OMT-Urteil - EZB-Schattenregierung bestätigt

Eine Pressemitteilung von Fabio De Masi

21.06.2016

„Die EZB darf geldpolitische Maßnahmen wie Anleihekäufe von Auflagen wie Lohn- und Rentenkürzungen abhängig machen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die EZB somit als Co-Gesetzgeber  – ganz ohne demokratische Wahlen. Dies widerspricht internen rechtlichen Gutachten, welche die EZB selbst beauftragt hat“ kommentiert der Europaabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB).
 
Das Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung weiter: „Die Entscheidung der Karlsruher Richter, die dem EuGH weitgehend gefolgt sind,  ist weder ökonomisch noch rechtlich nachvollziehbar: Das billige Geld der EZB landet wegen der Kürzungsdiktate nicht in der realen Wirtschaft, da die Investitions- und Kreditnachfrage lahmt. Das Urteil bedeutet daher, dass die EZB weiter nur Finanzblasen und keinen Aufschwung finanzieren darf."
 
De Masi weiter: "Die Unabhängigkeit der EZB ist keine Einbahnstraße. Die klassische Begründung, dass die Geldpolitik der EZB risikolos sein müsse und Mitgliedsstaaten für die Qualifizierung für Anleihestützung daher entweder Zugang zum Kapitalmarkt brauchen oder zu vermeintlichen Rettungsschirmen, trägt auch nicht. Kapitalmärkte sind nicht risikolos sonst wäre die Intervention der EZB überflüssig. Kürzungsdiktate der Gläubiger erhöhen die Staatsverschuldung über den Einbruch der Wirtschaft und machen die Anleihen somit sogar riskanter. Und die EZB kann die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Anleihe über ihre Käufe selbst beeinflussen. Zudem kann eine Zentralbank wegen der Geldschöpfungsgewinne frei bilanzieren und sogar negatives Eigenkapital verkraften. Bei Banken wurden auf dem Höhepunkt der Krise sogar deren Fitnessstudios als beleihungsfähige Sicherheiten akzeptiert.“
 
De Masi abschließend: „Die EZB muss endlich demokratisch kontrolliert werden. Wir brauchen eine Umschuldung überschuldeter Währungsteilnehmer und zu deren Unterstützung die Finanzierung öffentlicher Investitionen durch die EZB bzw. EU-vertragskonform über die Europäische Investitionsbank. Deutschland sollte bereits jetzt seinen fiskalischen Spielraum nutzen, um die Binnenwirtschaft zu stärken und neue Schuldenkrisen zu verhindern.“