Wie sich Cum-ex und Co endgültig stoppen lassen

FAZ Gastbeitrag von Fabio De Masi (DIE LINKE.), Heribert Hirte (CDU) & Gerhard Schick (GRÜNE)

05.04.2022

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Der Bundesgreichtshof hat bestätigt: Cum-ex-Geschäfte sind strafbar. Dennoch wurde noch nicht genug unternommen, um die Geschäfte zu verhindern oder neue Variationen im Keim zu ersticken. Angesichts des Milliardenschadens müssen echte Lösungen etabliert werden. Vereinfacht gesprochen, ist Cum-ex wie einmal Pfandflaschen im Supermarkt abgeben, aber den Pfandbon kopieren und mehrfach an der Supermarktkasse einlösen. Die Geschäfte setzen illegale Absprachen voraus. Der Betrug zulasten der Staatskasse, die Erstattung nie gezahlter Steuern, ist der einzige Sinn und Zweck der Geschäfte.

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Eine Möglichkeit bestünde in einem datenbankgestützten Abgleich aller Erstattungsanträge mit Zahlungen der Kapitalertragsteuer. Das in der Schweiz für die Erstattung der dortigen Verrechnungssteuer eingeführte System könnte als Vorbild dienen; dort sind Steuererstattungen nur auf der Grundlage von Vouchers möglich, mit denen die Bank die Abführung der Steuer bestätigt und dafür selbst in die Haftung geht. In Deutschland könnte man daran denken, dass nur noch das Bundeszentralamt für Steuern Bescheinigungen über gezahlte Kapitalertragsteuer mit einer Ordnungsnummer ausstellen kann. Der Steuerpflichtige könnte die Bescheinigung dann seiner Steuererklärung beifügen und das Finanzamt beim Bundeszentralamt abfragen, ob diese personalisierte Bescheinigung bereits genutzt wurde. Im aktuellen Koalitionsvertrag wird ein solcher automatisierter Abgleich mit dem Einsatz der Blockchain-Technologie zur Bekämpfung von Steuerbetrug angedeutet. Ein solches System wäre zwar ein lohnenswertes, aber eher mittelfristiges Projekt.