Geldwäschebekämpfung: Oh wie schön bleibt Panama

Eine Pressemitteilung von Fabio De Masi

05.07.2016
Geldwäsche

„Scheindirektoren sind die Tarnkappen der organisierten Kriminalität. Trotz Panama Papers und einiger Fortschritte muss der Name der Super-Reichen auch zukünftig nicht auf der Briefkastenfirma stehen“, kommentiert der Europaabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE.) die Pläne der EU-Kommission zur Überarbeitung der Anti-Geldwäscherichtlinie. Das Mitglied des Untersuchungssauschuss des Europäischen Parlaments zu den Panama Papers (PANA) und der Schattenberichterstatter der Linksfraktion im Europaparlament zur Revision der Anti-Geldwäscherichtlinie im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) weiter:

„Endlich drängt die Kommission etwas energischer auf öffentliche Register der wahren Eigner von Briefkastenfirmen. Ein öffentliches Register wird bisher insbesondere von der Bundesregierung verhindert trotz Unterstützung zahlreicher EU-Mitgliedstaaten. Auch die Einbeziehung der britischen Trusts, für die Premier David Cameron eine Ausnahme erstritt und sein Familienvermögen dort parkte, ist zu begrüßen.

Skandalös ist allerdings, dass die Kommission die offensichtlichen Schlupflöcher für Scheindirektoren nicht schließt. Diese wurden erst durch die 4. Anti-Geldwäscherichtlinie aufgerissen. Öffentliche Einsicht bei den Eigentümern der Briefkästen hilft den Kriminalisten und Steuerfahndern nicht, wenn dort der Schwiegervater des Steuerberaters statt des wahren Eigentümers verzeichnet ist. So kann schon eine vierköpfige Familie den viel zu großzügigen Grenzwert von über 25% Beteiligung leicht umgehen. Ein wahrhaftiges Register wäre selbst im Interesse von Banken, die verpflichtet sind, die wahren Eigentümer zu ermitteln“

De Masi abschließend: „Wir brauchen auch wirkungsvolle Sanktionen für Berater und Banker, die Finanzflüsse durch komplexe Firmenkonstrukte verschleiern und so Steuerhinterziehung oder andere Finanzkriminalität decken. Deutsche Bank und Co. werden weiter krumme Dinger drehen, wenn sie wie in Deutschland nur mit Ordnungswidrigkeiten belangt werden und Strafen aus der Portokasse zahlen.“