Dauerkrise in der Geldwäschebekämpfung

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 09.04.2019 auf die Kleine Anfrage „Krisenbewältigung bei der Financial Intelligence Unit" von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

16.04.2019

Zusammenfassung:

Auch fast zwei Jahre nach ihrer Verlegung vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll am 26. Juni 2017 ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) von Problemen geplagt. So existiert seit eineinhalb Jahren ein Berg von 20 000 unbearbeiteten Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der in der Spitze Anfang 2018 bis zu 30 000 Meldungen betrug und zuletzt um den Jahreswechsel 2018/19 wieder angewachsen ist. Bei Meldungen mit Bezug zur Terrorismusfinanzierung sind zum 31.01.2019 fast 42% aller seit Juni 2017 eingegangenen Meldungen unbearbeitet.

Problematisch sind dabei insbesondere sogenannte Fristfälle. Diese beziehen sich auf verdächtige Transaktionen, welche Banken drei Tage nach einer Verdachtsmeldung anhalten müssen (Dreitagesfrist), um staatliche Ermittlungen zu ermöglichen. Trotz intensiver medialer Debatte über mutmaßlich verzögerte Weiterleitungen von Fristfällen durch die FIU seit Ende 2017, werden diese bei der FIU erst seit Oktober 2018 (fast 1,5 Jahre nach Start der FIU-neu) überhaupt erfasst. Zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 waren überdies unter 3% aller Verdachtsmeldungen als Fristfälle gekennzeichnet. Sofern diese Zahlen stimmen, deutet dies auf massive Schwächen der Geldwäscheprävention hin, da Verpflichtete im Regelfall keine Meldungen abgeben, die noch einen Zugriff auf verdächtige Gelder nach deren möglichem Abfließen ins Ausland ermöglichen. Sofern doch weit mehr Meldungen auf angehaltenen Transaktionen beruhen, werden diese bei der FIU nicht statistisch erfasst und es liegt keine Datengrundlage zur Bewertung der Behandlung von faktischen Fristfällen vor.

Zweifelsfrei ist es bis zuletzt zu Weiterleitungen der FIU an Strafverfolgungsbehörden nach der Dreitagesfrist gekommen, wodurch Finanzinstitute verdächtige Geldern freigaben, bevor Ermittlungen stattfinden konnten. Es bestehen widersprüchliche Aussagen der Länderbehörden und der FIU zum Umfang dieses Problems. Auch setzt die FIU weiterhin kaum die Möglichkeit ein, selber Gelder durch Sofortmaßnahmen länger anzuhalten, um Verdachtsmomente zu analysieren. In 2018 tat sie dies nur 13 Mal, selbst im zweiten Halbjahr 2017 waren es 19 Fälle gewesen.

Die Qualität der Analyseberichte der FIU wird von Landeskriminalämtern (LKÄ) weiter kritisiert und wurde in einer internen Untersuchung des Zolls (der sog. Bescheinigenden Stelle) als unzureichend angesehen. Trotz einiger Verbesserungen gehen die mit dem Führungswechsel Mitte 2018 angekündigten Reformen bei Personalaufbau (Planziel für 2018 verfehlt), Risikomanagement und Zusammenarbeit mit den LKÄ nur schleppend voran. Ein gesetzlich vorgeschriebener automatischer Datenabruf durch Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden bei der FIU fehlt weiterhin. Und zwischen der auch für Geldwäsche zuständigen Finanzaufsicht BaFin und der FIU besteht kein nachweisbarer intensiver Austausch.

Die Daten der Bundesregierung zeigen überdies erneut, wie schlecht die Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor bisher funktioniert. So kamen 2018 nur 0,8% aller Verdachtsmeldungen nicht aus dem Finanzsektor, im Vergleich zu ca. 3% im Jahr 2016. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater geben nahezu gar keine Meldungen ab.

O-Ton Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Die FIU bleibt ein Krisenherd der Geldwäschebekämpfung. Schmutzige Gelder gehen der Strafverfolgung durch die Lappen, weil die Behörde überfordert ist. Das ist ein Sicherheitsrisiko, denn es geht auch um Terrorgelder. Auch der Personalaufbau stockt und die Kooperation mit der Finanzaufsicht hinkt. Deutschland bleibt Gangsters Paradise - insbesondere im Immobiliensektor, wo eine Party mit schmutzigen Geld steigt. Wir brauchen einen Masterplan Geldwäsche. Das Staatsversagen muss beendet und Schlupflöcher im Geldwäschegesetz geschlossen werden. Die Geldwäscheaufsicht über Notare und Makler ist völlig unzureichend. Wir brauchen ein Register der wahren Eigentümer von Immobilien.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Seit Juni 2017 sind bei der FIU insgesamt 120 967 Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche oder Terrorfinanzierung eingegangen. Davon entfielen 114 255 (94,45% / monatlicher Schnitt 5 713) auf Geldwäscheverdachtsfälle und 6 712 Verdachtsmeldungen (5,55% / monatlicher Schnitt 336) wiesen einen Bezug zur Terrorfinanzierung auf (Antwort 1 & 2).
  • Zum 31. Januar 2019 sind noch 22 281 Verdachtsmeldungen unbearbeitet, davon 19 486 mit Bezug zu Geldwäsche und 2 795 mit Bezug zu Terrorismusfinanzierung. Dieser Wert liegt über dem Stand von Sommer 2018, seitdem wurden demnach statistisch nicht einmal die neu eingehenden Meldungen bearbeitet. Tatsächlich ist der Rückstau seit November 2018 wieder angestiegen. Eine Verringerung wurde nur zwischen März und Juli 2018 sowie im September und Oktober 2018 erreicht. In Bezug zu allen bisher eingegangenen Meldungen beträgt der Rückstau zum 31. Januar 2019 noch 18,42% (vs. 92% Hochpunkt im August 2017). Neben den 18,42% unbearbeiteten Meldungen wurden 48,15% an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und 33,43% in das interne Monitoring der FIU überführt. Die Quote unbearbeiteter Meldungen liegt bei den Eingängen mit Bezug zur Terrorismusfinanzierung mit 41,64% deutlich höher als im Gesamtdurchschnitt (Antwort 1).
  • Im Jahr 2018 haben Verpflichtete insgesamt 76 734 Meldungen abgegeben, Aufsichtsbehörden 54 Meldungen und Finanzbehörden 414 Meldungen. Dabei stammten nur 621 Meldungen oder 0,8% aller Meldungen von Verpflichteten aus dem Nicht-Finanzsektor (Antworten 11,16,17).
  • Bei der FIU gemeldet waren Stand 31. Dezember 2018 3 101 Verpflichtete, davon 936 aus dem Nicht-Finanzsektor. Diese gaben also auch im Schnitt pro Verpflichtetem extrem viel weniger Meldungen ab.
  • Die FIU hat insgesamt 8 035 Meldung an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet (Antwort 2).
  • Fristfälle werden bei der FIU erst seit Oktober 2018 überhaupt erfasst. Zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 sind nur 865 Verdachtsmeldungen (unter 3%) als Fristfälle bei der FIU eingegangen (Antwort 3).
  • Nach Aussage der FIU wurden 17 der 865 Fristfälle nicht vor Ablauf der Dreitagesfrist weitergeleitet. Betroffen hiervon waren als jeweils empfangende Strafverfolgungsbehörden die Staatsanwaltschaft Bielefeld, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, das Hessische Landeskriminalamt (in zwei Fällen), das Landeskriminalamt Thüringen (in drei Fällen), und das Bayerische Landeskriminalamt (in 10 Fällen) (Antwort 3). Laut Medienberichten[1] scheint es sich allerdings in Bayern um mehr Fälle zu handeln. Auch in Sachsen-Anhalt ist es mindestens zu einem Fristfall gekommen (KA 7/2365[2], Antwort 4), der von der FIU bisher nicht geführt wird. Das Hessische LKA führt selber 7 Fälle an, statt der 2 der FIU (KA 20/71[3], Antwort 6).
  • Das Geldvolumen der Fristfälle wird als Verschlusssache eingestuft (Antwort 3 b).
  • Verständigungen der FIU zu einzelnen Fristfällen haben mit den LKÄ Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern stattgefunden (Antwort 6). Als Folge des Austauschs wurde überhaupt erste eine Statistik der Fristfälle ab Oktober 2018 wie oben beschrieben eingeführt. Seit Anfang 2019 besteht überdies die interne Vorgabe bei der FIU, Fristfälle innerhalb eines Tages zu bearbeiten, um die Strafverfolgungsbehörden wieder in die Situation von vor der Neustrukturierung der FIU zu versetzen (Antwort 7).
  • Eigene Sofortmaßnahmen zum verlängerten Anhalten von verdächtigen Transaktionen hat die FIU im Jahr lediglich in 13 Fällen getroffen. Das Volumen der entsprechenden Transaktionen wird als Verschlusssache eingestuft. In 5 Fällen (Niederlande, Ungarn, Zypern, Schweiz, Jordanien) waren dabei ins Ausland abfließende Zahlungen und in sechs Fällen aus dem Ausland (Kroatien, Zypern, Finnland (zwei Mal), Schweiz, Kenia) stammende Zahlen betroffen. 4 der 13 Sofortmaßnahmen standen im Zusammenhang mit Terrorfinanzierung. (Antwort 19). 2017 hatte die FIU noch 19 solcher Sofortmaßnahmen in einem Halbjahr getroffen (KA 19/3818). Die Wirksamkeit des Werkzeugs ist also weiter gesunken.
  • Die FIU widerspricht der Aussage der Bescheinigenden Stelle, welche die FIU im Jahr 2018 einer Prüfung unterzogen hatte, nach der eine große Zahl an Verdachtsmeldungen nicht gemäß der operativen Analysestandards der FIU bearbeitet wurden. Eigene Untersuchungen zur Analysequalität hat die FIU nicht (Antwort 9). Die Kritik von Landesbehörden wird als nicht mehr aktuell angesehen (Antwort 10).
  • FIU-Verbindungsbeamte bei den LKÄ zur besseren Koordinierung bestehen trotz der Ankündigung im Managementplan 2018 noch nicht. In zwei Bundesländern beginnt im April 2019 eine Pilotierung (Antwort 10).
  • Nach GWG vorgesehene Rückmeldungen an Verpflichtete über abgegebene Verdachtsmeldungen erteilt die FIU aktuell nicht. Ein Konzept hierzu soll erst ab dem zweiten Quartal 2019 umgesetzt werden (Antwort 15).
  • Das IT-System der FIU kann keine Information über die Anzahl der insgesamt dort auf Basis von Verdachtsmeldungen gespeicherten natürlichen und juristischen Personen ausgeben (Antwort 18), was wiederum Fragen über die Möglichkeit zu qualitativ angemessenen Analysen aufwirft.
  • Im November 2018 hat die FIU ihr Grundlagenpapier Risikomanagement fertig gestellt. Die Umsetzung hat noch keine konkreten Ergebnisse geliefert (Antwort 21). Die zu Oktober 2018 geschaffene Einheit Risikomanagement bestand bis Februar 2019 aus einer Person und seitdem aus 3 Kräften (Antwort 22).
  • Ein Managementplan Strafverfolgungsbehörden der FIU wurde „jüngst“ finalisiert. Weitere Details zu diesem Plan sind als Verschlusssache eingestuft (Antwort 23).
  • Von der FIU im Jahr 2018 als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der fachlichen Qualität angekündigte Hospitationen von FIU-Bediensteten bei LKÄ haben bis Ende Januar 2019 lediglich durch 17 Kräfte bei 5 LKÄ (Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) stattgefunden. Bei der BaFin haben keine Hospitationen stattgefunden (Antwort 25). Bei der FIU haben lediglich 4 Polizeibeamte aus 2 LKÄ hospitiert (Antwort 26).
  • Zum 31. Januar 2019 verfügt die FIU über 162 Planstellen sowie über 229 Geschäftsaushilfen. Etwa die Hälfte der Planstellen (78) wurde durch Neueinstellungen von außerhalb der Zollverwaltung besetzt. Von den 162 Planstellen entfallen 22 auf den höheren Dienst und 124 auf den gehobenen Dienst (Sachbearbeiter) (Antwort 29). Dies ist zwar ein Aufwuchs von 101 Planstellen im Mai 2018, liegt aber selbst unter dem ursprünglichen Ziel von 165 Planstellen für 2018. Für Ende 2019 war ein Aufwuchs auf 475 geplant, was zunehmend unerreichbar erscheint.
  • Zur Frage der Datenbankzugriffsrechte der FIU wird auf die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der fünften EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie verwiesen. Die Bundesregierung sieht hier also weiteren Handlungsbedarf (Antworten 31 & 33). Ein unmittelbarer Zugriff der FIU auf alle polizeilichen Daten ist rein technisch nicht vor Abschluss des Projekts Polizei 2020 und der Schaffung einer kompatiblen IT-Infrastruktur zwischen den Ländern möglich. Rechtliche Hindernisse werden auch danach weiter bestehen (Antwort 32).
  • Weitere Entwicklungen hinsichtlich von „Treffern“ der FIU in den sensiblen polizeilichen Datenbanken werden als Verschlusssache eingestuft (Antwort 33).
  • Auch die gesetzlich vorgeschriebene automatische Datenabrufmöglichkeit von Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden bei der FIU ist weiterhin technisch nicht möglich (Antwort 34).
  • Zwischen der FIU und der BaFin werden aktuell erst „besondere Zusammenarbeitsvereinbarungen“ erarbeitet. Die FIU verfügt über keine Information, ob sie nach GWG Informationen an die BaFin zur Unterstützung deren Aufsichtstätigkeit übermittelt hat. Verwaltungsvorschriften zur Übermittlung von Informationen an die BaFin existieren bei der FIU nicht. Verbindungsbeamte zwischen beiden Institutionen bestehen nicht (Antwort 35).

Zusätzliche Ergebnisse aus Kleinen Anfragen von Landtagsfraktionen der LINKEN:

Hessen (KA 20/71[4] und 20/72[5])

  • Die Anzahl der an das LKA in HE übermittelten Verdachtsmeldungen lag im Jahr 2018 mit 584 deutlich unter dem Niveau der FIU-alt von 2016 mit 2253. 2017 waren vor Start der FIU-neu noch 1297 Meldungen eingegangen, danach lediglich 216 in mehr als sechs Monaten (Antwort 2).
  • In Hessen sind mindestens 7 Fristfälle durch die FIU verspätet eingegangen (3 in 2017 und 4 in 2018). Hierbei bestand in einem Fall Verdacht auf Terrorfinanzierung. Das Gesamtvolumen der Fristfälle betrug gut 80 000 Euro. Die Verspätungen betrugen teilweise mehrere Monate (Antwort 6).
  • Eine Bestimmung der aus den übermittelten Geldwäscheverdachtsmeldungen erwachsenen polizeilichen Ermittlungsverfahren und deren Ergebnissen ist aufgrund der statistischen Erfassung nicht möglich. Auf Ebene der Steuerfahndungen ist zu 619 Ermittlungsverfahren für 2016, 402 für 2017 FIU-alt, 210 für 2017 FIU-neu und 386 für 2018. Daraus erwuchsen Mehrergebnisse von 5,8 Mio. Euro in 2016, 6,8 Mio. Euro in 2017 und 4,2 Mio. Euro in 2018, wobei die Mehrergebnisse vermutlich zeitlich verzögert einzuordnen sind, da sie am Ende von in vorherigen Jahren begonnenen Ermittlungsverfahren stehen (Antworten 9 & 10).
  • Die GFG in Hessen besteht aus 11 Kräften des LKA und 5 des Zolls. Hinzu kommen 10 Kräfte bei hessischen Polizeipräsidien, die ausschließlich mit Geldwäschefällen befasst sind und 35 weitere, die teilweise Aufgaben der Geldwäschebekämpfung übernehmen. Zahlen zu Staatsanwaltschaften existieren nicht (Antwort 1).
  • Die hessischen Behörden haben weiterhin signifikante Kritik an der Qualität der Arbeit der FIU (Antwort 2):

Die Qualität der übermittelten Analyseberichte unterliegt sachbearbeiterabhängigen Schwankungen. Insbesondere bei der Bestimmung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde sowie bei der Zuführung von Personalien zur Grundrecherche des automatisierten Abgleichs bei der FIU besteht noch Optimierungsbedarf. Im Bereich der Steuerfahndung spiegeln die Analyseberichte neben dem Ergebnis der Abfrage der Meldedaten hauptsächlich den Inhalt der Geldwäscheverdachtsmeldungen wider. Die von den Strafverfolgungsbehörden erhoffte internationale Erkenntnisgewinnung (innerhalb des FIU-Verbundes) ist aus polizeilicher Sicht noch steigerungsfähig.

  • Die Landesregierung verfügt über keinen Zeitplan der FIU für die Entsendung von Verbindungsbeamten in die Länder (Antwort 3).
  • Auch die Filterfunktion der FIU wird weiterhin kritisch gesehen, da diese strafrechtliche Bewertungen auszuführen habe. Ebenso wird unterstrichen, dass keine Überprüfung stattfinde, ob die FIU alle (steuerlich) relevanten Verdachtsmeldungen tatsächlich weiterleitet (Antwort 6).

Sachsen-Anhalt (KA 7/2365[6])

  • Die Anzahl der an GFG/LKA in ST übermittelten Verdachtsmeldungen lag im Jahr 2018 mit 516 noch unter dem Niveau der FIU-alt von 2016 mit 631. 2017 waren lediglich 406 Meldungen übermittelt worden, zwischen Juli und Oktober 2017 nahezu keine (Antwort 2).
  • In 2018 wurde ein expliziter Fristfall nach Verstreichen der Dreitagesfrist von der FIU weitergeleitet (Antwort 4).
  • Zu allen eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden beim LKA weitergehende Ermittlungen durchgeführt, Zahlen zu Ermittlungsverfahren bzw. Ergebnissen der Verfahren legt die Landesregierung nicht dar (Antworten 9 & 10).
  • Die GFG besteht aus 5 Beamten des LKA und 2 Beamten des Zolls (Antwort 11).
  • Die Landesregierung sieht Schwierigkeiten der Umstrukturierung der FIU als überwunden (Antwort 14). Allerdings sieht sie Verbesserungsbedarf bei der Qualität der Analyseberichte der FIU „insbesondere in Bezug auf Angaben zu Art und Umfang der erfolgten Analysen der FIU“ (Das heißt es scheint der Landesbehörde nicht einmal ersichtlich zu sein, ob die FIU überhaupt Analysen durchgeführt hat.). Auch fehlen feste Ansprechpartner für Landesbehörden auf Ebene der FIU (Antwort 15).

Mecklenburg-Vorpommern (KA 7/3031[7])

  • Die Anzahl der übermittelten Verdachtsmeldungen inklusive Nachmeldungen lag im Jahr 2018 mit 353 deutlich unter dem Niveau der FIU-alt von 2016 mit 538 (Antwort 2).
  • Es wurden keine Fristfälle von der FIU verspätet an die GFG/LKA in MV übermittelt (Antwort 3). -> Frage könnte noch mal präzisiert werden für Fälle, die nicht formell als Fristfälle gekennzeichnet sind.
  • Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist von 88 im Jahr 2016 und 73 in 2017 allein vor dem 26.06.17 auf nur noch 11 in der zweiten Jahreshälfte 2017 und 38 im Jahr 2018 eingebrochen (Antwort 5). Zu welchen Ergebnissen (Verfahren, Verurteilungen) die Ermittlungsverfahren geführt haben, ist der Landesregierung unbekannt.
  • In MV sind 10 Beamte der Polizei und 3 Beamte des Zolls mit der Bearbeitung von Geldwäschedelikten betraut (Antwort 6).
  • Kein Kommentar der MV-Behörden zur Qualität der Arbeit der FIU (Antwort 7). Es wird aber auf fachliche Qualifikation, notwendige Erfahrung und Zugang zu Datenbanken als Voraussetzung für einen Mehrwert der FIU-Filterfunktion verwiesen (Antwort 8).

Sachsen (KA 6/16573[8])

  • Die Anzahl der an GFG/LKA in SN übermittelten Verdachtsmeldungen lag im Jahr 2018 mit 921 noch unter dem Niveau der FIU-alt von 2016 mit 1135. 2017 waren lediglich 721 Meldungen übermittelt worden. In 2018 sind allerdings zusätzlich ca. 75 Meldungen direkt an die Steuerfahndungsstellen der sächsischen Finanzämter gegangen (Nach GWG sollte dies in Fällen erfolgen, wo kein Bezug zu Geldwäsche oder Straftaten, sondern ausschließlich eine steuerliche Relevanz besteht). Zu Meldungen an Zollfahndungsamt und Hauptzollamt macht die Landesregierung aufgrund der Bundeszuständigkeit keine Aussage (Antwort 2).
  • Sachsen verfügt über keine Informationen, ob aus eingehenden Verdachtsmeldungen Ermittlungsverfahren erwachsen sind und was die Ergebnisse solcher Verfahren waren (Antwort 3).
  • In Sachsen arbeiten 4,25 Vollzeitkräfte bei Staatsanwaltschaften und 11 Bedienstete der Steuerfahndung zu Geldwäschefällen. Über die Stellen bei der Polizei bestehen keine genauen Angaben (Antwort 4).
  • Die Landesregierung verweigert eine Bewertung der Neuausrichtung der Geldwäschebekämpfung (Antwort 5).

 

Presseberichte: 

Spiegel: Zoll kriegt Probleme bei Geldwäsche-Spezialeinheit nicht in den Griff[9]

Links:

  1. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/financial-intelligence-unit-scholz-sorgentruppe-neue-kritik-an-geldwaesche-spezialeinheit-des-zolls/24133618.html
  2. https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d4105dak.pdf
  3. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/00071.pdf
  4. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/00071.pdf
  5. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/00072.pdf
  6. https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d4105dak.pdf
  7. http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/42263/bekaempfung_von_geldwaesche_und_umgang_mit_geldwaescheverdachtsmeldungen_in_mecklenburg_vorpommern.pdf
  8. https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/16573.pdf
  9. https://www.fabio-de-masi.de/de/article/2292.spiegel-zoll-kriegt-probleme-bei-geldwäsche-spezialeinheit-nicht-in-den-griff.html