Wie DIE LINKE half, Milliarden Cum-Ex Steuergelder zu sichern

Ein Gastbeitrag von Fabio De Masi

06.11.2020

LINKE Finanzpolitik ist gut investiertes Geld. Das zeigt der jüngste Erfolg im Kampf um Steuergerechtigkeit. Es ist eine etwas komplizierte Geschichte, aber es lohnt sich, den „Cum-Ex Krimi“ zu erzählen. Doch zunächst der Reihe nach. 

Über viele Jahre nahmen Banken und Investoren die Steuerzahler mit Cum-Ex Aktiengeschäften aus. Was sind Cum-Ex Aktiengeschäfte? Cum-Ex, Cum-Cum und Cum-Fake sind Geschäfte mit Wertpapieren, bei denen eine einmal (oder sogar keinmal) bezahlte Steuer mehrfach erstattet wird. Das wird hier[1] genauer erklärt.

Dabei werden immer dann, wenn Dividenden (Gewinnbeteiligungen) auf Aktien ausgeschüttet werden, Aktien hin und her verschoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Eigentümer von Aktien Kapitalertragssteuern erstatten lassen, da ja die Gewinne bereits beim Unternehmen besteuert wurden. Da die Aktien aber den Besitzer rund um den Dividendenstichtag wechselten, wurden Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet, die etwa nur einmal bezahlt wurden. Man kann sich das vorstellen wie beim Flaschenpfand. Ich drucke mir die Pfandbons zu Hause selbst, gebe keine Flaschen ab und hole mir dann das Geld für den Pfand an der Supermarktkasse. Mit dem Unterschied, dass der Supermarkt das Finanzamt ist, und es nicht um ein paar Euro, sondern um Milliarden von Steuergeldern geht.

Der Staat könnte nämlich nicht nachvollziehen, ob jene, die die Erstattung der Kapitalertragssteuer beantragen, diese auch bezahlt hatten. Bis heute bleibt das ein ungelöstes Problem, weshalb ähnliche Cum-Ex Geschäfte im Prinzip weiter laufen könnten, wie auch Experten immer wieder berichten. Aus diesem Grund hat die Linksfraktion im letzten Frühjahr einen Antrag[2] gestellt, um Cum-Ex Betrug endlich zu verhindern. 

Die Tatbeute der Cum-Ex Gangster wurde geteilt. Das war organisierte Kriminalität und soll den Steuerzahler mindestens 10 Milliarden Euro - nimmt man die ähnlich gestalteten Cum-Cum Geschäfte dazu, zusammen etwa 30 Milliarden Euro - gekostet haben. Cum-Ex Architekten wie der frühere Finanzbeamte Hanno Berger, der derzeit versucht, sich in der Schweiz einem Gerichtsverfahren zu entziehen, sollen sogar darüber gescherzt haben, dass nun weniger Kindergärten gebaut werden können. Die Politik vergrößerte das potentielle Cum-Ex Schlupfloch sogar unter dem Einfluss der Bankenlobby und ließ diese Modelle über viele Jahre ungestört laufen. Mittlerweile haben Gerichte aber geklärt, dass Cum-Ex Geschäfte - Schlupflöcher hin, Schlupflöcher her - klipp und klar illegal sind und auch stets illegal waren.

Cum-Ex Gangster hinter schwedische Gardinen

Derzeit laufen eine Reihe von Strafverfahren. Das Problem dabei: viele Cum-Ex Geschäfte laufen in die steuerliche Verjährung. Ein mutiger Richter am Bonner Landgericht hat aber ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben und einen Paragraphen im Strafgesetzbuch so ausgelegt, dass damit die Tatbeute aus Cum-Ex Geschäften der Hamburger Warburg Bank, die steuerlich bereits verjährt sind, nachträglich noch eingetrieben werden kann. 

Zusätzlich hat die Bundesregierung 2017 die Möglichkeit geschaffen, die Beute aus illegalen Taten einfacher zu beschlagnahmen. Diese Form der Vermögensabschöpfung wurde bei der italienischen Anti-Mafia Gesetzgebung abgeschaut und kam auch hierzulande schon zum Einsatz, etwa bei der Beschlagnahme von Villen, die aus Erlösen aus kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität finanziert wurden. Das neue Gesetz hilft nun auch gegen die Cum-Ex Clans bzw. die Finanzmafia. Allerdings war bisher die rückwirkende Einziehung der Tatbeute bei Steuerstraftaten noch nicht sauber im Gesetz geregelt.

Finanzminister Olaf Scholz stand spätestens seit Februar 2020 und kürzlich erneut wegen des Skandals um die Warburg Bank unter Druck. Die Abgeordneten der Linksfraktion haben Scholz mehrmals im Bundestag befragt, weil in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister die Cum-Ex Tatbeute der Warburg Bank nicht zurück verlangt wurde, obwohl Verjährung drohte (eine Rede dazu hier[3]). Es musste sogar das Bundesfinanzministerium einschreiten und die Hamburger Finanzverwaltung anweisen, den Fall nicht in die Verjährung laufen zu lassen.

Scholz hatte dem finanzpolitischen Sprecher und Hamburger Abgeordneten der Linksfraktion, Fabio De Masi, im Bundestag die Unwahrheit über Treffen mit dem Warburg Bankier Olearius gesagt, bei denen es auch um das Steuerverfahren ging. Dies sorgte für einen enormen Wirbel in der Öffentlichkeit. Es stand und steht der Verdacht im Raum, dass von Seiten der Politik Einfluss auf das Steuerverfahren der Warburg Bank genommen wurde. Dadurch wären dem Staat beinahe Steuergelder in Höhe von 170 Millionen Euro durch die Lappen gegangen. Immerhin kassierte die SPD Hamburg anschließend eine fette Parteispende der Warburg Bank. In der Hamburger Bürgerschaft wurde durch CDU, LINKE und FDP bereits ein entsprechender Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht.

Olaf Scholz hat auch wegen dieser Diskussionen um Warburg nun im Rahmen der Corona Steuerhilfegesetze in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ein Gesetz vorgelegt, um eine rechtssichere Lösung zur rückwirkenden Abschöpfung steuerlich verjährter Cum-Ex Tatbeute zu schaffen. Leider wurde dies im gleichen Gesetzentwurf wieder unnötig eingeschränkt. Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums sah nämlich vor,  dass diese Vermögensabschöpfung in Fällen, die zum 1. Juli 2020 steuerlich bereits verjährt waren, nicht zulässig sein sollte. Auf Nachfragen von Fabio De Masi behauptete das Ministerium damals, dies sei wegen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Rückwirkungsverbot) gar nicht anders möglich. Ein von Fabio De Masi in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam allerdings wie auch zahlreiche Verfassungsrechtler zu dem Ergebnis, dass diese zeitliche Einschränkung verfassungsrechtlich gerade nicht erforderlich ist. Mittlerweile sieht man zwar auch im Finanzministerium dass man hier einen Fehler gemacht hat. Durch dieses ungeschickte Agieren hat man Banken und Investoren, die systematisch Cum-Ex betrieben, unnötig einen Rechtsvorteil für Altfälle verschafft, der den Staat womöglich wieder ein paar Milliarden kosten wird. Denn diese können sich darauf berufen, dass zumindest für kurze Zeit ein Zustand herrschte, in dem sie ihre Tatbeute rechtmäßig behalten durften, auch wenn sie strafrechtlich verurteilt waren. Ob und inwieweit bei der Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Straftaten überhaupt ein Rückwirkungsverbot greift, muss das Bundesverfassungsgericht erst noch entscheiden. 

Im Ergebnis legte die Linksfraktion einen eigenen Gesetzentwurf und einen Änderungsantrag zum Jahressteuergesetz vor, damit die sog. „Lex-Cum-Ex“ von Olaf Scholz korrigiert werden kann. Der Finanzminister versprach zunächst gegen Jahresende zu handeln, aber bis dahin wäre womöglich bereits Cum-Ex Tatbeute verjährt. Auch im Bundesrat gab es Druck etwa von dem CDU-Justizminister aus NRW. Die Presse berichtete auch wegen des Warburg Skandals und der Kanzlerkandidatur von Olaf Scholz ausgiebig über das Cum-Ex-Duell von Fabio De Masi mit Olaf Scholz. Im Ergebnis gab Olaf Scholz nach und legte mit der Justizministerin einen Entwurf vor, der noch mit dem Jahressteuergesetz verabschiedet werden soll und die Verjährung der Taterträge aus Steuerstraftaten denselben Regeln unterwirft, die für die Einziehung von Taterträgen aus Nichtsteuerstraftaten gelten.

Dies zeigt: LINKE Finanzpolitik ist gut investiertes Geld. Durch unseren Druck wurden potentiell Milliarden Steuergelder gerettet. Es ist gut, wenn Richter Cum-Ex Gangster hinter schwedische Gardinen schicken. Noch besser ist, wenn sie die Cum-Ex Milliarden der Steuerzahler bei den Bankstern eintreiben. Wir sind stolz, daran mitgewirkt zu haben.

Links:

  1. https://cumex.info/portfolio/cumex-cumcum-cumfake/
  2. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/168/1916836.pdf
  3. https://www.youtube.com/watch?v=EiybK3MzARw