FAZ: Nicht ganz sauber!

Eine Presseschau mit Fabio De Masi

29.08.2020

FAZ: Nicht ganz sauber! 29.08.2020, S. 21

"Es ist ein unerwarteter Besuch in der früheren Luftwaffen-Kaserne im Kölner Stadtteil Dellbrück. Der Pförtner lässt den Schlagbaum hoch. Zehn Polizisten sowie Staatsanwälte aus Osnabrück betreten das weitläufige Areal des Zollkriminalamts. Doch diesmal kommen sie nicht in der Absicht, über die Kooperation zwischen den Behörden zu sprechen. Im Gepäck haben sie einen Durchsuchungsbefehl für die zur Bekämpfung von Geldwäsche eingerichtete Sondereinheit. Gegen Mitarbeiter der sogenannten Financial Intelligence Unit (FIU) besteht der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt. Sie sollen womöglich Geldwäschehinweise von Banken erst zu spät oder gar nicht an die Polizei weitergeleitet haben. Es werde gegen unbekannt ermittelt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. (...)

"Die FIU ist ein schwarzes Loch, in dem viele Fälle einfach verschwinden", wettert der Linken-Politiker Fabio De Masi. Er nennt die Spezialeinheit eine "Desasterfabrik". (...)

Schätzungen zufolge werden jedes Jahr in Deutschland mindestens 50 Milliarden Euro reingewaschen. Die Größenordnung ist zum Problem für alle Volkswirtschaften in der EU geworden. Im vergangenen Jahr sprach Vera Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission, davon, dass nach Erkenntnis von Europol etwa ein Prozent des europäischen Reichtums in verdächtige finanzielle Aktivitäten verwickelt sind.

Das ist natürlich auch in Berlin nicht verborgen geblieben. Zumal Deutschland eine Führungsrolle in der wichtigsten internationalen Institution zur Bekämpfung von Geldwäsche, der Financial Action Task Force, übernommen hat. Gerade erst haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium einen gemeinsamen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Straftatbestand reformieren soll - es wäre nicht das erste Mal. Seit seiner Einführung im Jahr 1992 wurde er schon etwa zwei Dutzend Mal geändert - ohne dass sich an den zahlreichen Defiziten bei der Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche viel geändert hätte.

Nun soll das anders werden, die beiden SPD-geführten Häuser sind sich einig, dass etwas getan werden muss. Sie wollen ganz grundsätzlich an den Straftatbestand heran. Bisher ist Geldwäsche nämlich nur in bestimmten Fällen strafbar, immer dann, wenn die Straftaten in dem Katalog der Vortaten explizit genannt werden. Natürlich fallen die großen Delikte darunter: Terrorfinanzierung, Prostitution, gewerbsmäßiger Betrug. Aber häufig genug scheitert es auch genau daran, dass eine Tat nicht genannt ist. Das berichtet etwa der Linken-Politiker De Masi, der sich schon seit Jahren als Kämpfer gegen die Geldwäsche profiliert. Er selbst hat einmal versucht, Strafverfolger auf ein deutsches Geldinstitut wegen des Verdachts der Geldwäsche anzusetzen. Die Hinweise seien erdrückend gewesen, berichtet er. Nur scheiterte es daran, dass die damit verbundene Straftat nicht in dem Katalog auftauchte. "Das ist eine wichtige Neuerung und mehr, als ich erwartet hätte", sagt deshalb De Masi. (...)"