Süddeutsche Zeitung: Strengere Gesetze gegen Geldwäsche

Eine Presseschau mit Fabio De Masi

13.08.2020

Süddeutsche Zeitung: Strengere Gesetze gegen Geldwäsche[1]

"Die Bundesregierung möchte den Ermittlungsbehörden die Strafverfolgung von Geldwäsche erleichtern. Bisher kann Geldwäsche nur dann verfolgt werden, wenn das fragliche Vermögen aus ganz bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt. In Zukunft soll jedwede Straftat, die illegale Einnahmen erzeugt, reichen, um Geldwäscher zu verurteilen, so ein Gesetzentwurf, den das Justiz- und Finanzministerium vorgelegt haben. "Das wird es den Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter konsequenter zur Verantwortung zu ziehen", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). (...)

Deutschland tut sich seit vielen Jahren schwer mit dem Kampf gegen Geldwäsche. Es ist schwierig, das Ausmaß zu taxieren, doch Schätzungen zufolge werden hierzulande jährlich kriminelle Vermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro gewaschen. Auch mit der Einführung des Transparenzregisters vor drei Jahren wollte Deutschland Schwarzgeldgeschäfte effektiver unterbinden. Firmen, Gesellschaften, Vereinigungen, Stiftungen, und Treuhänder, die nicht woanders, etwa im Handelsregister oder Grundbuch vermerkt sind, müssen seit 2017 im Transparenzregister Name, Geburtstag und Wohnort des wirtschaftlich Berechtigten angeben.

Wie groß die Probleme mit dem Transparenzregister sind, belegt nun das Ergebnis einer aktuellen Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zur Wirksamkeit des Registers durch die Bundestagsfraktion Die Linke. "Das Konzept eines Transparenzregisters ist sinnvoll, die Umsetzung in Deutschland aber eine Katastrophe", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Fabio De Masi der SZ. "Es fehlen Tausende von Eintragungen, und selbst bei angemeldeten Unternehmen kann man oft selbst nach ausführlicher Recherche die wahren Eigentümer von Briefkastenfirmen nicht identifizieren", so der Linken-Politiker. Es müsse auch einen automatischen Vergleich mit Daten aus anderen Quellen wie dem Einwohnermelderegister und Steuerdaten geben, analog zu den Verfahren in Ländern wie Frankreich. Zudem sei die Behörde mit 21 Mitarbeitern für diese Aufgabe personell unterbesetzt. (...)

Ein weiteres Manko des Transparenzregisters: Die Regeln bieten Schlupflöcher. Wenn der wahre wirtschaftliche Berechtigte "nicht ermittelt werden kann", so heißt es im Geldwäschegesetz, "gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner des Vertragspartners." Dies sei ein Einfallstor für Verschleierung. "Es ist nicht vertretbar, dass sich inländische Strohmänner an Stelle von kontrollierenden ausländischen Gesellschaftern eintragen können", so De Masi. "Bisher bleibt Deutschland trotz Transparenzregister ein Paradies für Geldwäsche.""

Links:

  1. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/neues-geldwaeschegesetz-transparenzregister-1.4997227