Wirecard-Urteil: Müssen die Anleger jetzt ihre Dividende zurückzahlen?

06.05.2022

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Folgen könnte das Urteil allerdings für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY haben, die die Wirecard-Bilanzen geprüft und testiert hatte. Etwa 1000 Aktionäre haben bereits gegen EY geklagt. Bei der DSW haben sich 30.000 Aktionäre registriert, die noch als Kläger gegen EY infrage kommen. Es geht laut Bergdolt um „viele Hundert Millionen Euro“, die die Kläger von EY fordern könnten. Rein der Papierform nach sind die Chancen gering, dass sich die betrogenen Aktionäre etwas bei EY zurückholen. Denn die Gesetzeslage [2]ist dergestalt, dass die Prüfer nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln haften. Ein kausaler Zusammenhang dürfte im Wirecard-Fall allerdings schwer zu belegen sein. Laut Fabio De Masi, dem Linke-Politiker und Wirecard-Aufdecker, dürfte dies „sehr schwer nachzuweisen“ sein, weil schwerwiegende Fehlleistungen wie etwa der „vollständige Verzicht auf Prüfung“ vorliegen müssten, so De Masi auf Twitter.

Links:

  1. https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/wirecard/wirecard-li.226222
  2. https://www.bundestag.de/resource/blob/796952/abe79a0d0d117279b66c80061198aa59/WD-7-090-20-pdf-data.pdf