Geldwäsche-Richtlinie: Schwarze Liste nur Alibi

Eine Pressemitteilung von Fabio De Masi

01.12.2016
Geldwäsche

Die Europäische Kommission hat diese Woche eine überarbeitete schwarze Liste der zehn Länder* veröffentlicht, die strukturelle Schwächen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität aufweisen. Durch die anti-Geldwäsche-Richtlinie müssen Banken, Anwälte und andere Dienstleister in der EU stärkere Kontrollen und Tests bei Kunden mit Kontakt in diese Gebiete anwenden. Die Linksfraktion im Europaparlament hat die Ablehnung des Kommissionsvorschlags beantragt und dafür breite Unterstützung erhalten.
 
Fabio De Masi (DIE LINKE.), stellvertretender Vorsitzender des Panama Papers Untersuchungsausschusses im Europäischen Parlament (PANA) und Unterhändler der Linksfraktion GUE/NGL für die anti-Geldwäsche-Richtlinie kommentiert: "Der Kommissionsvorschlag ist völlig unzureichend. Trotz immer neuer Skandale werden alle einschlägigen Schattenfinanzplätze ignoriert. Das Parlament hatte schon vor Monaten Besserung gefordert und muss nun auf unseren Antrag hin den Vorschlag der Kommission ablehnen.
 
Sämtliche Anhörungen im PANA-Ausschuss waren einhellig. Ob Nobelpreisträger Stiglitz, die Journalisten hinter den Enthüllungen oder die Behörden der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Finanzkriminalität: Jeder hat wirkungsvolle Maßnahmen gegen Schattenfinanzplätze gefordert. Diese erlauben Superreichen, Konzernen und Kriminellen die öffentlichen Kassen zu prellen und ihre Machenschaften und Vermögen zu verstecken."
 
De Masi abschließend: "Neben der schwarzen Liste müssen nun endlich auch die Schlupflöcher in den Gesetzen gegen Geldwäsche angegangen werden. Wir brauchen unbedingt brutale Transparenz bei Briefkastenfirmen und ein Verbot von Geschäftsbeziehungen mit Firmen, die ihre letztlichen Besitzer nicht nennen wollen. Wenn Banken und Juristen weiter Steuerhinterziehung und Geldwäsche zum Geschäft machen, muss die Geschäftslizenz entzogen werden, wie bereits auf unseren Druck vom Europaparlament gefordert.
 
*Die schwarze Liste umfasst zurzeit Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Irak, Laos, Syrien, Uganda, Vanuatu, Jemen, Iran und Nordkorea. Die aktuelle Überarbeitung der Liste bestand aus der Streichung von Guyana infolge dort verabschiedeter neuer anti-Geldwäsche Gesetze.