Heise Online: Bundesregierung – keine Standardisierung von E-Bons

Die seit Januar geltende Beleg-Ausgabepflicht kann auch digital erfüllt werden. Insellösungen erschweren das jedoch. Eine Presseschau mit Fabio De Masi.

18.02.2020

Heise Online: Bundesregierung – keine Standardisierung von E-Bons[1]

"Per E-Mail, NFC, Kundenkonto oder per QR-Code können Händler den Bon an ihre Kunden übertragen – der Gesetzgeber sieht ausdrücklich eine digitale Variante der umstrittenen Bon-Ausgabepflicht vor. Doch wie sich etwa auf der Messe Euroshop zeigt, ist dies einfacher gedacht als getan. Die großen Player haben sich noch nicht festgelegt. Das Bundesfinanzministerium will derzeit aber noch nicht eingreifen. 

Die Fraktion Die Linke hatte sich im Februar an den Finanzausschuss gewandt, ob die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der Vorgaben plant, um dem E-Bon zum Erfolg zu verhelfen. Die heise online vorliegende Antwort aus dem Bundesfinanzministerium erteilt den Abgeordneten jedoch eine Absage: "Der Markt der elektronischen Belege ist gerade in einer sehr wichtigen Entwicklungsphase", heißt es in dem Schreiben. Eine Standardisierung könne diese Entwicklung beeinträchtigen.

Diese Haltung wird von Fabio De Masi, Obmann seiner Fraktion im Finanzausschuss, kritisiert. "Was in Portugal längst Realität ist, muss auch in Deutschland gehen: ein elektronischer Kassenbon oder QR-Code, der Finanzämter und Bäcker von unnötiger Bürokratie beim Kampf gegen Steuerbetrug entlastet." Damit die Technik erfolgreich sein könne, benötige es jedoch genauere Vorgaben. "Wie bei der Steckdose oder Glühbirnen braucht es aber jemanden, der festlegt welche App oder Technologie genutzt wird", erklärt De Masi. (...)

Wollen die Kunden die elektronisch entgegengenommenen Quittungen weiternutzen, sind sie auf sich selbst gestellt. Das Bundesfinanzministerium legt lediglich fest, dass die Bons in einem standardisierten Datenformat vorliegen müssen. Da hierzu jedoch ausdrücklich PDF, PNG und JPG gehören, besteht keine realistische Chance, alle Bons unterschiedlicher Anbieter in einer Anwendung zur Haushaltsführung, zur Steuererklärung oder zur Reisekostenabrechnung zu vereinen. Der Kunde muss die Daten im Zweifel wieder per OCR digitalisieren und die entsprechenden Beträge markieren. 

Prinzipiell zeigen die E-Bon-Anbieter auch Bereitschaft, den Endkunden die Daten in nutzbareren Formaten zur Verfügung zu stellen. Da es jedoch über die verschiedensten Anwendungsfälle klar etablierte Import-Formate gibt, sind auch sie überfragt. Branchenübergreifende Standardisierungsgespräche gibt es bisher offenbar noch nicht. Auf den TSE-Speichern hingegen müssen die Daten sauber dokumentiert gemäß der "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (kurz: "DSFinV-K 2.0") für die Steuerprüfer abgelegt sein."

 

Links:

  1. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-Keine-Standardisierung-von-E-Bons-4663638.html