Neues Deutschland: Cum-Ex-Whistleblower erhalten Bewährungsstrafen

Eine Presseschau mit Fabio De Masi

11.04.2019

Neues Deutschland: Cum-Ex-Whistleblower erhalten Bewährungsstrafen

"Das Züricher Bezirksgericht meint, dass der Anwalt Eckart Seith zum Verstoß gegen das Bankgeheimnis angestiftet hat.

Im Cum-Ex-Prozess hat das Bezirksgericht in Zürich am Donnerstag ein Urteil gefällt: Es sprach den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith zwar vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage frei, erlegte ihm aber eine Geldstrafe auf Bewährung wegen Anstiftung zum Verstoß gegen das Bankengesetz auf. Ein mitangeklagter Deutscher wurde wegen Wirtschaftsspionage verurteilt und erhielt eine Haftstrafe von 13 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Ein weiterer mitangeklagter Deutscher erhielt ebenfalls eine Geldstrafe auf Bewährung. Seiths Anwalt kündigte umgehend Berufung an. (...)

»Herr Seith hat Staatsanwaltschaften in 14 Ländern Cum-Ex-Ermittlungen ermöglicht«, erklärte der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der LINKEN im Bundestag, Fabio De Masi. Die Schweiz bewerte allerdings den Schutz des Finanzplatzes höher als die Strafverfolgung durch Partnerländer in Fällen der Cum-Ex-Abzocke."