De Masi & Varoufakis klagen weiter gegen Europäische Zentralbank

Fabio De Masi und Yanis Varoufakis legen vor dem Europäischen Gerichtshof Revision ein im Rechtsstreit mit der EZB

08.05.2019

Der stellvertretende Vorsitzende und frühere Europaabgeordnete der Linksfraktion, Fabio De Masi, sowie der frühere griechische Finanzminister, Yanis Varoufakis, haben Revision in einem Rechtsstreit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt.

Die Klage dient der Veröffentlichung eines geheimen Dokuments, indem rechtlich erörtert wird, ob die EZB befugt war dem griechischen Finanzsystem den Euro abzudrehen, weil sich die griechische Regierung zunächst weigerte die Kürzungsauflagen der Troika umzusetzen. Am 12. Mai hatte das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage zurückgewiesen. 

Fabio De Masi kommentiert: 

"Wir gehen in Revision, weil das Urteil des EU-Gerichtes (EuG) der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und dem Transparenzgebot von EU-Institutionen widerspricht. Es geht darum, ob die EZB einem Land den Euro abdrehen kann, wenn es sich weigert Löhne und Renten zu kürzen oder öffentliches Eigentum zu privatisieren. Lohn- oder Rentenpolitik ist nicht Aufgabe einer Zentralbank sondern von gewählten Regierungen. Wenn die EZB der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen sicher wäre, würde sie das Gutachten veröffentlichen. Die Richter meinten, die EZB brauche Raum zum Nachdenken, doch Transparenz hindert die EZB nicht am Denken und stärkt sogar die geldpolitische Kommunikation. Der EuGH hat in der Vergangenheit strenge Maßstäbe an die Geheimhaltung von EU-Organen gelegt, wir rechnen uns daher guten Chancen aus, was eine Revision des Urteils angeht."

Zum Hintergrund der Klage

Im Jahr 2015 hatte Fabio De Masi in einem Hintergrundgespräch mit dem Direktorium der EZB Kenntnis von dem Gutachten erlangt, aber die EZB verweigerte die Veröffentlichung seither. Der Klage von De Masi und Varoufakis ging eine Informationsfreiheitsanfrage sowie eine Kampagne voraus, der sich über 30 000 Personen sowie etliche prominente Unterstützerinnen und Unterstützer - etwa die US Ökonomen James Galbraith & Jeffrey Sachs, die einstige SPD Kandidatin für das Amt der Bundespräsidentin Gesine Schwan sowie Sahra Wagenknecht, Katja Kipping und der franzözische Präsidentschaftskandidat Jean Luc Mélenchon - anschlossen.

Das Urteil in der Rechtssache T-798/17 können Sie unter folgendem Link[1] einsehen.

Das eingereichte Rechtsmittel mit der Rechtssachennummer C-342/19 P gegen das Urteil  (T-789/17) vom 12. März 2019 hier heruntergeladen[2] werden.

Mehr Informationen zum Rechtsstreit entnehmen Sie bitte: 

  • https://www.fabio-de-masi.de/de/article/1805.fabio-de-masi-yanis-varoufakis-verklagen-ezb.html [3]
  • https://de.reuters.com/article/ezb-griechenlandkrise-rechtsgutachten-idDEKBN1QT1ID [4]

Für weitere Information und Interviews steht Ihnen Fabio De Masi gerne zur Verfügung:

  • Telefon: +49 30 227-77012
  • Email: fabio.demasi@bundestag.de

Links:

  1. https://portal1.dbtg.de/juris/document/,DanaInfo=curia.europa.eu+document.jsf?docid=211541&text=&dir=&doclang=DE&part=1&occ=first&mode=DOC&pageIndex=0&cid=3486709
  2. https://www.fabio-de-masi.de/kontext/controllers/document.php/338.c/1/053bb8.pdf
  3. https://www.fabio-de-masi.de/de/article/1805.fabio-de-masi-yanis-varoufakis-verklagen-ezb.html
  4. https://de.reuters.com/article/ezb-griechenlandkrise-rechtsgutachten-idDEKBN1QT1ID