Handelsblatt: Neues Geldwäschegesetz – Banken dürfen Bitcoin verwahren

Das neue Geldwäschegesetz erlaubt Banken das Angebot und die Verwahrung von Kryptowährungen. Kritiker fürchten weniger Schutz für Verbraucher.

29.12.2019
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 Handelsblatt: Neues Geldwäschegesetz – Banken dürfen Bitcoin verwahren

" Für deutsche Banken könnte sich ab 2020 ein neues Geschäftsfeld eröffnen: der Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Bisher bietet fast kein Institut seinen Kunden virtuelle Assets an. Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie dürfte sich das ändern. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht entsprechende Erleichterungen vor, die Zustimmung der Länder zur Neuregelung wird erwartet. (...)

Finanzberichterstatter Fabio De Masi von der Linkspartei warnt: „Die Banken sind heiß auf Gewinne aus Kryptogeschäften. Der finanzielle Verbraucherschutz darf aber nicht unterlaufen werden.“ Nötig sei ein „Finanz-TÜV“, der neue Anlageprodukte vor Zulassung prüfe. Auch müsse die Aufsicht Bafin die zusätzlichen IT-Risiken bei der Verwahrung von Krypto-Assets intensiv prüfen.

Kern der Neuregelung ist der Begriff der „Kryptowerte“, der erstmals im deutschen Recht auftaucht. Definiert werden diese als „digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde“, aber „als Tausch- und Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient“. An dieser Definition hat sich im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses nichts geändert."