Deutschland bei organisierter Kriminalität wehrlos

06.08.2018

Auswertung der Antwort der Bundesregierung[1] auf die Kleine Anfrage „Organisierte Kriminalität und Einflussnahme im Finanzsektor" (BT-Drs. 19/3716[2]) von Fabio De Masi, Ulla Jelpke u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

 

Fabio De Masi, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Die Bundesregierung tappt bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Dunkeln. Die Statistiken verschleiern, wie etwa die Mafia Milliarden in Deutschland investiert. Das Chaos bei der Geldwäsche-Bekämpfung macht Deutschland für die organisierte Kriminalität anfällig. Trotz Hinweisen auf Mafia-Einfluss in deutschen Finanzinstituten ergreift die BaFin kaum Maßnahmen bei Inhaberkontrollverfahren und sieht keine Verbindungen zur OK. Deutschland bleibt so Gangsters Paradise.“


Sandro Mattioli, Vorsitzender von „Mafia? Nein, Danke! e.V.“:

„Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass wir in Sachen Organisierte Kriminalität in Deutschland weitestgehend im Blindflug unterwegs sind. Die Bundesregierung muss zugeben, dass ihre Gesetze ungeeignet waren, die Clans in Deutschland zu bekämpfen. Der Verein "Mafia? Nein, Danke!" hat es jahrelang angemahnt, nun haben wir es schwarz auf weiß: der Paragraph „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ war all die Jahrzehnte für den Kampf gegen Organisierte Kriminalität überhaupt nicht anwendbar. Doch das ist nicht alles. Auch etwa das aktuelle Geldwäschegesetz reicht bei Weitem nicht aus. Die Bundesrepublik muss eine triste Wahrheit zur Kenntnis nehmen: Unser Land ist eines der Hauptzielländer für kriminelle Organisationen und deren Investments und wir sind nicht für diese Situation gerüstet. Dabei müssen wir uns vor den Clans schützen, um unsere Demokratie zu erhalten. Denn sie dringen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens ein. Die Bundesregierung sagt aber immer bloß: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ Wie soll so eine effiziente Politik zustande kommen? Wir brauchen einen Beauftragten der Bundesregierung für den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, um diesen Missstand zu beheben.“


Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat seit 2008 keine Anklage wegen islamistischer organisierter Kriminalität (OK) erhoben und diesbezüglich in zwei Verfahren ermittelt. Insgesamt hat es in den letzten 10 Jahren auf Bundesebene nur 21 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit kriminellen Vereinigungen gegeben, davon keins wegen organisierter Kriminalität im wirtschaftlichen Sinne, sondern wegen politischer Delikte und allein gut die Hälfte (11) wegen Linksextremismus (Antwort 1).
  • Die Bundesregierung stellt keine Zahlen zu Ermittlungsverfahren der Länder zur Verfügung (Antwort 1). Man müsste prüfen, ob dies in Ordnung ist und ggf. Beschwerde einlegen. Nach Art 84 Abs 3 Grundgesetz beaufsichtigt die Bundesregierung die Länder in der Umsetzung von Bundesrecht und müsste eigentlich dafür auch Daten haben.
  • Lediglich fünf Verurteilungen auf Bundesebene wegen krimineller Vereinigungen seit 2008, darunter keine wirtschaftliche organisierte Kriminalität. Insgesamt ca. 10 Verurteilungen wegen § 129 pro Jahr, darunter gut 2 wegen schwerer Fälle (Antwort 1 a/b).
  • Es gibt keine Statistiken über Phänomenbereich bei Verurteilungen, dh keine Informationen, welche Art der OK bekämpft wird (Antwort 1 a/b). Wie will man so den Erfolg von Gesetzen und Maßnahmen gegen Mafia etc. messen? Auch besitzt die Bundesregierung keine Informationen zum Ausmaß von Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit OK (Antwort 1 d). Ebenso Bezug zu italienischen Mafiaorganisationen (Antwort 1 e). Man verschweigt also entweder Informationen oder tappt völlig im Dunkeln.
  • Es stellen sich auch Fragen, ob der reformierte § 129 ausreicht, um die Formen organisierter Kriminalität zu bekämpfen (Antwort 2).
  • Informationsverweigerung (Bundesregierung muss bei Anfragen eigentlich auch Informationen der Länder einholen) oder staatliche Unkenntnis auch im Hinblick auf italienischen Mafia-Paragraph (Antwort 3).
  • Bezüglich der Inhaberkontrollverfahren der BaFin (wenn Investoren Teile von Finanzinstituten übernehmen) bestanden in den letzten zehn Jahren angeblich keine Fälle mit Bezug zur organisierten Kriminalität. Trotz hunderter Verfahren jährlich wurden nur in wenigen Einzelfällen Maßnahmen ergriffen (Antwort 4). Dies deckt sich mit sonstigen Beobachtungen der BaFin (Panama Papers etc), dass zwar Gesetze pro forma umgesetzt werden, aber nicht die nötige Durchsetzungskraft bzw. Vehemenz für echte Aufsicht besteht. Man müsste noch mal eine Anfrage an den SSM machen. Die Bundesregierung weigert sich hier, trotz Beteiligung der BaFin, Informationen raus zu geben.
  • Informationsaustausch der BaFin mit Strafverfolgungsbehörden nicht systematisch und keine Statistiken darüber.
  • Zum Vergleich: Das BKA präsentierte Anfang August eher positive offizielle Zahlen nach denen der Schaden durch orgnisierte Kriminalität in Deutschland in 2017 lediglich bei 210 Millionen Euro[3] lag.

Links:

  1. https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/180806-Antwort-KA-Organisierte-Kriminalita-t-und-Finanzsektor-1903716.pdf
  2. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903716.pdf
  3. http://www.tagesschau.de/inland/organisierte-kriminalitaet-107.html