Sonderausschuss Steueroasen: Brüssel leakt

Pressemitteilung von Fabio De Masi

12.02.2015
Fabio De Masi

"Grüne und Linke sowie einige unbeugsame Abgeordnete anderer Fraktionen haben für die Interessen der Steuerzahler gekämpft. Der Sonderausschuss ist ein Erfolg, aber die Juncker-Schulz Connection hat einen Untersuchungsausschuss verhindert. Die organisierte Kriminalität im Bereich der Steuerpolitik wird somit in Brüssel geschützt", kommentiert der Europaabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE) die heutige Abstimmung über die Einrichtung eines Sonderausschusses zu Steuerwettbewerb im Europäischen Parlament.

Der Vertreter der GUE/NGL Fraktion im Sonderausschusses weiter: "Ein Untersuchungsausschuss hätte weitergehende Befugnisse bei der Einsicht in nationale Dokumente als ein Sonderausschuss. Die Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz (SPD), auf Grundlage eines fragwürdigen Rechtsgutachtens des Juristischen Dienstes nicht über den Untersuchungsausschuss zu befinden, war zudem offensichtlich nicht gerechtfertigt. Denn die EU Kommission hat als Hüterin der Verträge eine Richtlinie aus dem Jahr 1977 ignoriert, die bei Steuerdeals einen wechselseitigen Informationsaustausch einfordert. Grüne und Linke hatten auf dieser Grundlage rechtzeitig ein neues Mandat vorgeschlagen. Dieses Mandat wird nun auf den Sonderausschuss angewendet. Somit wäre auch ein Untersuchungsausschuss mit diesem Design möglich gewesen. Die Verhinderung einer effektiven Untersuchung durch das Parlament macht somit den Bock der EU-Kommission zum Gärtner: Ausgerechnet Juncker & Co, die sogar das unzureichende EU Recht systematisch gebrochen haben, sollen den Saustall ausmisten.

DIE LINKE wird alle Instrumente des Sonderausschusses nutzen und die Zusammenarbeit mit Whistleblowern suchen. Wir streben nicht nur eine Aufklärung der Steuerdeals mit Konzernen an. Denn derartige Steuerdeals sind vollständig mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar, wenn etwa alle Unternehmen dieselben Vergünstigungen erhielten. DIE LINKE fordert daher auch Maßnahmen gegen das legale Steuerdumping:

Dies geht nur über neue EU-Verträge, die Mindeststeuern für Konzerne auf breiter und harmonisierter Bemessungsgrundlage ermöglichen sowie ein veröffentlichungspflichtiges Country by Country Reporting. Auf Ebene der Mitgliedsstaaten sind Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Steueroasen zu kündigen und Gewinne an der Quelle mit bis zu 50 Prozent zu besteuern. Banken die wiederholt Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten ist die Lizenz zu entziehen. Patent- und Lizenzgebühren sowie Zinsen, die im Empfängerstaat nicht mindestens mit 25 Prozent besteuert werden, sollten steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein.