfrage:

DE

E-008698/2014

E-009076/2014

Antwort von Frau Jourová

im Namen der Kommission

(26.1.2015)

Die Anfrage des Herrn Abgeordneten betrifft die Vergütungsregelungen, die einige Institute unlängst zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie, CRD 4) geschaffen haben, wonach die variable Vergütung nicht über 100 % der festen Vergütung hinausgehen darf (bei Zustimmung der Aktionäre kann dieser Wert auf 200 % angehoben werden). Diese Obergrenze gilt für alle Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts auswirkt.

Im Februar 2014 ersuchte die Kommission die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Nutzung dieser so genannten „funktionsabhängigen“ Zuwendungen zu untersuchen.

Am 15. Oktober 2014 legte die EBA eine Stellungnahme und einen Bericht vor, in denen sie darauf hinweist, dass Zuwendungen, deren Höhe nicht im Voraus feststeht, die für die Mitarbeiter nicht transparent sind, nicht permanent gezahlt werden, einen Anreiz zur Übernahme von Risiken bieten oder (unbeschadet der nationalen Rechtsvorschriften) widerrufen werden können, als variable Vergütung eingestuft werden sollten.

Die EBA hat die zuständigen Behörden aufgefordert, unter Einsatz aller erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen sicherzustellen, dass die Institute ihre Vergütungsgrundsätze bis zum 31. Dezember 2014 an diese Vorgabe anpassen.

Die Kommission kann den weiteren Schritten der EBA nicht vorgreifen. Um die Maßnahmen, die in Reaktion auf die o. g. Stellungnahme getroffen werden, zu verfolgen, steht die Kommission in engem Kontakt mit der EBA. Gemeinsam mit ihr wird die Kommission prüfen, welche weiteren Schritte unternommen werden könnten, um die ordnungsgemäße Durchsetzung der Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden zu gewährleisten. Die Kommission wird auch weiter darüber wachen, dass keine Mechanismen zur Umgehung der CRD-Vergütungsbestimmungen eingeführt werden. Zusätzlich dazu arbeitet die EBA derzeit an einer Änderung der Leitlinien für solide Vergütungspraktiken.

Weitere Informationen: "Banker zocken weiter für Boni", Pressemitteilung vom 16.Oktober 2014

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