Wagenknecht warnt Verfassungsgericht: „Dann wäre Wahlfälschung möglich“

Stern

21.07.2026

»Das BSW präsentiert neue Argumente für eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Parteigründerin Sahra Wagenknecht richtet zudem einen Appell an das Bundesverfassungsgericht. [...]

In der Entscheidung aus dem Jahr 2020 hatten die Straßburger Richter erklärt, dass der damalige Beschwerdeführer aus Belgien keinen vollständigen Beweis dafür erbringen müsse, dass es Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl gab. Stattdessen reichten substanzielle Indizien aus. In der Folge liege die Aufklärungslast beim Staat – und nicht beim Kläger.

Damit habe der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte etabliert, dass es keines Vollbeweises bedürfe, sagte BSW-Bundeschef Fabio De Masi dem stern. Der Bundestag hingegen verlange von seiner Partei diesen Beweis, der aber erst durch die Neuauszählung aller Stimmen erbracht werden könne. 

Wagenknecht formulierte es so: „Der Bundestag hat die Hürden für eine Neuauszählung so hoch gesetzt, dass sie für eine betroffene Partei praktisch nie erreichbar sind.“«

Artikel hier weiterlesen:

https://www.stern.de/politik/deutschland/wagenknecht-warnt-verfassungsgericht---dann-waere-wahlfaelschung-moeglich--37994180.html[1]

Links:

  1. https://www.stern.de/politik/deutschland/wagenknecht-warnt-verfassungsgericht---dann-waere-wahlfaelschung-moeglich--37994180.html