Baustellen im Steuervollzug

14.10.2019

Auswertung der Antwort der Bundesregierung[1] vom 30.09.2019 auf die Kleine Anfrage „Entwicklungen im Steuervollzug" (BT-Drs. 19/13748) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

 

Zusammenfassung/Kontext:

 

Betriebsprüfung und Steuerfahndung in der Finanzverwaltung aus Bund und Ländern sollen dafür sorgen, dass Steuergesetze eingehalten werden. In der Praxis kämpft die Verwaltung allerdings mit Personalmangel sowie teilweise fehlender politischer Unterstützung, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.

Durch die Antwort der Bundesregierung wird deutlich, dass der Personalabbau in den Finanzämtern mit einem Rückgang der Mehreinnahmen bei Betriebsprüfungen einhergeht. Unter Berücksichtigung des starken Anstiegs des Steueraufkommens generell, ist der Rückgang der Mehreinnahmen eklatant. Sofern nicht die Steuerehrlichkeit bei Konzernen und Reichen massiv gestiegen ist, bedeutet dies, dass immer weniger Steuertricks aufgedeckt werden. Insbesondere bei sehr hohen Einkommen ist die Zahl der Prüfungen rapide gefallen, obwohl sich die Zahl der Einkommensmillionäre in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt hat.

 

O-Ton Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

 

„Wir brauchen nicht nur scharfe Gesetze sondern auch scharfe Kontrollen. Die Finanzbehörden brauchen mehr Personal. Wie wichtig strategische Prüfungen sind, zeigen schon die Cum-Ex und Cum-Cum-Fälle. Wir dürfen es im Sinne der Steuergerechtigkeit nicht länger hinnehmen, dass bei den kleinen Leuten jeder Euro umgedreht wird - die großen Finanzhaie aber davon kommen.“

 

Ergebnisse im Einzelnen:

 

  • Die Bundesregierung hat sich bisher nicht mit Italien zu dem dort eingeführten E-Invoice-System zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug ausgetauscht. Auch mit anderen Ländern, die teils umfassende Digitalisierungsvorhaben im Steuervollzug angestoßen haben, wurde sich nicht über konkrete Projekte und mögliche Anwendungsmöglichkeiten in Deutschland, sondern nur allgemein, ausgetauscht (Antwort 1).
  • Allerdings erkennt die Bundesregierung den Nutzen IT-gestützter Systeme zur Bekämpfung von Steuerbetrug an und ist bestrebt, selber solche Systeme einzuführen (Antwort 2).
  • Auf die vom Bundesrechnungshof angeprangerten Verzögerungen bei der Umsetzung einer bundeseinheitlichen IT in der Finanzverwaltung (KONSENS-Projekt) antwortet die Bundesregierung ausweichend (Antworten 5-9).
  • Die deutsche Finanzverwaltung hat seit 2008 fast 4.000 Stellen verloren. Wohingegen das Bundeszentralamt für Steuern den Personalstand ausgeweitet hat, sind in den Finanzämtern fast 4.500 Vollzeitstellen weniger vorhanden (insgesamt gut 97.500, Antwort 10). Dabei sind die geplanten Stellen weniger stark als die tatsächliche Besetzung gesunken – immer mehr Stellen bleiben unbesetzt, 2018 schon fast 6.000 (Antwort 11). Die Anzahl der Betriebsprüfer liegt seit 2009 konstant bei ca. 13.500, die der Steuerfahnder bei knapp 2.500 (Antwort 12-13).
  • Die Prüfquote der Betriebsprüfung liegt in den letzten zehn Jahren weitgehend konstant bei gut 20% für Großbetriebe, gut 6% für Mittelbetriebe, gut 3% für Kleinbetriebe und 1% für Kleinstbetriebe. Bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften (> 500.000 Euro) ist die Quote hingegen um über 30% von 15,2% in 2009 auf 9,6% in 2018 gefallen (Antwort 14).
  • Die Mehreinnahmen der Betriebsprüfungen sind in den letzten zehn Jahren um ein Drittel gefallen, von fast 21 Mrd. Euro in 2009 auf knapp 14 Mrd. Euro in 2018. Prüfungen von Großbetrieben ergeben 75% der Mehreinnahmen und sind von gut 15 Mrd. Euro in 2009 auf 10 Mrd. Euro in 2018 gefallen. Von den Steuerarten trägt die Körperschaftsteuer den größten Anteil zu den Mehreinnahmen bei – diese sind im Zeitraum von 6 Mrd. Euro auf 2,5 Mrd. Euro sogar um mehr als die Hälfte gefallen (Antwort 16).
  • Relativ zum insgesamt stark steigenden Steueraufkommen ist der Rückgang der Mehreinnahmen durch die Betriebsprüfung noch deutlicher. So ist der Anteil der Mehreinnahmen am Steueraufkommen von 2009 bis 2018 um mehr als die Hälfte von 10% auf 4,3% gefallen (Antwort 17).
  • Der Bundesrechnungshof kritisiert mit Blick auf die Betriebsprüfungen, dass in der Realität weniger Prüfungen durchgeführt würden, als in der Statistik ausgewiesen sind und auch deutlich weniger Mehreinnahmen tatsächlich eingenommen würden. Die Bundesregierung nimmt zu den Zahlen des Rechnungshofs keine Stellung und bezieht sich darauf, dass weitere Faktoren die tatsächlichen Mehreinnahmen beeinflussen würden (Antwort 18-19).
  • Die Beteiligung der Bundesbetriebsprüfung an Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden ist parallel zum Ausbau des BZSt von 2009 bis 2018 von 643 auf 1155 Fälle pro Jahr gestiegen. Die Aufteilung auf die Bundesländer entspricht der Verteilung insbesondere von Großbetrieben. Spitzenreiter ist NRW mit 325 Fällen in 2018, gefolgt von BY, BW, HH und HE mit je über 100 Fällen (Antwort 22). Dem BZSt fehlt allerdings seit Jahren hinreichendes Personal, um die seit mehr als zehn Jahren angestrebte Mitwirkungsquote der Bundesbetriebsprüfung an 5% der Prüfungen von Großbetrieben zu erreichen. 2018 liegt diese immer noch bei lediglich 2,5% (Antwort 23). Eigene Vollprüfungen hat das BZSt in den vergangenen zehn Jahren insgesamt lediglich 28 durchgeführt, davon 10 in Hessen (Antwort 24).
  • Parallel zum Rückgang der Prüfungen bei Einkommensmillionären (Antwort 14) ist die Zahl der Steuerpflichtigen mit Einkünften über 1 Million Euro zwischen 2009 und 2015 (letzte verfügbare Zahl) von 12.424 auf 21.175 um 70% gestiegen. Die Gesamteinkünfte dieser Gruppe sind im gleichen Zeitraum von gut 34 Mrd. Euro auf gut 57 Mrd. Euro gewachsen (Antwort 26).
  • Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen die Finanzverwaltungen über keine speziellen Einheiten zur Prüfung von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften, wie in vielen anderen Staaten üblich (Antwort 30). Die Prüfung von solchen Steuerpflichtigen ist keine Zielvorgabe für die Länder, da sie als „nicht steuerungsrelevant“ eingestuft wird (Antwort 31).
  • Die Anzahl der Lohnsteueraußenprüfungen der Finanzverwaltung ist von 2009 bis 2018 um 26% auf 96.333 pro Jahr gefallen, die Mehreinnahmen haben sich hingegen um knapp 7% auf gut 793 Mio. Euro erhöht. Die Anzahl der Umsatzsteuersonderprüfungen ist im gleichen Zeitraum um 17% auf 80.545 gefallen, die Mehreinnahmen haben sich ebenfalls um 17% auf 1,6 Mrd. Euro verringert.
  • Die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter haben in den letzten zehn Jahren pro Jahr zwischen 60.000 und 90.000 Steuerstrafverfahren abgeschlossen. Rund 80% der Verfahren wurden dabei jährlich aus unterschiedlichen Gründen und teilweise gegen die Zahlung von Auflagen eingestellt (Antworten 36-38).
  • Staatsanwaltschaften und Gerichten haben in den letzten zehn Jahren pro Jahr knapp 15.000 Steuerstrafverfahren abgeschlossen, davon jeweils ca. 40-50% mit Einstellung, teils gegen Zahlung von Auflagen (Antwort 39). Insgesamt (durch Finanzämter sowie Staatsanwaltschaften und Gerichte) wurden in den letzten zehn Jahren pro Jahr knapp 15.000 Fälle mit Strafbefehl oder Verurteilung abgeschlossen. Dies entspricht pro Jahr 15-20% der abgeschlossenen Fälle. Dabei wurde weitgehend konstant pro Jahr eine knappe Milliarde Euro an hinterzogenen Steuern festgestellt (Antwort 42). 
  • Bei insgesamt nur ca. 20-30 Mio. Euro jährlichen Geldstrafen (Antwort 41) wurde somit statistisch jeder mit Strafe abgeschlossene Fall nur mit knapp 2.000 Euro bestraft. Die Geldauflagen bei Einstellung im Einverständnis mit den Verdächtigen nach §153a StPO lagen pro Fall im Bereich von knapp 5.000 Euro. Die Differenz sind Verdächtige bereit zu zahlen, um ein Strafverfahren zu vermeiden.
  • Zusätzlich haben die Finanzämter in den letzten zehn Jahren pro Jahr jeweils knapp 5.000 Bußgeldverfahren (steuerliche Ordnungswidrigkeiten) abgeschlossen, davon ca. zwei Drittel mit einem Bußgeldbescheid (Antwort 43). Durchschnittlich wurden dabei pro Jahr Bußgelder in Höhe von insgesamt 50 Mio. Euro verhängt (Antwort 44).
  • Die Anzahl der Prüfungen durch die Steuerfahndung lag zwischen 2009 und 2018 konstant bei rund 25.000 Prüfungen pro Jahr (Antwort 46). Dabei wurden jährlich ebenfalls konstant ca. 2,5-3 Mrd. Euro Mehrergebnisse erzielt (Antwort 47). Die Zahl der auf Basis der Steuerfahndung eingeleiteten Strafverfahren ist zwischen 2009 und 2018 um rund 20% gesunken (Antwort 48).

Links:

  1. https://www.fabio-de-masi.de/kontext/controllers/document.php/351.7/d/39e2a1.pdf