Masterplan gegen Geldwäsche – Finanzkriminalität bekämpfen

Positionspapier der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, verantwortlich: Fabio De Masi, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

13.06.2019

Die Panama Papers lüfteten den Schleier über der Welt des schmutzigen Geldes. Geldwäsche ist die Kriminalität der Reichen und Mächtigen. Es geht um Korruption, Steuerflucht, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel bis hin zur Finanzierung von Terrorismus. Deutschland ist ein Paradies für Geldwäsche. Gemäß dem Financial Secrecy Index des Tax Justice Network befindet sich Deutschland unter den zehn wichtigsten Schattenfinanzplätzen weltweit. Der renommierte Anti-Mafia-Staatsanwalt von Palermo, Roberto Scarpinato, würde in Deutschland investieren, wäre er Mafioso. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beträgt das Geldwäsche-Volumen allein hierzulande jährlich ca. 100 Milliarden Euro.

Die Defizite sind vielfältig. Trotz Aufsicht über den Finanzsektor durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) produziert etwa die Deutsche Bank Geldwäscheskandale am Fließband. Auch auf europäischer Ebene waren zuletzt mehrere Großbanken in Geldwäsche verwickelt. Noch schwächer ist die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor, also Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz wie Notare, Immobilienmakler oder Wirtschaftsprüfer. Hier besteht ein immenses Vollzugsdefizit. So kamen im Jahr 2018 nur 0,8% aller Geldwäsche-Verdachtsmeldungen nicht aus dem Finanzbereich. Im Immobiliensektor finden quasi keine Geldwäschekontrollen statt, obwohl in Betongold zurzeit die Party steigt.

Auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) wird fast zwei Jahre nach ihrer Verlegung vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll ihrem gesetzlichen Auftrag der zügigen und qualitativen Analyse von Verdachtsmeldungen nicht gerecht. Und das 2017 eingeführte Transparenzregister zur zentralen Identifikation der Eigentümer von Firmen und Stiftungen enthält zu viele Schlupflöcher bei den Meldepflichten. Schließlich muss auch die Strafverfolgung verbessert werden. So kann etwa die 2017 erfolgte Verbesserung bei der strafprozessualen Vermögensabschöpfung nur bei hinreichender Personalausstattung in der Praxis umgesetzt werden. Ohne ein Strafrecht für Unternehmen kommen die großen Banken in Beihilfeverfahren oft glimpflich davon.

Bis Januar 2020 muss die Bundesregierung die nach der Enthüllung der Panama Papers entstandene fünfte anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5) der Europäischen Union (EU) in nationales Recht umsetzen. Die vielen Schwachstellen machen eine Schärfung und Neuausrichtung der Geldwäschebekämpfung über die Mindeststandards der Richtlinie hinaus erforderlich. Deutschland braucht einen Masterplan gegen Geldwäsche, um Finanzkriminalität endlich wirksam zu bekämpfen. Die Fraktion DIE LINKE. schlägt dazu die folgenden Maßnahmen für Bund (und Länder) vor:

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